Kenntnisnahme - Dez II/0037/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Stellungnahme der Verwaltung zur Benehmensherstellung

 

Die Stadt Aachen stellt das Benehmen zur Höhe der differenzierten Regionsumlage 2020 bzw. des zugehörenden Umlagesatzes in Höhe von 35,7058% her.

 

Die Stadt Aachen knüpft hieran allerdings die Erwartungen, dass

 

  • sich die Städteregion im Fortgang ihrer Haushaltsplanung an der jetzt vorgestellten Deckungslücke als Obergrenze für die Regionsumlage 2020 insoweit festhalten lässt. Ein beispielsweiser Anstieg der städtischen Umlagegrundlagen dürfte folglich nicht zu einem weiter erhöhten Umlagebetrag, sondern zu einem entsprechend angepassten Umlagesatz führen.

 

  • sich ergebende Haushaltsspielräume, insbesondere aus einer möglichen Reduzierung des Umlagesatzes der Landschaftsumlage oder einer erhöhten Bundeserstattung für Soziallasten, in voller Höhe umlagesenkend an die regionsangehörigen Kommunen weiter gegeben wird. Hierzu setzt sich die Städteregion im Rahmen der Benehmensherstellung zur Landschaftsumlage 2020 dafür ein, dass derzeit erkennbare Mehrerträge des Landschaftsverbandes für das Jahr 2020 zur Reduzierung des dort geplanten Umlagesatzes eingesetzt werden.

 

  • die Städteregion vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden konjunkturellen Eintrübung und des damit verbundenen Rückganges der allgemeinen Finanzkraft den Zuwachs an freiwilligen Aufgaben begrenzt bzw. einer strengen Prüfung zur Wirtschaftlichkeit unterzieht.

 

  • aufgrund der weiter aufgewachsenen Personal- und Versorgungsaufwendungen die künftige Personalentwicklung unter die besondere Priorität der Aufgabenkritik und Sparsamkeit gestellt wird.

 

  1. Veranlassung / Rechtslage

 

Mit dem vom Landtag des Landes NRW am 18.09.2012 verabschiedeten „Gesetz über die Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen“ (Umlagegenehmigungsgesetz – UmlGenehmG NRW) wurden die Beteiligungsrechte der kreisangehörigen Gemeinden in § 55 der KrO NRW neu geregelt. Nach der Neufassung lautet diese Bestimmung nunmehr wie folgt:

 

(1)    Die Festsetzung der Kreisumlage erfolgt im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden. Das Benehmen ist 6 Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten.

 


(2)    Stellungnahmen der kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung werden dem Kreistag mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Den Gemeinden ist auf Wunsch Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Über Einwendungen der Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Der Kreis teilt ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung mit.

 

Dies gilt analog für die Städteregion im Rahmen der Festsetzung der Städteregionsumlage im Städteregionshaushalt.

 

Gegenstand der Benehmensherstellung ist hierbei nicht die Festsetzung der Kreisumlage durch Bescheid im Einzelfall, sondern die Bestimmung des Umlagesatzes für die Kreis- bzw. Regionsumlage.

 

Die Frage, ob die Stellungnahme der Stadt im Benehmensverfahren in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters oder in die des Rates bzw. Finanzausschusses fällt, ist gesetzlich nicht geregelt und rechtlich bisher nicht abschließend geklärt. Die Verwaltung geht weiterhin davon aus, dass es sich um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung handelt. Wegen der erheblichen Bedeutung der Regionsumlage für den städtischen Haushalt ist die Verwaltung gleichwohl der Auffassung, dass eine Unterrichtung der politischen Gremien, d.h. Finanzausschuss und Rat der Stadt, erfolgen sollte.

 

Mit Schreiben vom 05.08.2019 hat die Städteregion ein Eckdatenpapier zum Haushaltsentwurf 2020 übermittelt (vergl. Anlage 1) und damit das Verfahren der Benehmensherstellung nach § 55 KrO eingeleitet. Den regionsangehörigen Kommunen wird mit diesem Anschreiben zunächst bis zum 13.09.2019 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben – mit neuem Schreiben wird diese Frist mit Blick auf die Sitzungstermine in den betroffenen Kommunen bis zum 20.09.2019 verlängert.

 

In der Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten am 29.08.2019 wurden die wesentlichen Daten des Haushaltsentwurfes für die Jahre 2020 ff. vom Städteregionsrat und Städteregionskämmerer noch einmal vorgestellt (vergl. Anlage 2). Dabei hat die Städteregion infolge veränderter Planungsdaten (Orientierungsdaten für die Fortschreibung der Umlagegrundlagen) für die Haushaltsjahre 2021 – 2023 geänderte Planansätze für die Regionsumlagen dieser Jahre mitgeteilt.   

 

  1. Differenzierte Regionsumlage für die Stadt Aachen und zugehörende Eckdaten zum städteregionalen Haushaltsentwurf 2020

 

Bereits im Rahmen der Benehmensherstellung für das Haushaltsjahr 2019 wurde ausführlich zur differenzierten Regionsumlage für die Stadt Aachen - entsprechend der Regelung des § 56 Abs. 4 KrO - ab dem Jahr 2019 berichtet (vergl. Vorlage-Nr. Dez II/0026/WP17 für die Sitzungen des Finanzausschusses am 18.09.2018 bzw. Rat am 19.09.2018). Kernstück dieser Neuerung ist letztlich, dass die Stadt Aachen jährlich zunächst eine – den vorstehenden gesetzlichen Regelungen entsprechende – Umlage als Abschlag zahlt. Nach Abschluss des Haushaltsjahres ist eine Spitzabrechnung der tatsächlichen Nettoaufwendungen vorgesehen. Über- und Unterzahlungen der Stadt Aachen sollen anschließend erstattet oder ausgeglichen werden.

 

Die Diskussion über die komplexen Einzelheiten hierzu ist noch nicht abgeschlossen. Insbesondere sind Abrechnungsschlüssel und Ausgleichsparameter für die differenzierte Umlage noch in der Erörterung.

Im Rahmen der bisher abgestimmten, im Einzelnen aber noch zu überprüfenden, Parameter und Abrechnungsschlüssel hat die Städteregion in ihrem (fortgeschriebenen, vergl. Anlage 2) Eckdatenpapier auf Basis der derzeit vorliegenden Planungsdaten für die Stadt Aachen folgende differenzierte Regionsumlage für das Jahr 2020 ermittelt (nachrichtlich wird hier auch die für das Jahr 2019 endgültig festgesetzte differenzierte Regionsumlage ausgewiesen):

 

Differenzierte Regionsumlage für die Stadt Aachen

Jahr

Umlagegrundlagen

Umlagesatz

Differenzierte Regionsumlage

2020

488.651.955,00 €

35,7058 %

174.476.947,00 €

2019

468.838.975,00 €

36,2455 %

169.932.989,00 €

Unterschied

           + 19.812.980,00 €

 

+ 4.543.958,00 €

 

 

Für die ehemaligen Kreiskommunen wird nach bisheriger Systematik der Kreisordnung eine eigene, allgemeine Regionsumlage erhoben. Hierfür hat die Städteregion nach letzter Berechnung wie folgt mitgeteilt:

 

Allgemeine Regionsumlage für die ehemaligen Kreiskommunen

Jahr

Umlagegrundlagen

Umlagesatz

Allgemeine Regionsumlage

2020

498.857.008,64 €

40,3862 %

201.469.389,00 €

2019

480.301.034,92 €

40,3862 %

193.975.337,00 €

Unterschied

           + 18.555.973,72 €

 

+ 7.494.052,00 €

 

 

Für die vorstehende Ergebnisplanung konnten noch nicht  abschließend ermittelte Daten des  Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) für das Jahr 2020 zugrunde gelegt werden. Hilfsweise wurde daher auf die sogenannte „Arbeitskreisrechnung“ vom 29.07.2019 Bezug genommen. Dies bedeutet, dass sich insbesondere bei wichtigen Eingangsdaten wie den Umlagegrundlagen und den Schlüsselzuweisungen im Fortgang der Haushaltsplanung noch Änderungen ergeben können.

 


Der zusätzliche Umlagebedarf  der Städteregion im Jahr 2020 resultiert wesentlich aus der erhöhten Landschaftsumlage, die nach aktueller Datenlage um insgesamt rd. 14 Mio. € gegenüber dem Haushaltsjahr 2019 steigt. Grund hierfür sind die bei der Stadt Aachen und den Altkreiskommunen gestiegenen Umlagegrundlagen sowie die ebenfalls berechnungsrelevanten, um rd. 3,37 Mio. € gestiegenen, Schlüsselzuweisungen der Städteregion. Zudem plant der Landschaftsverband nach dem dort bereits eingeleiteten Benehmensverfahren eine Erhöhung seines Umlagesatzes auf nunmehr 15,20 % für das Jahr 2020 (2019 betrug der Umlagesatz 14,43 %). Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass nach den Planungsdaten der o.a. Arbeitskreisrechnung für den Landschaftsverband – gegenüber ersten eigenen Berechnungen - Mehrerträge in Höhe von rd. 59,3 Mio. € für das Jahr 2020 zu erwarten sind. Die Städteregion ist daher gebeten, beim Landschaftsverband im Rahmen des dortigen Benehmensverfahrens mögliche Potenziale zur Begrenzung oder Senkung der Landschaftsumlage einzufordern.

 

Für das Haushaltsjahr 2021 sieht der Landschaftsverband im Rahmen der aktuellen Planung seines Doppelhaushaltes 2020 / 2021 eine weitere Erhöhung des Umlagesatzes auf dann 15,70 % vor.

 

Für Personal- und Versorgungsaufwendungen sind dem Eckdatenpapier der Städteregion gestiegene Aufwendungen zu entnehmen. Im Vergleich zum Haushaltsansatz 2019 ist für das Jahr 2020 ein Anstieg in Höhe von „Brutto“ (d.h. incl. Job-Center, Kitas und Geschäftsführung Energeticon)  rd. 4,6 Mio. € festzustellen – „Netto“ (d.h. ohne die vorgenannten Bereiche) in Höhe von immer noch rd. 1,3 Mio. €. Der Entwurf des Stellenplans 2020 sieht nach den Angaben eine Ausdehnung um insgesamt rd. 60,5 Stellen vor, hiervon 38,87 unbefristete und 21,64 befristete Stellen. Hierzu wird auf die Ausführungen auf Seite 10 des Eckdatenpapiers hingewiesen.

 

Gegenläufig zu den aufwachsenden Aufwendungen können im Jahr 2020 derzeit eingeplante Entlastungen im Sozialbereich einen zusätzlichen Finanzbedarf der Städteregion aus dem Aufgabenverbund kompensieren. Die Städteregion weist allerdings darauf hin, dass diese entlastenden Ansätze – wie auch eingeplante Aufwandsgrößen - mit unterschiedlichen Risiken und Unsicherheiten behaftet sind.

 

  1. Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Aachen

 

Im Jahr 2020 ist der städtische Haushalt (zunächst) uneingeschränkt von der Festsetzung der differenzierten Regionsumlage betroffen. Aufgrund der zuvor beschriebenen, neuen Systematik ist diese Regionsumlage nach Ablauf des Haushaltsjahres im Wege einer Spitzabrechnung zu überprüfen. In Höhe einer nachgewiesenen Über- oder Unterzahlung erfolgt eine Ausgleichszahlung zwischen der Stadt Aachen und der Städteregion (entweder Nachzahlung der Stadt oder Erstattung an die Stadt).

 


Für den Haushalt 2020 werden die nach den aktuellen Plangrößen der Städteregion ermittelten Umlagebeträge übernommen. Danach ergeben sich folgende Ansätze:

 

Jahr

Ansatz Regionsumlage

Umlagesatz

2020

174.477.000 €

35,7058 %

2021

181.085.200 €

35,7635 %

2022

185.335.100 €

35,4129 %

2023

189.676.000 €

35,0540 %

 

Die daraus folgenden Veränderungen für den Haushalt der Stadt Aachen im Vergleich zur bisherigen Haushaltsplanung (Finanzplanung für die Jahre 2020 – 2022 im Haushalt 2019) liegen zwischen einer Verbesserung für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von rd. 7 Mio. € und rd. 5 Mio. € bzw. 5,3 Mio. € für die Haushaltsjahre 2021  und 2022.

 

Diese Verbesserungen resultieren aus einer defensiven Haushaltsplanung der Städteregion im Rahmen der dortigen (bisherigen) Finanzplanung für die Jahre 2020 – 2022. Hierbei wurden insbesondere die Entlastungen im Sozialbereich ab dem Jahr 2020 deutlich geringer – zugleich die anteilige Landschaftsumlage deutlich höher - eingeplant, als dies nach den aktuellen Erkenntnissen für die Jahre 2020 ff. angezeigt ist.

 

Es bestätigen sich hiermit die Einschätzungen der Finanzverwaltung, die bereits im Rahmen der Benehmensherstellung des vergangenen Jahres auf mögliche Korrekturbedarfe bei den Ansätzen der mittelfristigen Planung hingewiesen hatte. 

 

Bei den vorstehenden Ansätzen geht die Verwaltung erneut davon aus, dass

 

  • sich im Rahmen der Haushaltsberatungen der Städteregion an diesen Werten noch Änderungen ergeben können, die zu berücksichtigen sein werden

 

  • aus den endgültigen Festsetzungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) für das Jahr 2020 noch weitere Anpassungen entstehen können (s.o.)

 

  • verschiedene Abrechnungsparameter und Abrechnungsschlüssel, wie z.B. die Höhe der finanziellen Beteiligung an der gemeinsamen Leitstelle,  noch nicht abschließend geklärt sind. Auch im Hinblick auf den Finanzplanungszeitraum bleiben daher Anpassungen vorbehalten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

1-160101-900-9 – Allgemeinen Zuweisungen und Umlagen; Kostenart 53740010 – Regionsumlage allgemein

4-160101-907-1 – Vermögensübertragung StädteRegion; Kostenart 53740010 – Regionsumlage allgemein

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebener Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2020 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

169.933.000

169.933.000

558.313.200

540.897.300

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

169.933.000

169.933.000

558.313.200

540.897.300

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

+ 17.415.900

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Die entsprechenden Veränderungen werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 berücksichtigt.

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Anlagen

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