Kenntnisnahme - FB 61/1266/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Verbesserung der Ampelschaltung für Fußgänger an der Kreuzung Oberforstbacher Straße/ Aachener Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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04.09.2019
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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12.09.2019
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit einem Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen Kornelimünster / Walheim vom 13.01.2019 wurde die Verwaltung beauftragt für die Kreuzung Oberforstbacher Straße/ Aachener Straße ein Konzept zur Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger zu erstellen.
Laut Antrag werden Fußgänger besonders durch abbiegende Fahrzeuge gefährdet.
Unfalllage
Zur Überprüfung der Situation wurden bei der Polizei die Unfallberichte der letzten fünf Jahre angefordert und ausgewertet.
Im Betrachtungszeitraum wurden sieben Unfälle von der Polizei aufgenommen. Drei von den sieben Unfällen waren zwischen abbiegenden Fahrzeugen und Fußgängern, die die Oberforstbacher Straße queren wollten.
Ergebnis
Nach einer Begehung vor Ort und der Durchsicht der Unfallunterlagen sind die verkehrslenkenden Dienststellen zu folgendem Ergebnis gekommen:
Zur Erhöhung der Sicherheit wird den Fußgängern, die die Oberforstbacher Straße queren, an beiden Furten 8 Sekunden früher Grün angezeigt als dem parallel fahrenden Autoverkehr.
Dies hat zur Folge, dass der Fußgänger sich bereits auf der Fahrbahn befindet, wenn der parallel fahrende Verkehr anfährt. Bis abbiegende Fahrzeuge die Konfliktfläche erreichen, hat der Fußgänger den gegenüberliegenden Gehweg bereits erreicht.
Dies gilt für alle Fußgänger, die zu Grünbeginn losgehen.
Darüber hinaus soll zur Erhöhung der Sichtbarkeit, die Hecke vor der Bäckerei an der Ecke Oberforstbacher Straße/ Aachener Straße auf 0,80 Meter zurückgeschnitten werden.
Die Kosten für die Änderung der Signalschaltung werden auf etwa 3000,- Euro geschätzt.
Die Mittel stehen im Haushalt unter „Maßnahmen zum Fußgängerschutz an Ampeln“
(PSP- Element 5-120202-800-00600-400-1) zur Verfügung.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
PSP- Element 5-120202-800-00600-400-1 „Maßn. Fussgängerschutz an Ampeln“ | ||||||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 35.000 | 35.000 | 150.000 | 150.000 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 35.000 | 35.000 | 150.000 | 150.000 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben
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PSP-Element 4-120202-802-5 „Maßn. Fussgängerschutz an Ampeln | ||||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 35.000 | 35.000 | 150.000 | 150.000 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 35.000 | 35.000 | 150.000 | 150.000 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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39,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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366,3 kB
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