Entscheidungsvorlage - FB 23/0584/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss genehmigt den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit dem MAC entsprechend den Erläuterungen der Vorlage.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Fraktion der Grünen hat am 08.12.2018 den Ratsantrag gestellt, den Elisengarten von Weihnachtsmarktbuden freizuhalten. Der Hauptausschuss hat die Beratung dieses Antrages an den Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss abgegeben. Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss hat die Beratung dieses Tagesordnungspunktes am 2.4.19 vertagt.

 

Für die Durchführung des Aachener Weihnachtsmarktes durch den Märkte- und Aktionskreis City e.V. (MAC) hat der Fachbereich Sicherheit und Ordnung (FB 32) die öffentliche Verkehrsfläche rund um Dom und Rathaus dem MAC durch eine Sondernutzungserlaubnis zur Verfügung gestellt.

 

Vom MAC wurde auch die sogenannte „Hütte 16“ am Elisengarten beantragt. Diese Hütte gehört zum Gesamtkonzept und zum Sicherheitskonzept des Weihnachtsmarktes.

 

Die Hütte wurde auf der öffentlichen Grünfläche Elisengarten / Ecke Ursulinerstraße (s. Lageplan) aufgebaut, während sich alle anderen Weihnachtsmarkthütten auf öffentlichen Verkehrsflächen am Markt, Katschhof, Hühnermarkt und Münsterplatz befanden

 

Für die Nutzung dieser ca. 100 m² großen Fläche im Elisengarten war der Abschluss einer privatrechtlichen Nutzungsvereinbarung erforderlich. Sie wurde Ende Oktober mit einer vereinbarten Laufzeit vom 08.11. – 30.12.2018 abgeschlossen. Alle für die Nutzung erforderlichen Genehmigungen wurden vom Nutzer beantragt, welcher nach Beendigung der Nutzung das Grundstück im geräumten und ordnungsgemäßen Zustand an die Stadt zurückgegeben hat.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, einmalig für den Weihnachtsmarkt 2019 eine Nutzungsvereinbarung über eine ca. 100 m² große Teilfläche des Elisengartens mit dem MAC abzuschließen. Der Antragsteller hat zwischenzeitlich ein neues Konzept für die Hütte 16 entwickelt, dem die Verwaltung zustimmen kann.

 

Für Frühjahr 2020 ist eine Komplettsanierung des Elisengartens vorgesehen. Im Rahmen der Planung dieser Sanierung ist festzulegen, ob der Elisengarten zukünftig komplett von Veranstaltungen freigehalten wird, ob – so wie bisher – vereinzelte Veranstaltungen dort zugelassen werden können, oder ob der Elisengarten zum Veranstaltungsplatz werden soll.

 

Der Ratsantrag der Grünen Fraktion gilt damit als behandelt.
 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Nutzungsentschädigung.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...