Kenntnisnahme - FB 56/0307/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Nachdem in den Jahren 2015 und 2016 eine große Anzahl an Flüchtlingen aufgenommen wurde, sind die Fallzahlen stark zurückgegangen. Am 31.08.2019 waren 1887 Menschen untergebracht. Im Jahr 2018 wurden insgesamt 593 Menschen aufgenommen; in der ersten Jahreshälfte 2019 331 Personen. Nach wie vor handelt es sich häufig um (zunächst) allein nach Deutschland geflüchtete Männer und Frauen. Derzeit sind 435 Menschen dieser Personengruppe untergebracht, insgesamt  195 Personen sind jünger als 30 Jahre. Es handelt sich um 386 Männer und 49 Frauen.

 

Viele Bewohner haben mittlerweile aufgrund ihrer Anerkennung bzw. der Gewährung subsidiären Schutzes Zugang zu Integrationskursen und systemischen Maßnahmen zur Arbeitsintegration. Teilweise ist bereits die Familiennachzusammenführung erfolgt. Eine Vielzahl insbesondere junger Menschen ist jedoch noch nicht ausreichend angebunden  und hat für sich noch keine Perspektive gefunden.

 

Im Sommer dieses Jahres entstand die Idee, sich in einem der städtischen Übergangsheime dieser Personengruppe und ihrer sozialen Belange besonders zu widmen. Aufgrund der guten Erfahrungen in der Zusammenarbeit im Projekt Wohnhotel in der Wirichsbongardstr. wurde Kontakt zum Alexianerkrankenhaus aufgenommen.

 

Im Ergebnis wurde die  Kollegin, die bereits seit Jahren mit einem hälftigem Stellenumfang in der Wirichsbongardstr. im Einsatz ist, im Rahmen einer weiteren halben Stelle zunächst für die Zeit vom 01.06.2019 bis 31.12.2019 befristet beauftragt, gemeinsam mit dem städtischen Sozialdienst ein Konzept zur Betreuung insbesondere junger, sozial benachteiligter, alleinlebender Flüchtlinge zu erstellen. Ziel ist es, durch eine engmaschige sozialarbeiterische Betreuung die individuellen Hilfebedarfe und Ressourcen zu erkennen und die jungen Menschen kleinschrittig an passgenaue Angebote und Maßnahmen anzubinden. Unterstützt werden soll die sozialarbeiterische Fachkraft durch eine hauswirtschaftliche Kraft, die durch beispielsweise Frühstücksangebote o. Ä. eine erste Tagesstruktur schafft und die Bewohner bei der Bewältigung der alltäglichen Arbeiten (Einkauf, Essenszubereitung, Wäsche, Reinigung des Wohnraums) anleitet.

 

Kosten für die Monate 06 bis 12/2019 entstehen in Höhe von 29.360,33 € für die zusätzlich halbtags eingesetzte Sozialarbeiterin. Finanziert wird diese Maßnahme durch  die in 2018 erhaltenen Landeszuweisungen nach § 14 a des Teilhabe und Integrationsgesetzes (insgesamt rd. 1.2 Mio, davon für die Jahre 2015 bis 2018 insg. 1 Mio; der Zuweisungsbetrag für 2019 in Höhe von rund 200.000 € wurde in das Jahr 2019 übertragen). Der Inhaber der Stelle mit dem  hauswirtschaftlichen Aufgabenbereich wird zu 100 % vom Jobcenter gefördert, so dass der Stadt keine Kosten entstehen.

 

Personen, die nicht in die Zielgruppe passen und/oder kein Interesse an einer entsprechenden Zusammenarbeit haben, wurden zwischenzeitlich aus dem für das Projekt vorgesehene Übergangsheim Lagerhausstr. verlegt. Aus allen seitens der Stadt Aachen unterhaltenen Übergangseinrichtungen wurden Vorschläge für die Teilnahme von Bewohnern am Projekt erbeten. Aktuell laufen die Anamnesegespräche mit den seitens des jeweiligen Sozialdienstes vorgeschlagenen Personen.

 

Aus sozialfachlicher Sicht erscheint es sinnvoll, dieses Projekt zumindest in 2020 fortzuführen, um von den geschaffenen Strukturen und der Vernetzung in den Krankenhaus – und Beschäftigungsbereich der Alexianer sowie weiterer Angebote zu profitieren. Inwieweit die Finanzierung für das Jahr 2020 möglich ist, wird derzeit abschließend geprüft.  Die seitens des Bundes für 2019 durch eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder zur Verfügung gestellte Integrationspauschale, für NRW anteilig 432,8 Millionen Euro, wird durch die zum 24.07.2019 in Kraft getretene Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes vollständig den Gemeinden  und Gemeindeverbänden in NRW für Integrationsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Der Eingang der in der Haushaltsplanung 2019 bislang nur in geschätzter Höhe berücksichtigten Landeserstattung steht noch aus. Die zu erwartenden Finanzmittel sind für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis spätestens 30.11.2020 einzusetzen. Sollte eine Finanzierung aus diesen Mitteln nicht möglich sein, wäre eine Etatisierung im Haushaltsjahr 2020 zu prüfen.

 

Darauf, dass auch für die Jahre 2020 und 2021 Integrationspauschalen vom  Bund an die Länder gezahlt werden, haben sich und Bund und Länder am 06.06.2019 verständigt. Die ersten Beratungen über den Haushalt des Bundes finden vom 10. – 13.09.2019 im Bundestag statt.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Ob und inwieweit die sich bei der geplanten Fortführung der Maßnahme ergebenden finanziellen Auswirkungen in Höhe von rd. 50.000 bis  85.000 € (abhängig von einer möglichen weiteren Förderung der hauswirtschaftlichen Kraft durch das Jobcenter) in der Haushaltsplanung 2020 darstellbar sind, wird derzeit geprüft.

 

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