Entscheidungsvorlage - FB 61/1233/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt, die Planung der Fußwegeverbindung zur besseren Anbindung des Ortsteils Grünenthal an den ÖPNV nicht weiter zu verfolgen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Planung der Fußwegeverbindung zur besseren Anbindung des Ortsteils Grünenthal an den ÖPNV nicht weiter zu verfolgen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Richterich hat am 15.04.2019 einen Antrag zur Tagesordnung "Sachstand Fußwegeverbindung Laurensberger Straße - Karl-Friedrich-Straße zur Verbesserung der Anbindung des Ortsteils Grünenthal an den ÖPNV" für die Sitzung der Bezirksvertretung Richterich am 22.05.2019 gestellt (vgl. Anlage 1). Darüber hinaus liegt ein Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Richterich vom 31.01.2019 zum selben Thema vor (siehe Anlage 2).

 

Bisherige Beratungen:

Der Planungsauftrag für eine Fußwegeverbindung zwischen Laurensberger Straße und Karl-Friedrich-Straße zur Verbesserung der Anbindung des Wohngebietes Grünenthal an den ÖPNV stammt aus 2006. Damals wurden eingehend verschiedene Möglichkeiten geprüft, das Wohngebiet besser an den ÖPNV anzubinden. Die Verwaltung wurde mit der Planung einer Wegeverbindung zwischen Laurensberger Straße und Karl-Friedrich-Straße bzw. Einmündung Grünenthal beauftragt.

Mit der weiteren Ausarbeitung der Planung konnte aufgrund von personellen Engpässen erst einige Jahre später begonnen werden.

In der Sitzung der Bezirksvertretung Laurensberg am 20.04.2016 wurde die Verwaltung mit der Realisierung des Weges beauftragt. In ihrer Sitzung am 27.04.2016 betonte die Bezirksvertretung Richterich die Notwendigkeit der o.g. Fußwegeverbindung für die Anbindung Grünenthal an den ÖPNV.

Am 21.03.2018 erfolgte ein Sachstandsbericht in den beiden Bezirksvertretungen Richterich und Laurensberg. Die Bezirksvertretung Richterich beauftragte daraufhin die Verwaltung, folgende Fragen zu beantworten:

1. Die zusätzlichen Kosten für die Anlage einer Brücke zur Querung des Gewässers zu ermitteln,

2. eine alternative Wegführung entlang der Bahntrasse zu prüfen,

3. mitzuteilen, wie häufig Überschwemmungssituationen bei diesem Gewässer entstehen,

4. zu ermitteln, welche Alternativen es gibt, die Siedlung Grünenthal an den öffentlichen Nahverkehr anzubinden.

Die Bezirksvertretung Laurensberg bat um eine aktuelle Kostenkalkulation.

Am 21.05.2019 erfolgte ein Sachstandsbericht in der Bezirksvertretung Richterich. Die weitere Beratung wurde vertagt. Die Verwaltung wurde zusätzlich gebeten, die Kostenkalkulation für ein Anruf-Linien-Taxi für den Abwägungsprozess mit aufzunehmen.

 

 

Ausgangslage

Der geplante Fußweg führt über Laurensberger Bezirksgebiet. Das anzubindende Wohngebiet gehört hingegen zum Bezirk Aachen-Richterich.

Im Wohngebiet Grünenthal (siehe Anlage 4) wohnen rd. 180 Menschen (Stand 12/2017). Davon sind 13 % Schülerinnen und Schüler, 20 % sind mindestens 65 Jahre alt.

 

In der Sitzung der Bezirksvertretung Richterich am 21.05.2019 wurde die Verwaltung gebeten, in dieser Vorlage detaillierter auf die Erschließungsstandards im ÖPNV einzugehen: Im Nahverkehrsplan der Stadt Aachen sind Qualitätsstandards für die Erschließungsqualität im Bus- und Bahnverkehr definiert. Diese leiten sich aus der Fachliteratur ab, sind aber nicht rechtlich verbindlich. Bei einer Luftlinienentfernung von bis zu 300 m zwischen Wohnort und Haltestelle wird die Erschließungsqualität als gut bezeichnet, der Mindeststandard liegt bei 400 m. Dieser Standard ist auf Raumeinheiten mit mindestens 250 Einwohnern anzuwenden.

Im aktuellen Nahverkehrsplan (www.aachen.de/nahverkehrsplan) wird auf Seite 142 festgestellt, dass die Erschließung des Wohngebietes Grünenthal unzureichend ist (auch wenn die Luftlinienentfernung gering sein mag).

Nach der erfolgten Einwohneranalyse ist jedoch festzustellen, dass die Qualitätsstandards aufgrund der geringen Einwohnerzahl (180) für das Wohngebiet Grünenthal nicht heranzuziehen sind. Unabhängig davon ist eine verbesserte ÖPNV-Anbindung grundsätzlich wünschenswert.

 

 

Aktueller Sachstand Fußwegeplanung

Naturschutz

Im Zuge der Ausführungsplanung für die Fußwegeverbindung ergaben sich Auflagen aus dem Gewässer- und Landschaftsschutz, da der geplante Weg durch Landschaftsschutzgebiet führt. Für die Realisierung der Wegeverbindung ist eine Befreiung von Verboten des Landschaftsplanes durch den Naturschutzbeirat der Stadt Aachen zwingend erforderlich. Die Auflagen sind umfangreich und erhöhen die eingeplanten Kosten erheblich. Ob die untere Naturschutzbehörde überhaupt eine Genehmigung erteilen wird, ist nicht klar.

Es wurde festgestellt, dass der geplante Weg durch ein Überschwemmungsgebiet des Amstelbaches führt. Die untere Wasserbehörde teilt hierzu mit, dass die Grenzen für das festgesetzte Überschwemmungsgebiet Amstelbach von der Bezirksregierung Köln für ein 100-jähriges Hochwasserereignis ermittelt wurden. Wie oft und in welchen Abständen ein solches Ereignis tatsächlich eintritt, kann nicht vorhergesagt werden. Vorhaben im Bereich des Überschwemmungsgebietes bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung.

Aufgrund der Sachlage ist das Vorhaben grundsätzlich in Frage zu stellen: Stehen derart hohe Eingriffe und Kosten im Verhältnis zum erzielten Nutzen?

 

Kosten

Die Kosten für die Fußwegeverbindung betragen nach einer aktuellen Kostenkalkulation rd. 127.000 EUR: Ausgleichmaßnahmen sind nicht enthalten.

Für den Bau des Fußweges ohne Brücke sind mit Baukosten in Höhe von ca. 61.600 EUR zu rechnen. Die Kosten für das Brückenbauwerk werden auf ca. 50.000 EUR geschätzt. Ein Angebot für die Beleuchtung (Stand April 2017) liegt mit ca. 14.000 EUR vor.

Um die Brücke vor Ort erstellen zu können, muss zudem eine Baustraße angelegt werden. Die Baustraße wird breiter sein als der spätere Fußweg. Das überschüssige Material wird nach Erstellung der Brücke wieder entfernt. Dies ist in der Kostenrechnung berücksichtigt.

 

Prüfung einer alternativen Wegführung entlang der Bahntrasse:

Eine alternative Fußwegeführung entlang der Bahntrasse wurde geprüft. Durch eine solche Wegeführung ergeben sich keine kürzeren Fußwegeentfernungen aus dem Wohngebiet Grünenthal zu den nächsten Bushaltestellen ("Bochholtzer Straße" oder "Niersteiner Höfe"). Eine Verlegung einer dieser beiden Haltestellen bis zur Einmündung des neuen Weges zur Verkürzung der Entfernung wird nicht befürwortet, da die beiden Haltestellen in der Laurensberger Straße in ihrer heutigen Lage optimal die südlichen Teile von Vetschau anbinden. Daher wird eine solche Wegeführung nicht empfohlen.

 

 

Alternative Möglichkeiten zur Anbindung des Wohngebietes Grünenthal an den öffentlichen Nahverkehr:

In den vergangenen Jahren wurden mehrere Alternativen zu der aktuellen Linienführung der Linie 27 diskutiert. Die Sachlage hat sich hier nicht geändert:

Die Karl-Friedrich-Straße ist für ein Befahren von Linienbussen nicht geeignet (vgl. u.a. Vorlage "Anschluss Grünenthal an das ÖPNV-Netz, Einrichtung Haltestelle Friedhof-Hand" vom 27.04.2016). Daher scheidet eine Linienwegänderung als Lösungsoption aus.

Mit einer Verlegung der Bushaltestelle "Vetschauer Berg" könnte eine geringfügige Verbesserung der Erschließung erzielt werden: Die Fußwegeentfernung zur Wohnsiedlung Grünenthal würde sich von rd. 800 m auf rd. 650 m reduzieren.

Über den geplanten Fußweg würde die Entfernung von der Wohnsiedlung Grünenthal zur nächstgelegene Haltestelle "Niersteiner Höfe" rd. 500 m betragen.

 

Eine weitere Möglichkeit, die ÖPNV-Anbindung mittelfristig zu verbessern, wäre die Einführung eines bedarfsorientierten ÖPNV-Angebotes mit kleineren Fahrzeugen, die nur im Falle eines vorher angemeldeten Fahrtwunsches verkehren. Für die Siedlung Grünenthal wäre ein solches Angebot mit der ASEAG im Detail zu prüfen und abzustimmen. Schon heute erfolgt die Bedienung auf der Linie 27 zwischen Laurensberg und Richterich in den Schwachverkehrszeiten (montags - freitags abends, samstags morgens und abends sowie sonntags ganztägig) mit Anruf-Linien-Taxen (ALT).

Ein solches bedarfsorientiertes Angebot könnte unter Berücksichtigung der Prüfung, eventuell auch ein größeres Bedienungsgebiet mit einzubeziehen, ggf. auch auf die Normalverkehrszeit (montags bis freitags tagsüber) ausgeweitet werden.

Perspektivisch ergeben sich abgesehen davon ggfs. auch weitere Möglichkeiten, im Rahmen von Modellprojekten neue und zukunftsorientierte Fahrzeug- bzw. Angebotskonzepte hier in einem entsprechenden Bereich zu erproben.

Als Beispiele können der Bedarfsverkehr im Aachener Süden (NetLiner) oder auch die Planung für einen autonom fahrenden Kleinbus als MarktLiner genannt werden.

 


Kosten Bedarfsverkehr

Für die Ortslage Grünenthal in Richterich ließe sich ein ALT-Angebot, ähnlich wie bereits einmal in Haaren umgesetzt, realisieren:

Bei einem ALT-Fahrtenangebot zwischen dem Wohngebiet Grünenthal (Karl-Friedrich-Straße) bis Richterich (Haltestelle Richterich Rathaus) mit 5 Hin- und 5 Rückfahrten werktags ergeben sich Gesamtkosten von ca. 25.000 EUR pro Jahr, wenn jede angebotene ALT-Fahrt auch gebucht werden würde. Bei einer Nutzungsquote von 20 % (entspricht 1 Hin- und 1 Rückfahrt pro Tag ) sind es ca. 5.000 EUR pro Jahr. Ein solches Angebot müsste im Rahmen der jährlichen Fahrplanmaßnahmen aufgenommen und bewertet werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Ursprünglich wurden die Baukosten für die Wegeverbindung ohne Brückenbauwerk und Beleuchtung wie üblich in der Vorplanung über einen Flächenansatz kalkuliert. Unter PSP-Element 5-120102-800-01900-300-1 / 4-120102-815-8 Fußwegeverbindung Laurensberger Straße stehen Mittel für Tiefbaumaßnahmen in Höhe von 48.000 EUR in 2019 zur Verfügung. Diese Mittel reichen für die Realisierung des geplanten Fußweges nicht aus.

 

 

Empfehlung der Verwaltung

Für die geplante Fußwegeverbindung stehen nach Ansicht der Verwaltung die erforderlichen Eingriffe in der Natur und die hohen Kosten nicht im Verhältnis zum erzielten Nutzen. Zudem ist unklar, ob überhaupt eine Genehmigung für das Vorhaben erteilt werden könnte. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Planung der Fußwegeverbindung nicht weiter zu verfolgen.

Ein bedarfsorientiertes ÖPNV-Konzept mit kleineren Fahrzeugen bietet die beste Option einer verbesserten ÖPNV-Anbindung des Wohngebietes und sollte im Rahmen des kommenden Nahverkehrsplans konzeptionell mitgeprüft werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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Anlagen

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