Entscheidungsvorlage - FB 20/0222/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2018 zur Kenntnis und beschließt diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterzuleiten.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Gemäß § 95 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage der Stadt vermitteln.

 

Der Jahresabschluss besteht aus

-          der Bilanz zum 31.12,

-          der Ergebnisrechnung,

-          der Finanzrechnung,

-          den Teilrechnungen,

-          dem Anhang

-          und dem Lagebericht.

 

Zusätzlich wurden dem Anhang gemäß § 44 GemHVO NRW ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel, ein Verbindlichkeitenspiegel, ein Rückstellungsspiegel und ein Rechnungsabgrenzungsspiegel beigefügt.

 

Der Jahresabschluss wurde durch die Stadtkämmerin aufgestellt und durch den Oberbürgermeister nach § 95 Abs. 3 GO NRW bestätigt.

 

 

Der vorliegende Jahresabschluss 2018 der Stadt Aachen schließt mit folgenden Eckwerten ab:

 

Insgesamt weist die Ergebnisrechnung für 2018 einen Überschuss in Höhe von 2.823.492,90 € aus. Der beschlossene Haushaltsplan 2018 sah einen Fehlbedarf in Höhe von 26.958.800,00 € vor, sodass sich im Vergleich zum Gesamtergebnis des Jahresabschlusses 2018 eine Verbesserung in Höhe von 29.782.292,90 € ergibt.

 

Im Vergleich zum Fehlbedarf aus dem fortgeschriebenen Ansatz 2018 in Höhe von 42.957.655,70 € ergibt sich somit insgesamt eine Verbesserung in Höhe von 45.781.148,60 €.

Bedingt ist diese deutlich positive Planabweichung insbesondere durch geringere Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie niedrigere Personalaufwendungen. Außerdem führten höhere Steuererträgnisse zu einer Ergebnisverbesserung gegenüber den Planwerten.

 

Der Rat der Stadt Aachen entscheidet gemäß § 96 der Gemeindeordnung über die Verwendung eines Jahresüberschusses.

 

 

 

Folgende weitere Verfahrensweise ist vorgesehen:

 

Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss mit einem entsprechenden Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt.

 

Feststellung des Jahresabschlusses durch Beschluss des Rates verbunden mit dem Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses und die Entlastung des Oberbürgermeisters.

 

Anzeige des vom Rat festgestellten Jahresabschlusses bei der Bezirksregierung.

 

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses.

 

Bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2019 ist der Jahresabschluss zur Einsichtnahme verfügbar zu machen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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