Entscheidungsvorlage - E 18/0185/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für die weitere Umsetzung des Ersatzneubaus der Brücke Friedhof Hüls bei PSP-Element 5-120102-300-01700-600-1 eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 181.000€ bereitzustellen. Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung erfolgt aus dem PSP-Element 5-120102-000-10700-300-1 „Eginhardstraße, Erneuerung“, da die dort eingeplanten Mittel in diesem Jahr nicht in Anspruch genommen werden.

 

 

Der Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für die weitere Umsetzung des Ersatzneubaus der Brücke Friedhof Hüls bei PSP-Element 5-120102-300-01700-600-1 eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 181.000€ bereitzustellen. Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung erfolgt aus dem PSP-Element 5-120102-000-10700-300-1 „Eginhardstraße, Erneuerung“, da die dort eingeplanten Mittel in diesem Jahr nicht in Anspruch genommen werden.

 

 

Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, für die weitere Umsetzung des Ersatzneubaus der Brücke Friedhof Hüls bei PSP-Element 5-120102-300-01700-600-1 eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 181.000€ bereitzustellen. Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung erfolgt aus dem PSP-Element 5-120102-000-10700-300-1 „Eginhardstraße, Erneuerung“, da die dort eingeplanten Mittel in diesem Jahr nicht in Anspruch genommen werden.

 

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Veranlassung:

Im Stadtteil Aachen-Hüls überführt die Gewölbebrücke A014 einen Wirtschaftsweg über die

eingleisige Bahnstrecke 2560 Haaren–Aachen-Rothe Erde (s. Übersichtslageplan). Der Wirtschaftsweg verbindet den Friedhof Hüls mit dem Jüdischen Friedhof Hüls und der Feldgemarkung nordöstlich der Bahnanlage.

 

Die vorhandene, 1936 errichtete Gewölbebrücke aus Ziegelmauerwerk war in einem sehr schlechten Erhaltungszustand. Aufgrund des schlechten Zustandes war dringender Handlungsbedarf gegeben und ein Ersatzneubau ab Ende 2018 vorgesehen. Der Baubeschluss für den Ersatzneubau wurde in der Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 14.12.2017 gefasst.

 

Auf Basis des Baubeschlusses wurde die Planung der Maßnahme fortgeführt. Die Ausführungsplanung wurde beauftragt und abgeschlossen. Die Arbeiten für den Neubau wurden im Sommer 2018 ausgeschrieben. Der Baubeginn erfolgte im Februar 2019.

 

Im Zuge des laufenden Neubaus ergaben sich weitere Kosten für Massenmehrungen und zusätzliche Bauleistungen, für den von der Deutschen Bahn geforderten „Bauüberwacher Bahn“ sowie für die Ablösung der Erhaltungsmehrkosten gemäß § 5 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG), sodass eine Fertigstellung des Neubaus mit den bisher eingeplanten Finanzmitteln nicht möglich ist.

 

Kosten

Der Bauauftrag umfasste Kosten  von 691.568,87 €. Im Zuge der Bauarbeiten haben sich in einigen Positionen Massenmehrungen (z. B. Mehrmengen Spritzbeton wegen unregelmäßiger Böschungsgeometrie oder Mehrmengen von Abbruchmaterial wegen fehlenden Bauwerksunterlagen etc.) ergeben. Desweiteren wurden Nachtragsleistungen erforderlich (z. B. für geänderte Zuwegung Mobilkran oder zusätzlich durch die DB geforderte Ankerprüfungen etc.).  Es ist davon auszugehen, dass die Bausumme auf ca. 735.000 € ansteigen wird. 

 

Da die Brücke ein Gleis der Deutschen Bahn überführt, wurde es erforderlich, die Arbeiten durch einen „Bauüberwacher Bahn“ begleiten zu lassen, der die erforderlichen Gleissperrungen organisiert und die Arbeiten im Gleisbereich überwacht. Für diese Leistungen entstehen voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 35.000 €.

 

Für den Ersatzneubau der Brücke wurde eine Kreuzungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn gemäß § 5 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) geschlossen. Darin ist geregelt, dass die Baukosten nach folgendem Schlüssel geteilt werden:

 DB:   49,65 %

 Stadt Aachen:   50,35 %

Dementsprechend wird die Stadt Aachen nach Fertigstellung der Maßnahme ca. 365.000 € von der DB erstattet bekommen.

Weiter ist in der Kreuzungsvereinbarung festgelegt, dass der DB Netz AG die zukünftigen Erhaltungskosten nach § 15 Abs. 2 und Abs. 4 EKrG abgelöst werden. Der vorläufige Ablösebetrag in der Kreuzungsvereinbarung wurde auf Basis der Kostenschätzung mit einer Höhe von 66.409 € abgeschätzt. Da sich die Bausumme infolge des hohen Submissionsergebnisses sowie der erforderlichen Zusatzleistungen deutlich erhöhen wird, muss mit dem Vorliegen der Schlussrechnung auch die Ermittlung des Ablösebetrages angepasst werden. Unter Berücksichtigung der aktuellen Kostenprognose wird sich der an die DB zu zahlende Ablösebetrag auf ca. 102.000 € erhöhen.

 

Zusammenstellung Mehrbedarf

 

Tiefbauarbeiten     44.000,00 €

Bauüberwacher Bahn    35.000,00 €

Ablösebetrag an DB        102.000,00 €

Mehrbedarf:            181.000,00 €

 

Es ergibt sich ein zusätzlicher Mittelbedarf in Höhe von 181.000 €.

 

Finanzierung

Die im Haushaltsjahr 2019 bislang zur Verfügung gestellten Mittel i.H.v. insgesamt 738.738,52 € (618.738,52 € aus Ermächtigungsübertragung und 120.000 € aus Haushaltsplanung 2019) sind durch bestehende Aufträge nahezu vollständig verausgabt. Daher ist die überplanmäßige Bereitstellung der zusätzlichen Mittel i.H.v. 181.000 € im Haushaltsjahr 2019 zur Fertigstellung der Maßnahme zwingend erforderlich.

Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung erfolgt aus dem PSP-Element 5-120102-000-10700-300-1 „Eginhardstraße, Erneuerung“, da die dort eingeplanten Mittel in diesem Jahr nicht in Anspruch genommen werden. Gleichzeitig erfolgt mit der Haushaltsplanung 2020 die Einplanung der Erstattung der DB i.H.v. 365.000 €, die bislang im Haushalt nicht veranschlagt war und nach Abschluss der Baumaßnahme im Haushaltsjahr 2020 realisiert werden kann.

 

Zeitlicher Ablauf nach Beschlussfassung und Mittelbereitstellung:

Die Planungen sind abgeschlossen. Derzeit läuft die Bauausführung. Für die Bauzeit sind 6-8 Monate eingeplant. Die Fertigstellung der Maßnahme ist für Oktober terminiert. Daher wird die Schlussrechnung voraussichtlich im November 2019 vorliegen. Mit Vorliegen der Schlussrechnung muss die endgültige Ablöseberechnung erstellt und die Kosten mit der DB verrechnet werden. Dementsprechend wird der an die Bahn zu zahlende Ablösebetrag voraussichtlich im 1. Quartal 2020 fällig.

 

Fazit / Unabweisbarkeit

Aufgrund des sehr schlechten Erhaltungszustands der Brücke sowie  der in 2017 festgestellten erheblichen Schadensfortschritte bestand für den Ersatzneubau dringender Handlungsbedarf. Die Verwaltung hatte daher empfohlen, mit den Ersatzneubau der Brücke Friedhof Hüls auf jeden Fall im Jahr 2018 zu beginnen. Auf dieser Basis wurde der Baubeschluss gefasst und mit der Ausführung begonnen.

 

Die höheren Kosten ergeben sich einerseits aus zusätzlich gewordenen Bauleistungen, die im Zuge der Planung der Maßnahme nicht erkennbar waren.

 

Andererseits ergeben sich weitere Kosten aus den mit der DB AG zu schließenden Verträgen („Bauüberwacher Bahn“ sowie Ablösung der Erhaltungsmehrkosten). Dabei ist jedoch als wesentlicher Punkt zu betrachten, dass der Stadt Aachen durch die festgeschriebene Kostenteilung nahezu 50 % der Gesamtbausumme von der DB AG erstattet werden, so dass ca. 365.000 € in den städtischen Haushalt zurückfließen werden.

 

Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung, die überplanmäßigen Mittel für den Ersatzneubau bereitzustellen.

 


 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2000 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

-193.000

-365.000

0

0

0

Auszahlungen

738.738,52

*)

919.738,52

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-181.000,00**)

+172.000

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

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0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

*)   Der Ansatz beinhaltet 618.738,52 € aus Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2018.

 

**) Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung erfolgt aus dem PSP-Element 5-120102-000-10700-300-1 „Eginhardstraße, Erneuerung“, da die dort eingeplanten Mittel in diesem Jahr nicht in Anspruch genommen werden.

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Anlagen

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