Kenntnisnahme - FB 61/1247/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksfraktion Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach in Abwägung aller Aspekte die Parkregelung in der Erberichshofstraße nicht verändert wird. Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Nach Eingang des CDU-Antrages haben Vertreter des Bezirksamtes, der Straßenverkehrsbehörde, der ASEAG, der Feuerwehr und der Müllabfuhr die Parksituation in der Erberichshofstraße mehrmals örtlich überprüft und die Erfahrungen damit ausgetauscht.


Vor Ort teilt sich die Erberichshofstraße bezüglich der Parksituation in zwei Abschnitte auf:

Abschnitte mit baulich angelegtem Senkrechtparkstreifen auf dem Mittelstreifen und Abschnitte mit baumbestandenen Rasenflächen auf dem Mittelstreifen. Bei den meisten Ortsterminen hatte man den Eindruck, dass die Anwohner beim Fahrbahnrandparken zunächst die Abschnitte mit baulichem Grünstreifen wählen und die Bereiche des Parkstreifens auf der Mittelinsel beim Fahrbahnrandparken meiden. Dies resultiert offensichtlich daraus, dass beim dichten Parken auf dem Mittelstreifen und gleichzeitigem Fahrbahnrandparken die Autofahrer vom Mittelstreifen sehr wenig Platz zum Herausfahren zwischen den daneben stehenden Fahrzeugen haben. Deshalb wählen sie bei entspannter Parksituation nur die Parkmöglichkeiten auf dem Mittelstreifen oder die Fahrbahnränder entlang der grünen Mittelstreifen. Erst wenn diese Parkmöglichkeiten ausgeschöpft sind, parken Spätheimkehrer auch gegenüber den Senkrechtparkern am Fahrbahnrand.

 

Da aufgrund der in den letzten Jahren immer größer und länger werdenden Limousinen die Senkrechtparker oftmals bis an den baulichen Bordsteinrand heran stehen, wird bei gleichzeitigem dortigem Mittelparken und Fahrbahnrandparken das Lichtraumprofil für die durchfahrenden Großfahrzeuge unter Berücksichtigung der automatisch eingehaltenen Sicherheitsabstände zu den geparkten Fahrzeugen enger als im Bereich der grünen Mittelinseln, wo die Großfahrzeuge zumindest links bis an den Bordstein heran durchfahren können.

 

Die ASEAG beklagt besonders im Bereich des Hauses Erberichshofstraße 32 eine Fahrbahnabsenkung am linken Fahrbahnrand die die dort nah am Bordstein vorbeifahrenden Linienbusse mit der Karosserie auf den Bordstein aufsetzen lässt. Hier sind bereits erhebliche Kratzspuren zu sehen. Deswegen fordert sie entlang der Mittelgrünstreifen ein Parkverbot am rechten Fahrbahnrand. Werden gegenüber den Mittelgrünflächen diese Halteverbote eingerichtet, werden die Anwohner vermutlich auf die Bereiche mit Mittelparkstreifen ausweichen. Dort muss der Bus dann auf beiden Seiten ausreichende Abstände zu den parkenden Autos einhalten. Steht also dann ein Fahrzeug einmal nicht gänzlich auf der Mittelinsel, wird der Linienverkehr erheblich mehr als jetzt behindert. Die teilweise unter 5 Meter breiten Fahrbahnen werden durch die parkenden Fahrzeuge oftmals auf unter 3 Meter eingeengt, sodass für die Linienbusse der ASEAG ein durchgehendes Haltverbot an beiden Fahrbahnrändern der Erberichshofstraße mit entsprechenden Kontrollen durch das Ordnungsamt durch die AEAG gefordert wird.

 

Die für die Müllentsorgung problematischen Stellen liegen im Bereich der Häuser Erberichshofstraße 6-14a sowie im Fahrgassenversatz nahe der Backstube Heidbüchel. Konkrete Hinweise auf nicht durchgeführte Müllentsorgungen wegen Unbefahrbarkeit der Erberichshofstraße liegen jedoch nicht vor.

 

Die Berufsfeuerwehr bemängelt auch aus grundsätzlichen Einsatzgründen die recht geringe Restfahrbahnbreite der Erberichshofstraße bei praktiziertem Fahrbahnrandparken. Für die Berufsfeuerwehr stellt es jedoch kein Problem dar, im Einsatzfall mit ihren Fahrzeugen auf den linken Bordstein oder die mittlere Grünfläche auszuweichen, um zügig zum Einsatzort zu kommen.

 

Zusammenfassend reichen nach Einschätzung der Verwaltung die Parkmöglichkeiten auf dem Senkrechtparkstreifen der Mittelinsel alleine nicht aus, um nach Feierabend alle Anwohnerfahrzeuge aufzunehmen und somit durchgehend freie Fahrgassen zu erreichen. Ein Ausschildern örtlicher Haltverbote entsprechend dem vorliegenden CDU-Antrag wird mit Sicherheit das Fahrbahnrandparken in andere Abschnitte der Erberichshofstraße verschieben und damit das Problem lediglich verlagern oder wegen der dann beidseitig geparkten PKW sogar noch verstärken. Die Verwaltung sieht als einzige Lösung die im beiliegendem Übersichtsplan skizzierte Änderung der Parkordnung dahingehend, dass das Parkangebot auf dem Senkrechtparkstreifen durch eine einseitige Fahrbahnrandmarkierung um 70cm in eine der beiden Fahrgassen verbreitert wird und damit die Senkrechtparker nicht mehr bis dicht an den Bordsteinrand des Senkrechtparkstreifens heran parken brauchen. Dadurch kann zumindest in diesen Abschnitten das Fahrbahnrandparken auf der gegenüberliegenden Seite zugelassen bleiben, weil die vorbeifahrenden Großfahrzeuge notfalls etwas über den Senkrechtparkstreifen hinüberschwenken können. In diesen Fällen dürfte das Parkangebot auf den Senkrechtparkstreifen sowie an einem Fahrbahnrand in den gleichen Straßenabschnitten ausreichen, um den Parkbedarf zu sichern. Dann könnte auch ein Haltverbot in den übrigen Abschnitten ausgeschildert werden. Aktuell empfiehlt die Verwaltung jedoch wegen der nur sehr geringen Zahl an Problemen und Beschwerden, keine Änderungen in der Parkordnung Erberichshofstraße vorzunehmen.

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Anlagen

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