Kenntnisnahme - BA 4/0168/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen der Verwaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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04.09.2019
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Erläuterungen
Erläuterungen:
- Termine für die Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim in 2020
In Abstimmung mit Herrn Bezirksbürgermeister von Thenen sind folgende Termine vorgesehen:
Sitzungstag: Mittwoch - Uhrzeit: 17.00 Uhr
29. Januar 02. September
11. März 11. November (konstituierende Sitzung)
13. Mai 02. Dezember
2. Bericht über die Maßnahmen der 1. Sitzung der Unfallkommission
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim am 05.06.2019
Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen teilt zu den Fragen der SPD-Fraktion in o.a. Sitzung folgendes mit:
A) Verbotswidriges Abbiegen von der Monschauer Straße in die Raerener Straße:
Die von der Unfallkommission beschlossene Aufstellung von beidseitigen Zeichen 209-30 StVO "vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus" wurde am 16.01.2019 vorgenommen Seitdem ist in dieser Fahrbeziehung von der Polizei kein Unfall mit unerlaubten Linksabbiegern mehr aufgenommen worden.
Die Montage von baulichen Mitteltrennungen zum Unterbinden dieses unerlaubten Linksabbiegens auf der Sperrfläche bringt nicht viel, da Falschfahrer dann um die Sperrfläche herum abbiegen. Hierzu müsste auch der Landesbetrieb Straßenbau als zuständiger Straßenbaulastträger zustimmen, dies ist wegen der Sturzgefahr, z.B. für Motorradfahrer, eher unwahrscheinlich.
Der Einbau von baulichen Trennelementen innerhalb der Fahrgassen ist nicht möglich, weil die betreffenden Fahrbahnflächen auch von querenden Fahrzeugen aus der Raerener Straße oder der BAB-Abfahrt befahren werden und somit frei von Hindernissen sein müssen. Die im Moment unauffällige Unfalllage gibt aktuell keinen Anlass weitergehender verkehrslenkender Maßnahmen.
B) Unfallschwerpunkt Einmündungsbereich Walheimer Straße / Monschauer Straße:
Eine Überprüfung der Polizei hat ergeben, dass es sich bei dieser Kreuzung weder um eine einjährige noch um eine dreijährige Unfallhäufungsstelle handelt. Hier ist im Zeitraum vom 01.01.2017 bis jetzt ein einziger Verkehrsunfall am 11.05.2018 mit einem Leichtverletzten und Sachschaden aktenkundig.
Die vereinzelt immer wieder gewünschte Signalisierung dieser Kreuzung wird aber erst mit dem bevorstehenden Ausbau der B 258 Monschauer Straße realisiert.
Hier verweist der Fachbereich auf die Behandlung dieses Themas in der Sitzung der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim am 30.03.2011 u. im Mobilitätsausschuss am 07.04.2011.
3. Verdeutlichung der Kennzeichnung des verkehrsberuhigten Bereiches Abteigarten
Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen teilt dazu folgendes mit:
Es liegt ein Antrag eines Anwohners auf Geschwindigkeitsmessungen in diesem verkehrsberuhigten Bereich vor.
Die Polizei teilt in ihrer Stellungnahme mit, dass die Einheit von Bau und Betrieb nicht gegeben ist
und deshalb keine Messungen durchgeführt werden. Die Fahrbahnbreite von 4,20 m und der Belagwechsel von Pflaster auf Asphalt lassen einen verkehrsberuhigten Bereich nicht erkennen. Die Polizei fordert eine komplette Umgestaltung des verkehrsberuhigten Bereiches.
Allen Beteiligten ist bewusst, dass ein Umbau der Straße nicht realisiert werden wird. Vor dem Hintergrund, dass es sich hier um einen empfohlenen Schulweg handelt wird entschieden, das VZ 325 (Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs) beidseitig aufzustellen und sowohl am Anfang und am Ende der Straße als Piktogramm zu wiederholen.
Die Polizei erklärt, dass sie nach Umsetzung dieser Maßnahme, diesen Bereich im Rahmen der Möglichkeiten kontrolliert.
4. Mögliche Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
Aufbringung von Piktogrammketten
Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen teilt dazu mit:
In den letzten Monaten und Jahren ist sowohl aus der Bezirksvertretung als auch aus der Arbeitsgruppe "Schulwegsicherheit" an der KGS Kornelimünster der Wunsch bzw. die Forderung an den Fachbereich herangetragen worden, in den durch Bruchsteinmauern eingefassten Engstellen durch sog. Piktogrammketten mit dem Symbol "Fußgänger" die Autofahrer um besondere Rücksicht auf die dort gehenden Grundschüler zu bitten, da die vorhandenen Fahrbahnbreiten das Abmarkieren oder bauliche Abtrennen eines geschützten Gehweges nicht zulassen.
Der Fachbereich hat deshalb hierzu die Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde um Zustimmung gebeten, da diese in der StVO nicht enthaltenen Markierungen nur als erlaubte Verkehrsversuche vorgenommen werden dürfen.
Die Bezirksregierung hat dazu folgendes mitgeteilt:
Die Niederschrift der Verkehrsingenieurbesprechung vom 03./04. April 2019 liegt nunmehr vor. Den Auszug der Niederschrift zum Thema „Radverkehr-Sinnbilder, Piktogrammketten und Sharrows auf Fahrbahnen" ist als Anlage beigefügt.
Der Erlass entspricht im Ergebnis der damals getroffenen Vereinbarung, von weiteren Markierungen dieser Art abzusehen, bis die Ergebnisse des bundesweiten Forschungsprojekts vorliegen. Die bereits in der Örtlichkeit vorhandenen Markierungen, die vor dem 14.03.2019 aufgebracht wurden, müssen absprachegemäß nicht demarkiert werden.
Der Fachbereich darf somit die gewünschten Piktogramme derzeit nicht anordnen bzw. aufbringen lassen, auch wenn in der Niederschrift nur von Fahrradsymbolen die Rede ist. Das Ergebnis der Auswertungen, die sich auf alle Symbole beziehen, bleibt abzuwarten.
5. Baustellenübersicht III. Quartal 2019
als Anlage ist die o.a. aktualisierte Übersicht des Fachbereichs Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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