Entscheidungsvorlage - FB 61/1255/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere der Steuerung der künftigen Nutzungen und Sicherung von Wegebeziehungen, die Aufstellung des Bebauungsplanes - Großkölnstraße / Mostardstraße - für den Planbereich zwischen Großkölnstraße, Mostardstraße, Neupforte und Seilgraben im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.  

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere der Steuerung der künftigen Nutzungen und Sicherung von Wegebeziehungen, die Aufstellung des Bebauungsplanes - Großkölnstraße / Mostardstraße - für den Planbereich zwischen Großkölnstraße, Mostardstraße, Neupforte und Seilgraben im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass)

 

Das Plangebiet befindet sind im Altstadtbereich in unmittelbarer Nähe zu Dom und Rathaus. Der Charakter dieses Baublocks wird geprägt durch unterschiedliche Nutzungen. Im Bereich der Großkölnstraße dominieren Einzelhandelsnutzungen, insbesondere das Kaufhaus Sinn-Leffers. Dieser Standort soll jedoch aufgegeben bzw. an den Dahmengraben / Komphausbadstraße verlagert werden. Weiterhin liegen in diesem Bereich die städtbildprägende Citykirche St. Nikolaus sowie die ebenfalls unter Denkmalschutz stehende Turnhalle neben dem Umspannwerk an der Minoritenstraße. Ansonsten befindet sich innerhalb der Blockrandbebauung überwiegend Wohnnutzung mit kleinteiligem Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie in den Erdgeschossen. Der größte Teil des Blockinnenbereichs ist durch ein Parkhaus überbaut, das vom Seilgraben aus erschlossen wird, mit einer fußläufigen Anbindung an die Großkölnstraße.

 

Durch die Aufgabe des Kaufhauses, das sich über mehrere Grundstücke erstreckt, besteht die Option, eine Nachfolgenutzung im Rahmen einer Neubebauung oder eines Umbaus sinnvoll zu steuern. Dies ist auch Inhalt des Ratsantrags der Grünen-Fraktion Nr. 498/17 vom 03.06.2019 (s. Anlage 3).

 

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die städtebauliche Ordnung im Bereich des Plangebietes zu sichern. Dies bezieht sich zum einen auf das künftige Nutzungsspektrum mit einer dieser innerstädtischen Lage angemessenen Vielfalt an Nutzungsmöglichkeiten. Dabei sollte auch eine Stärkung der Wohnnutzung angestrebt werden.

Weiterhin sollte im Zuge der Planung geprüft werden, welche Optionen für eine evtl. Überbauung des Parkhauses bestehen. Diesbezügliche Anfragen wurden bereits in der Vergangenheit gestellt und positiv bewertet, da nicht nur neuer Wohnraum entstehen würde, sondern sich auch die durch die Emissionen des offenen Parkdecks bedingte Lärmsituation verbessert würde.

Darüber hinaus sollte die teilweise schwierige Erschließungssituation der Grundstücke untersucht werden. Hierzu gehört nicht nur die Anfahrbarkeit durch PKW´s und Lieferfahrzeuge, sondern auch Wegeverbindungen für Fußgänger und Radfahrer.

Von übergeordneter Bedeutung ist es aber, eine hohe städtebauliche Qualität zu sichern, um der Lage des Plangebietes in diesem historisch geprägten Umfeld gerecht zu werden.

 

  1. Beschlussempfehlung

 

Um die künftige Entwicklung im Plangebiet zu steuern, empfiehlt die Verwaltung, für das Plangebiet im Bereich Großkölnstraße, Mostardstraße, Neupforte und Seilgraben den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan - Großkölnstraße / Mostardstraße – zu fassen.

 

Der oben genannte Ratsantrag Nr. 498/17 gilt damit als behandelt.

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Anlagen

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