Entscheidungsvorlage - FB 61/1227/WP17-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur 65. Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 zur Kenntnis.

Er beschließt, nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschließt die Änderung Nr. 65 des Flächennutzungsplanes  - Gewerbegebiet Schlottfeld Teil II – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zwischen Süsterfeldstraße, Toledoring, der Bahnstrecke Aachen-Mönchengladbach und dem vorhandenen Gewerbegebiet in der vorgelegten Fassung und die Begründung hierzu.

 

Der Rat der Stadt nimmt weiterhin den Bericht der Verwaltung sowie den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 806 zur Kenntnis.

Er beschließt, die schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt zu ändern:

  • Bei der Festsetzung Nr. 5.1 werden die Regelungen zum Lärmschutz entsprechend den neuen Regelungen der DIN 4109 (2018) geändert.             

Er beschließt, nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Der Rat der Stadt beschließt den so geänderten bzw. ergänzten Bebauungsplan Nr. 806 – Gewerbegebiet Schlottfeld Teil II – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zwischen dem Gelände der Deutschen Bahn, Pariser Ring/ Toledoring, Süsterfeldstraße und dem vorhandenen Gewerbegebiet gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Der Inhalt der Vorlagen

FB 61/0889/WP17 Erneuter Offenlagebeschluss

FB 61/1049/WP17 – Erneuter Offenlagebeschluss

FB 61/1227/WP17 – Empfehlung zum Änderungs-/ Satzungsbeschluss

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 806 und zur Änderung Nr. 65 des Flächennutzungsplanes 1980 wurde bereits im November 1997 mit dem Aufstellungs- und Offenlagebeschluss begonnen. Nachdem zunächst Vereinbarungen über die Lage der Ausgleichsflächen getroffen werden mussten, fand die Offenlage vom 21.02.2002 bis 22.03.2002 statt.

 

Das Verfahren wurde aber erneut auf Veranlassung des Grundstückseigentümers unterbrochen und ruhte, bis 2009 eine konkrete Planung vorgelegt wurde, die aber nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes entsprach. Die Planung bezog sich auf den zwischenzeitlich vorliegenden Masterplan Campus West. Parallel hierzu erfolgte im Rahmen der Verkehrsplanung Campus West die Prüfung einer Erschließungsvariante, die das Plangebiet einbezog. 2013 wurde jedoch entschieden, diese Erschließungsvariante nicht weiterzuverfolgen.

 

Im Jahr 2018 lagen schließlich die Voraussetzungen vor, um den Bebauungsplanentwurf und die Änderung Nr. 65 des Flächennutzungsplanes 1980 erneut  offen zu legen, so dass der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 04.10.2018 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg die erneute öffentliche Auslegung beschloss.

 

Die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes und der Änderung Nr. 65 des Flächennutzungsplanes 1980 fand in der Zeit vom 14.11.2018 bis 14.12.2018 statt. Parallel dazu wurden 29 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt.

 

Anschließend wurde der städtebauliche Vertrag ausgearbeitet und dem Planungsausschuss am 09.05.2019 vorgelegt. Der Ausschuss hat die Verwaltung beauftragt,  auf Basis dieses Vertragsentwurfes den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 806 vorzubereiten.

 

Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 11. 07.2019 mit dem Ergebnis der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung beschäftigt. Dabei wurden auch die zur ersten Offenlage im Jahr 2002 vorgebrachten Stellungnahmen –soweit sie nicht durch aktuelle Eingaben ersetzt wurden – berücksichtigt. Zudem wurde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, bei Punkt 5.1. der schriftlichen Festsetzungen die Regelungen zum Lärmschutz entsprechend den neuen Regelungen der DIN 4109 (2018) zu ändern.

 

Der Ausschuss hat den folgenden Beschluss gefasst:

„Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der (erneuten) Offenlage zur Änderung Nr. 65 des Flächennutzungsplans 1980 – Gewerbegebiet Schlottfeld II - zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 65 des Flächennutzungsplans 1980 – Gewerbegebiet Schlottfeld II - zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der (erneuten) öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 806 zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, die schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

  • Bei der Festsetzung Nr. 5.1 werden die Regelungen zum Lärmschutz entsprechend den neuen Regelungen der DIN 4109 (2018) geändert.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den so geänderten bzw. ergänzten en Bebauungsplan Nr. 806 -Gewerbegebiet Schlottfeld Teil II- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.“

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hatte am 03.07.2019 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

 

 

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Anlagen

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