Entscheidungsvorlage - FB 11/0353/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Veränderung des Stellenplans 2019Einrichtung einer vollen Stelle zur technischen Sachbearbeitung im Bereich Klimaschutz, Luftreinhaltung und Lärmschutz des Fachbereichs Umwelt (FB 36)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- Herr Tönnes
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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18.09.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters beschließt der Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2019 durch Einrichtung einer vollen Stelle zur technischen Sachbearbeitung im Bereich Klimaschutz, Luftreinhaltung und Lärmschutz des Fachbereichs Umwelt (auszuweisen nach EG 11 TVöD).
Philipp
Oberbürgermeister
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der gestiegenen Relevanz der Themen Klimaschutz, Luftreinhaltung und Lärmschutz muss die Stadt Aachen mit Blick auf diverse Planverfahren schnellstmöglich weiter Rechnung tragen. Die Themen Klima, Luftqualität und Lärm erfordern eine adäquate Handlungsfähigkeit, insbesondere bezüglich der Zulieferungen von Fachstellungnahmen zu Lärm, Luftqualität und Stadtklima, damit es nicht zu Verzögerungen der jeweiligen Planungsvorhaben kommt.
Die Stelle ist für viele Planverfahren von äußerster Wichtigkeit, denn in nahezu allen Planvorhaben spielen die Themen Klimaschutz, Luftreinhaltung, Lufthygiene und auch Lärmschutz/Lärmminderung zentrale Rollen und sind wesentliche Bestandteile der zu erstellenden Umweltberichte (vgl. hierzu die ebenfalls in die heutige Sitzung eingebrachte Vorlage in Sachen Umweltvorsorgeplanung und Umweltberichte).
Die mit dem planmäßigen Verfahren zur Aufstellung des jährlichen Stellenplans eingerichteten Stellen können stets erst nach der Genehmigung des Haushaltsplans durch die Bezirksregierung Köln tatsächlich bewirtschaftet werden. Zuletzt erfolgten diese Genehmigungen im Kalendermonat März des jeweiligen Jahres. Die tatsächliche Einrichtung der Stelle sowie die Genehmigung des Haushalts 2020 in ca. März 2020 unterstellt, ist mit einer Besetzung der Stelle dann keinesfalls vor Mitte des 2. Quartals, wahrscheinlich aber erst ab dem 3. Quartal 2020 zu rechnen. Bis dahin wären die oben genannten Aufgabenbereiche nur unzureichend abgedeckt. Die Stellungnahmen zu den unterschiedlichen Planverfahren betreffend würde somit eine Vakanz hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung die gleichen Negativ-Effekte verursachen, wie eine Vakanz im Aufgabenbereich der Umweltvorsorgeplanung und Umweltberichte und insbesondere zu einem Verfahrensstau bei den von FB 61 federführend betriebenen Planverfahren führen. Mit der vorgezogenen Stelleneinrichtung wird eine frühzeitige Besetzung grundsätzlich ermöglicht und eine aus den Ressourcen des Bestandspersonals faktisch nicht zu schließende Bearbeitungslücke vermieden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 € | 0 € | 0 € | 228.000 € | 0 € | 0 € | ||||||||
Abschreibungen | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | ||||||||
Ergebnis | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 € | -228.000 € |
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| Deckung vorhanden | Deckung nicht vorhanden |
Die Personalkosten werden auf Basis der aktuellen KGSt-Werte „Kosten eines Arbeitsplatzes 2018/2019“ nach EG 11 TVöD (76.000,00 €) berücksichtigt. Da eine Besetzung dieser Stelle nicht vor dem 01.01.2020 erwartet werden kann, werden die Personalkosten erst ab diesem Zeitpunkt berechnet.
Ab 2020 werden die zusätzlichen Mittelbedarfe im Rahmen der Haushaltsplanung angemeldet.