Kenntnisnahme - FB 20/0199/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Ratsantrag der Allianz für Aachen zustimmend zur Kenntnis. Der Ratsantrag Nr. 484/17 der Allianz für Aachen vom 26.04.2019  gilt damit als behandelt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Grundlage des Ratsantrags

 

Der Ratsantrag der Allianz für Aachen geht davon aus, dass durch Installation von sogenannten Ultraschall-Einzelplatzsensoren/-anzeigen der Verkehrsfluss in Parkhäusern zur Reduzierung von Parksuchverkehren optimiert und damit die Benutzerfreundlichkeit gesteigert werden kann.

 

Die Stadtverwaltung solle mit der Parkhausbetreiberin Aachener Parkhaus GmbH, mittelbare Beteiligung der Stadt Aachen über E.V.A. GmbH und ASEAG, klären, welche der von ihr betriebenen Parkhäuser für einen solchen Einsatz in Frage kommen. Im Anschluss soll die Stadt Aachen Angebote einholen und auf dieser Basis eine Auftragserteilung vornehmen.

 

Sachverhalt

 

Die in der Stadt Aachen von der APAG betriebenen Parkhäuser befinden sich entweder im direkten Eigentum der APAG oder sind von der Stadt oder Dritten an die APAG verpachtet. Eine Tätigkeit der Stadt im Rahmen von Angebotseinholungen oder gar Auftragsvergaben im Zusammenhang mit den von der APAG betriebenen Parkhäusern scheidet daher grundsätzlich aus.

 

Die APAG hat gleichwohl zur grundsätzlichen Fragestellung einer möglichen Optimierung durch solche Systeme sowohl insgesamt, als auch heruntergebrochen auf die einzelnen Parkhäuser, Stellung genommen.

 

Grundsätzliche Erwägungen

 

Aus Sicht der APAG kann eine Einzelplatzerfassung in erster Linie nur dort Sinn machen, wo man nicht durch die Verkehrsführung ohnehin an den Stellplätzen vorbeigeführt wird, sondern wo abgehende Gassen eine nicht direkt überschaubare Anzahl an Parkplätzen bieten. Dies ist in vielen Flughafenparkplätzen der Fall, aber auch zum Beispiel in Aachen im Parkhaus Aquis Plaza.

 

In den APAG-Parkhäusern gibt es solche Situationen kaum. In der Regel wird man bei der Parkplatzsuche an den meisten Parkplätzen direkt oder in einer Nebengasse (Hauptbahnhof) vorbeigeleitet, so dass eine Einzelplatzerfassung in der vorgeschlagenen Form keinen Mehrwert ergibt.

 

Problematisch ist in den Parkhäusern aus den 1960-1970ern auch die Tatsache, dass, bedingt durch die engen Stellplätze und immer breiter werdende PKW, freie Plätze von (bezahlbaren) Einzelplatzsystemen nicht immer korrekt erkannt werden. So würden Fehlanzeigen sehr häufig vorkommen.

 

Bei einzelnen Parkhäusern können abseits der Fahrwege kleine Flächen übrig bleiben, bei denen die Verkehrsführung nicht zwangsläufig vorbeiführt. Aber angesichts der Kosten zwischen 30 - 40 T€ und 140 - 160T€ je Parkhaus ergibt der Geräteeinbau, im Hinblick auf die Kosten/Nutzen-Betrachtung der APAG, keinen Sinn.

 

Zusammenfassung

 

Die APAG sieht im Einbau der Anzeigesysteme auf Ultraschallbasis im Parkhaus keine wirkliche Qualitätsverbesserung für die Nutzer, die den zu führenden technischen und finanziellen Aufwand rechtfertigen würde.

 

Sinnvoller, da zudem verkehrsvermeidend, ist sicher die (Weiter-)Entwicklung und Verbreitung von App-basierten Varianten im öffentlichen Straßenraum mit Scannern z.B. an Straßenlaternen. Hier kann Parkplatzsuchverkehr im Straßenraum vermieden werden und auch hier sind bereits Unternehmen, wie z.B. das Aachener StartUp S O NAH UG i.V.m. dem IfU-Institut der RWTH, auf dem Weg.

 

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Anlagen

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