Entscheidungsvorlage - FB 20/0216/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Betrauung der Kur- und Badegesellschaft mbH, hier: Zuwendungsbescheid
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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18.09.2019
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Finanzausschuss (25.6.2019), Hauptausschuss (26.6.2019) und schließlich im Rat der Stadt (10.7.2019) wurde der Betrauungsakt für die Kur- und Badegesellschaft mbH beschlossen (siehe Anlage 1, dort Anlage des Zuwendungsbescheids).
In der hierzu gehörenden Vorlage (FB 20/0204/WP17) war ausgeführt worden, dass die im Rahmen der Betrauung zu leistenden Zahlungen - neben der Berücksichtigung im städtischen Haushalt - durch entsprechende Zuwendungsbescheide konkret bewilligt werden sollen.
Diese – in Zukunft i.d.R. jährlich – zu erstellenden Zuwendungsbescheide werden nicht der Zustimmung durch den Rat oder einen seiner Ausschüsse bedürfen. Wie bereits in der o.a. Vorlage zum Betrauungsakt erwähnt, soll aber der diesjährige und erstmalige Zuwendungsbescheid dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden (Anlage). Dies auch deshalb, weil er – anders als zukünftige Zuwendungsbescheide – als Besonderheit eine Einzahlung in das Eigenkapital der KuBa i.H.v. 3.000.0000,- EUR beinhaltet:
Die hierfür notwendigen Mittel sind im städtischen Haushalt bereits berücksichtigt. Das Eigenkapital soll 2019 um 3.000.0000,- EUR (und 2020 um weitere 500.000,- EUR) durch die Stadt Aachen aufgestockt werden. Geschehen soll dies nicht durch eine Erhöhung des Stammkapitals, sondern durch Einstellung der genannten Beträge in die Kapitalrücklage. Hieraus ergeben sich zum einen weniger Formerfordernisse, vor allem aber bleibt die Haftung der Gesellschafterin auf den Betrag des Stammkapitals i.H.v. 205.000 EUR begrenzt.
Die Eigenkapitalerhöhung erfüllt dabei zum einen eine Finanzierungsfunktion und erleichtert der KuBa darüber hinaus die zukünftige Fremdfinanzierung über Bankkredite.
Der über die genannten 3.000.000,- EUR hinausgehende Betrag (2.167.300 EUR) soll den laufenden handelsrechtlichen Verlust der KuBa abdecken. Diese Mittel sind ebenfalls bereits im städtischen Haushalt berücksichtigt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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44,4 kB
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