Entscheidungsvorlage - FB 61/1273/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den  Ausführungsbeschluss zu fassen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Er fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung (Plan-Nr.2019-003 L1) den Ausführungsbeschluss für die Maßnahme Lothringerstraße zwischen Harscamp- und Wilhlemstraße.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Lothringerstraße soll im Zuge der Sanierungsarbeiten der Regionetz in dem Abschnitt zwischen Harscamp- und Wilhelmstraße zur Fahrradstraße mit KFZ-Freigabe umgebaut werden.

 

Ausbauelemente

Die Lothringerstraße wird im Separationsprinzip ausgebaut. Es entstehen auf der 5,65 m breiten Asphaltfahrbahn entsprechend dem geänderten Planungsbeschlusses vom 21.03.2019 eine 4,50 m breite Fahrtrasse mit einer roten Oberflächenbeschichtung sowie ein 75 cm breiter Sicherheitstrennstreifen zum 2,00 m breiten Parkstreifen auf der nördlichen Fahrbahnseite. Dieser Parkstreifen wird durch 7 neu zu pflanzende Bäume (Stammumfang 40-50 cm) gegliedert. An den Parkstreifen schließt der 2,70 - 2,88 m breite Premiumfußweg an.
Auf der südlichen Straßenseite entsteht darüber hinaus ein weiterer 2,40 – 2,70 m breiter Gehweg. Für die Gehwege werden graue Betonsteinplatten (30*30*8 cm) verwendet, der Parkstreifen erhält anthrazitfarbenes Betonsteinpflaster (10*20*8 cm).

Beide Gehwege werden mit taktilen Leitstreifen ausgebaut, an den Querungen werden für die Geh- und Sehbehinderten Gehwegabsenkungen nach den Vorgaben der Behindertenkommission ausgebaut.

Der Einmündungsbereich zur Richardstraße wird als Überfahrt mit Rampen- und Pflastersteinen hergestellt.

 

Fahrbahn

(RStO 12 , Zeile1, Belastungsklasse1.8)

  4 cm Asphaltdeckschicht

16 cm Binder

35 cm Frostschutzschicht 0/45

55 cm Gesamtstärke

Parken

  8 cm   Betonpflaster 10/20 anthrazit

  4 cm   Brechsand/Splitt 0/5

20 cm   hydr. geb. Tragschicht

23 cm   Frostschutzschicht 0/45

55 cm   Gesamtstärke

Einfahrten (PKW)

  8 cm   Betonpflaster 10/20 grau

  4 cm   Brechsand/Splitt 0/5

20 cm   hydr. geb. Tragschicht

23 cm   Frostschutzschicht 0/45

55 cm   Gesamtstärke

 

 

 

Gehwege

  8 cm   Betonplatten 30/30 (Alle Betonsteinplatten/Pflaster im Fugenverbundsystem)

  4 cm   Brechsand/Splitt 0/5

15 cm   hydr. geb. Tragschicht

13 cm   Frostschutzschicht 0/45

40 cm   Gesamtstärke

 

Die neue Lage der Fahrtrasse ist gegenüber dem Bestand nach Süden verschoben. 4 Bestandsbäume südlich der alten Fahrbahnbahntrasse zwischen Parkhauszufahrt und Haus Nr. 65 müssen daher entnommen werden. Gleiches gilt für einen Baum vor Haus Nr. 29/31, der im neu herzustellenden Fahrbahnbereich steht.

 

Signalisierung

Der Mobilitätsauschuss hat in seinem geänderten Planungsbeschluss vom 21.03.2019 festgehalten, dass eine zusätzlich signalisierte Fußgängerfurt über die Lothringerstraße errichtet werden soll. Die verkehrsplanerische Prüfung hierzu hat ergeben, dass die Einrichtung dieser Furt bei Erhalt der heutigen Fahrbeziehungen sowie der geplanten Querschnittsaufteilung unter Berücksichtigung der Richtlinien nicht zu empfehlen ist. Die Schleppkurve eines von der Wilhelmstraße in die Lothringerstraße rechtseinbiegenden Bemessungsfahrzeuges (Müllfahrzeug) verhindert die Anlage eines ausreichend breiten Aufstellbereiches für Radfahrende in Nähe der

Fußgängerfurt (s. Anlage A). Der Aufstellbereich müsste stattdessen entweder sehr schmal (< 1,3 m) oder mit großer Distanz (> 10 m) zum Knoten realisiert werden. Dies wäre mit hohen Qualitätseinbußen hinsichtlich des Komforts bzw. der Wartezeiten (sehr kurze Grünzeit aufgrund sehr langer Zwischenzeit durch große Distanz zum Knoten) für Radfahrende verbunden und nicht im Sinne der Zielvorstellung einer Rad-Vorrang-Route.
Das Aufstellen der wartenden Radfahrenden soll daher entsprechend des ursprünglichen Vorschlags der Verwaltung bis an die Wilhelmstraße vorgezogen baulich geschützt erfolgen. Eine signalisierte Querung des Fußverkehrs ist dann nicht realisierbar. Stattdessen soll die Sicherheit der unsignalisiert querenden Fußgänger durch einen gepflasterten Einmündungsbereich gewährleistet werden.

 

Kosten, Finanzierung und Beiträge:

Da die Regionetz Auslöser für die Umbauarbeiten in der Lothringerstraße ist, übernimmt sie die gesamten Kosten der Fahrbahnerneuerung, bis auf die farbige Oberflächenbeschichtung des Deckenbelages. Die gemeinsam mit der Regionetz erfolgte Ausschreibung hat ein Auftragsvolumen für die noch von der Stadt zu tragenden Baukosten in Höhe von 217.209,47 € ergeben.

Hinzukommen die Kosten für die Oberflächenbeschichtung der Fahrbahn, die Piktogramme und die Beschilderung sowie die Anpassung und Ergänzung der Ampelanlage. Sie summieren sich laut aktueller Kostenberechnung auf ca. 71.500 €.

Der städtische Anteil der Baumaßnahme beläuft sich somit auf ca. 289.000 € und wird über PSP 5-120102-900-08100-300-1/4-120102-969-8 finanziert.

Dieser städtische Kostenanteil wird im Rahmen des Projektes „Rad-Vorrang-Route Aachen 1 - Sicher und komfortabel mit Pedelecs durch die Stadt"  durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative "Klimaschutz durch Radverkehr" zu 70% gefördert.

 

Die Kosten für die Herstellung von 7 neuen Baumstandorten in der Lothringerstraße belaufen sich auf 70.000 €. Die erforderlichen Mittel stehen unter dem PSP-Element 5-130101-900-03300-300-1/4-130101-932-2 in diesem Jahr zur Verfügung. Die Herstellung der Baumstandorte wird im Rahmen des Innenstadtkonzeptes „Wohnumfeldverbesserung durch Baumpflanzungen“ zu 80% gefördert.

Erst ab dem 4.Jahr nach Fertigstellung übernimmt E 18 die Pflege und Unterhaltung der neuen Bäume. Aufgrund der zurzeit insgesamt im Stadtgebiet bestehenden negativen Baumbilanz fallen zum jetzigen Zeitpunkt keine zusätzlichen Folgekosten an.

Die Summe der jährlich anfallenden Pflege- und Unterhaltungskosten für alle städtischen Bäume wird auf Grundlage des zurzeit in Aufstellung befindlichen Baumkatasters sowie im Rahmen des Grünflächenmanagements ermittelt.

 

Der geplante Ausbau löst keine Beitragspflicht nach § 8 KAG NW aus.

 

Verkehrszählung:

Entsprechend des geänderten Planungsbeschlusses wird geprüft, inwieweit die Verkehrseinschränkungen während der Bauphase genutzt werden können, um eine aussagekräftige Untersuchung über die Auswirkungen

einer Sperrung der Einfahrt in die Lothringerstraße aus Richtung Harscampstraße auf den Verkehrsfluss der umliegenden Straßen durchzuführen.

 

Nach Fertigstellung der Baumaßnahme soll eine Dauerzählstelle in der Lothringerstraße eingerichtet werden, sodass die Entwicklung der Verkehrsmengen und -zusammensetzung kontinuierlich verfolgt werden kann.

 

Die Ergebnisse der Prüfung bzw. Untersuchung werden dem Mobilitätsausschuss zeitnah vorgelegt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

PSP-Element 5-120102-900-08100-300-1 – Radvorrangroute 1

Investive Auswirkungen

Ansatz

2019*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

1.393.600

1.393.600

0

0

0

0

Ergebnis

1.393.600

1.393.600

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-969-8 – Radvorrangroute 1

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

188.670,46**

188.670,46

204.000

204.000

0

0

Abschreibungen

186.500,00*

186.500,00

0

0

0

0

Ergebnis

375.170,46

375.170,46

204.000

204.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

*aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2018

**Haushaltsansatz i.H.v. 68.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 120.670,46 €


Finanzielle Auswirkungen

 

PSP-Element 5-130101-900-03300-300-1 Baumpflanzungen in der Innenstadt (ISK)

Investive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020-2022

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020-2022

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

120.000

120.000

400.000

400.000

520.000

520.000

Auszahlungen

318.500

318.500

500.000

500.000

670.000

670.000

Ergebnis

-50.000

-50.000

-100.000

-100.000

150.000

150.000

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-130101-932-2 Baumpflanzungen in der Innenstadt (ISK)

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020-2022

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020-2022

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

120.000

120.000

400.000

400.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

318.500

318.500

500.000

500.000

0

0

Ergebnis

-50.000

-50.000

-100.000

-100.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

*davon 148.500 € als Ermächtigungsübertragung aus 2018

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Anlagen

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