Entscheidungsvorlage - FB 36/0391/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz spricht sich für eine Kofinanzierung der NABU-Naturschutzstation Aachen für die Dauer von weiteren 5 Jahren bis 31.12.2024 aus.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Aus der in 2006 eingerichteten NABU-Naturschutzstation Aachen, einer Kooperation zwischen NABU Stadtverband Aachen e. V. und der Stadt Aachen (Fachbereich Umwelt), wurde in 2015 eine landesgeförderte Biostation. Hierdurch wurde die Zusammenarbeit des ehrenamtlichen und amtlichen Naturschutzes in Aachen weiter gefestigt. Mit der Förderung nach der „Förderrichtlinie Biologische Stationen NRW – FöBS" durch das Land NRW wird die Arbeit der NABU-Naturschutzstation Aachen als Biologische Station finanziell unterstützt. Die Finanzierung der Station und somit ein wichtiger Bestandteil der Naturschutzarbeit in der Stadt Aachen konnten auf ein solides Fundament gestellt werden.

 

Die Förderung durch das Land verfolgt den Zweck, die Tier- und Pflanzenwelt sowie die Landschaft vor Ort in Ergänzung zu den Tätigkeiten der Stadt zu schützen und zu pflegen. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen unter anderem die Betreuung von Schutzgebieten, die Unterstützung des Vertragsnaturschutzes vor Ort, die Durchführung und Betreuung von Artenschutzprojekten sowie Naturschutzbildung und Öffentlichkeitsarbeit. Weitere Informationen zu den Arbeiten der Station sind der Vorlage Nr. FB36/0378/WP17 „Bericht der NABU-Naturschutzstation zu aktuellen Projekten (Streuobstwiesenschutz, Wiederansiedlung des Feldhamsters)“ zu entnehmen.

 

Über den gegründeten Trägerverein erfolgt im Wesentlichen die Abstimmung der Jahresplanung sowie der Planung und Verwaltung der verfügbaren Finanzmittel. Dabei wird ein jährlicher Arbeits- und Maßnahmenplan (AMP) aufgestellt. Der AMP 2019 ist als Beispiel dieser Vorlage anliegend.

Der AMP mit den ausgewiesenen Verrechnungseinheiten je Aufgabe (VE) bildet die Bemessungsgrundlage der Landeszuwendung nach FöBS. Eine VE wird derzeit mit 56,96 € berechnet. Die Landesförderung beträgt 80 % der Gesamtausgaben. Die restliche Finanzierung von 20 % übernimmt die Stadt Aachen als weitere Zuwendungsgeberin. Die Deckung erfolgt vollständig durch entsprechende Einsparungen im eingeplanten Etat der Naturschutzbehörde und durch den Einsatz zweckgebundener Ersatzgelder (Drittmittel).

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz hatte seinerzeit der finanziellen Beteiligung der Stadt an den Kosten für die Dauer von 5 Jahren bis einschließlich 2019 zugestimmt. Die Stadt beabsichtigt, die Zusammenarbeit mit der NABU-Naturschutzstation für die Dauer von weiteren 5 Jahren fortzuführen und die Kofinanzierung im Rahmen der FöBS-Förderung in Höhe von 20% zu stellen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

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0

0

0

Abschreibungen

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0

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0

Ergebnis

0

0

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0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Folgend eine Übersicht der Finanzierung für die Jahre 2015 bis 2019:

 

Jahr

 

Gesamt-ausgaben

 

Landes-förderung

Förderung Stadt

davon städtische Mittel

davon Fremdmittel / Ersatzgeld

2015

108.259,90 €

86.607,92 €

21.651,98 €

9.014,40 €

12.637,58 €

2016

115.628,80 €

92.503,04 €

23.125,76 €

10.566,21€

12.559,55 €

2017

115.628,80 €

92.503,04 €

23.125,76 €

  4.572,21

18.553,55

2018

133.856,00 €

  107.084,80 €

26.771,20 €

16.134,20 €

10.637,00 €

2019

133.856,00 €

  107.084,80 €

26.771,20 €

 7.456,20 €

19.315,00 €

 

Der Anteil der Ersatzgelder an dem 20% - igen Kommunalanteil ist flexibel, da er sich nach den vereinnahmten Ersatzgeldern des jeweiligen Vorjahres richtet.

 

 

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Anlagen

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