Anhörung - FB 61/1254/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte genehmigt die nachfolgende, von der Bezirksbürgermeisterin Frau Marianne Conradt und Herrn Patrick Deloie am 29.07.2019 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

Gemäß § 60 Abs. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein Westfalen (GO NRW) empfehlen die beiden Unterzeichner als Bezirksbürgermeisterin Aachen-Mitte und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Planungsausschuss, folgendes zu beschließen:

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.  

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere der Steuerung von Vergnügungsstätten, die Aufstellung des Bebauungsplanes - Blondelstraße / Promenadenstraße - für den Planbereich zwischen Peterstraße, Blondelstraße, Promenadenstraße und Schumacherstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

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Erläuterungen

Der Dringlichkeitsentscheidung lag folgende Erläuterung zugrunde:

 

  1. Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass)

Das Plangebiet befindet sich zwischen Peterstraße und Promenadenstraße gegenüber dem Aachener Bushof.

Das Gebiet ist geprägt durch eine hohe Dichte und heterogene Nutzungsstruktur. Entlang der Peterstraße befinden sich überwiegend Bürogebäude mit Einzelhandelsnutzungen, aber auch Spielhallen im Erdgeschoss. Dieser Abschnitt der Peterstraße befindet sich innerhalb des Erlaubnisbereiches für Spielhallen entsprechend dem „Konzept zur Steuerung von Spielhallen im Stadtgebiet Aachen“, das vom Rat am 14.09.2016 beschlossen wurde.

Der übrige Baublock weist eine Mischung von Wohnen, Einzelhandel, Büros und Dienstleitungen auf, dabei nimmt der Anteil der Wohnnutzung Richtung Promenadenstraße immer mehr zu. Die den Block querende „Citypassage“ ermöglicht eine Durchwegung vom Willy-Brandt-Platz Richtung Peterstraße. Der Eigentümer beabsichtigt, diese Nutzung demnächst aufzugeben.

 

Für das Plangebiet gilt derzeit der Bebauungsplan Nr. 564 aus dem Jahr 1970. Dieser setzt ein Kerngebiet fest und eine IV bis VI-geschossige Blockrandbebauung. Durch den Bebauungsplan werden Vergnügungsstätten nicht beschränkt.

 

Anlass der Planung ist ein Antrag für ein Wettbüro an der Blondelstraße. Der Standort liegt jedoch außerhalb des o.g. Spielhallenerlaubnisbereiches. Ziel ist, dass sich Vergnügungsstätten wie Spielhallen und Wettbüros sich nicht über den Erlaubnisbereich hinaus ausweiten sollen. Richtung Promenadenstraße nimmt die Wohnnutzung zu, die von einer solchen Nutzung beeinträchtigt würde. Auch im Umfeld der Synagoge bzw. des Synagogenplatzes sind Vergnügungsstätten nicht verträglich. Aus den genannten Gründen soll ein Bebauungsplan mit dem Ziel aufgestellt werden, für den Bereich Peterstraße wie bisher ein Kerngebiet festzusetzen, sodass entsprechend des Spielhallenkonzeptes diese Nutzungen weiterhin zulässig sind.

Für den übrigen Bereich soll aber die heutige Nutzungsmischung gesichert und gestärkt werden. Der Schwerpunkt sollte überwiegend in der Wohnnutzung liegen, mit einer gemischten Nutzung in den Erdgeschossen. Dies könnte durch Festsetzung eines Urbanen Gebietes erreicht werden. Vergnügungsstätten sollen künftig ausgeschlossen werden.

Darüber hinaus können durch den Aufstellungsbeschluss neue Entwicklungen im Plangebiet zielgerichtet gesteuert werden.

 

  1. Beschlussempfehlung

Um die künftige Entwicklung im Plangebiet, insbesondere die Ansiedlung von Vergnügungsstätten, zu steuern, empfiehlt die Verwaltung, für das Plangebiet im Bereich zwischen Peterstraße, Blondelstraße, Promenadenstraße und Schumacherstraße den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan - Blondelstraße / Promenadenstraße - zu fassen.

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Anlagen

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