Kenntnisnahme - FB 61/1231/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Bürgerinformation am 22. Mai zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss auf Grundlage der vorliegenden Planung (Plan Nr. 2017/05-03) der Variante 1a (Verkehrsberuhigter Bereich in Asphalt) den Planungsbeschluss für die Erneuerung der Dr.-Josef-Lamby-Straße und der Straße Am Hoerfeld zu fassen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung (Plan Nr. 2017/05-03) der Variante 1a (Verkehrsberuhigter Bereich in Asphalt) den Planungsbeschluss für die Erneuerung der Dr.-Josef-Lamby-Straße und der Straße Am Hoerfeld.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


1. Anlass

 

Die Straßen Am Hoerfeld und Dr. Josef-Lamby-Straße müssen grundhaft erneuert werden. Dies wurde durch den Aachener Stadtbetrieb sowie durch die Abteilung Straßenplanung festgestellt. Eine Regionetzmaßnahme, bei der Versorgungsleitungen erneuert werden, soll beim Umbau der Fahrbahn- und Nebenanlagen der beiden Straßen berücksichtigt werden.

Am 22. Mai hat dazu eine Bürgerinformationsveranstaltung stattgefunden. Die Ergebnisse werden im Folgenden erläutert.

Das Protokoll der Veranstaltung sowie die eingegangenen Anregungen sind dieser Vorlage beigefügt (vgl. Anlage 1).

 

2. Bestand

 

In der Bürgerinformation wurde den Anwesenden zunächst die Bestandsanalyse vorgestellt. Diese umfasste im Wesentlichen die Informationen, die bereits der Vorlage für die Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 15.05.2019 zu entnehmen waren (Nr. FB 61/1187/WP1; http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=92953). Ergänzt wurden statistische Daten u.a. zu der Anzahl der Haushalte und der gemeldeten Pkw in den beiden Straßen. Zudem wurden an weiteren Tagen Parkraumerhebungen durchgeführt (vgl. Tab. 1 und 2).

 

 

Anzahl

 

Haushalte

ca. 100

 

gemeldete Personen

-   Dr.-Josef-Lamby-Str.:

-   Am Hoerfeld:

 

gesamt:                     

ca. 146 (davon 112 im Alter 18 Jahre und älter)

ca. 26 (davon 24 im Alter 18 Jahre und älter)


ca. 136 im Alter 18 Jahre und älter

gemeldete Pkw

- Dr.-Josef-Lamby-Str.:

- Am Hoerfeld:    

- Eckgrundstücke Ellerstr. und  Kolpingstr. sowie Ellerhofweg:

 

gesamt:         

ca. 63

ca. 33

ca. 34

 

 

 

ca. 130

Abstellmöglichkeiten für Pkw auf Privatgrundstücken 1

-   Dr.-Josef-Lamby-Str.:

-   Am Hoerfeld:  

           
gesamt:                     

ca. 54 bis zu 111

ca. 23 bis 41

 

ca. 77 bis 152

Tab. 1: statistische Daten

 

Die unterschiedliche Anzahl ergibt sich aus der Anzahl der Zufahrten bzw. Garagen (insgesamt 77) und der zusätzlichen Flächen vor oder neben den Garagen, die als Abstellflächen genutzt werden könnten.

 

Parkraumanalyse

Bestand

Erhebung

20.05.2019

Erhebung

21.05.2019

Kfz 07:20 Uhr

Kfz 19:15 Uhr

Kfz 06:50 Uhr

Kfz 19:50 Uhr

Dr.-Josef-Lamby-Str:

60

29

39

40

45

Am Hoerfeld

14

10

10

9

15

 

 

 

 

 

 

Summe Parkplätze

74

39

49

49

60

Tab. 2: Parkraumerhebung, Mai 2019

 

3. Ergebnisse der Arbeitsphase in der Bürgerinformation

 

In einer anschließenden Arbeitsphase haben die Anwohner Anregungen, Wünsche und Prioritäten zu ihrer Straße an Bestandsplänen benannt und Probleme aufgezeigt. Ein großer Wunsch war es möglichst viele Parkplätze im öffentlichen Raum zu erhalten, da laut Anwohner der Parkdruck, auch durch Anwohner der benachbarten Eller- und Kolpingstraße, als hoch wahrgenommen wird. Es wird angeführt, dass viele Parkplätze durch Transporter und Fahrzeuge eines Taxiunternehmens genutzt werden. Außerdem wurden Elemente zur Verkehrsberuhigung, wie alternierendes Parken, gewünscht. Eine Einbahnstraßenregelung in der Straße Am Hoerfeld könnte auch in Betracht gezogen werden. Diese sollte dann für Radfahrer in Gegenrichtung freigegeben werden. Viele Anwohner führten an, dass Bäume nur in ggf. übrig bleibenden Restflächen gepflanzt werden sollten, da die beiden Straßen durch Vorgärten und Bäume auf den Grundstücken bereits sehr begrünt sind. Den Anwohnern war vor allem eine für sie möglichst kostengünstige Ausführung wichtig. Breite Gehwege nach den Regelmaßen sind für viele Anwohner für diese Straßen überdimensioniert. Daher wurde der Wunsch nach einem verkehrsberuhigten Bereich geäußert. Hier könnten die Fußgänger geschützt und möglichst viele Parkplätze erhalten bleiben.

 

In der anschließenden Diskussionsrunde wurde darum gebeten den Leitungszustand in der Dr.-Josef-Lamby-Str. zu überprüfen (vgl. Anlage 1). Die bisherigen Pläne der Regionetz sahen hauptsächlich die Erneuerung der Leitungen in der Straße am Hoerfeld vor. Nach erneuter Prüfung informierte die Regionetz, dass voraussichtlich auch die Versorgungsleitungen in der Dr.-Josef-Lamby-Str. erneuert werden müssen. Wie in der Straße Am Hoerfeld muss der Kanal auch in dieser Straße nicht erneuert werden.
4. Mögliche Varianten

 

Die Straßen mit Breiten von 7,80 m (Am Hoerfeld) bzw. 9,75 m (Dr.-Josef-Lamby-Str.) sind in der heutigen Form für beidseitige Gehwege nach den Regelmaßen der Richtlinien inkl. Fahrbahnrandparken zu schmal. Deswegen ergeben sich drei richtlinienkonforme Planungsvarianten (vgl. dazu Vorlage Nr.: FB 61/1187/WP17 sowie die Querschnitte in Anlage 3-5). 

 

Variante 1: Verkehrsberuhigter Bereich

Variante 2: Trennprinzip ohne Parken Am Hoerfeld

Variante 3: Trennprinzip mit Parken Am Hoerfeld

 

Im Vorfeld der Bürgerinformationsveranstaltung wurden für die drei Varianten unterschiedlich viele Parkplätze sowie unterschiedliche Kosten geschätzt.

Straße

Verkehrs-

beruhigter

Bereich

Trennprinzip

ohne Parken Am Hoerfeld

Trennprinzip

mit Parken Am Hoerfeld

Parken

alternierend

Parken

einseitig

Parken

alternierend

Parken

einseitig

Dr.-Josef-Lamby-Str.

  37

  27

  28

  27

  28

Am Hoerfeld

  11

  0

  0

  12

  12

gesamt

  48

  27

  28

  39

  40

Tab. 3: Vergleich des Parkangebots

 

 

Verkehrsberuhigter

Bereich

Trennprinzip

ohne Parken Am Hoerfeld

Trennprinzip

mit Parken Am Hoerfeld

in Beton-pflaster

in Asphalt

Kosten

1.116.000 €

900.500 €

978.500 €

965.000 €

Tab. 4: Vergleich der Kostenschätzung

 

Die Variante 1 - Verkehrsberuhigter Bereich - ermöglicht als Mischverkehrsfläche einen richtlinienkonformen Ausbau, da in der Mischverkehrsfläche ausreichend Platz auch für Fußgänger eingeplant werden kann. Bei einem Ausbau in Asphalt ist diese Maßnahme die günstigste Variante und ermöglicht die höchste Anzahl an Parkplätzen.

 

Variante 2 - Trennprinzip ohne Parken Am Hoerfeld - ermöglicht einen Ausbau mit richtlinienkonformen beidseitigen Gehwegen. In der Straße Am Hoerfeld würde dies zum Wegfall aller Parkplätze führen. Außerdem wäre nur noch Einrichtungsverkehr möglich. In der Dr.-Josef-Lamby-Str. könnten auf beiden Seiten richtlinienkonforme Gehwege bei einer Einrichtungsfahrbahn mit einseitigem Fahrbahnrandparken angeboten werden. Hier würden ebenfalls viele Parkplätze entfallen.

 

Variante 3 - Trennprinzip mit Parken Am Hoerfeld - würde mehr Parkplätze ermöglichen als Variante 2. Dies hätte jedoch zur Folge, dass in der Straße Am Hoerfeld nicht beidseitig richtlinienkonforme Gehwege angeboten werden könnten, da die Straßenraumbreite dies nicht zulässt.

 

5. Planung

 

Grundsätzlich müssen bei Neuplanungen die Prinzipien der aktuellen Regelwerke beachtet werden. Für die Abwägung der Planungselemente gilt grundsätzlich, dass die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer über den Komfort zu stellen ist (VwV-StVO, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, Abschnitt A, zu § 39-43).

 

Nach der Bürgerinformationsveranstaltung lässt sich folgendes Fazit ziehen:

Die Frage einer grundhaften Erneuerung und der damit verbundenen Kosten und Beiträge ist für die Bürger besonders wichtig. Aufgrund des Alters der Straßen (Fertigstellung im Jahr 1963) entspricht der Aufbau des Unterbaus sowie der Deckschicht absolut nicht den Anforderungen, die heute auch an untergeordnete Straßen wegen der stärkeren Belastung (Menge und Gewicht der Fahrzeuge) gestellt werden. Dies wurde durch die vom Aachener Stadtbetrieb entnommenen Bohrkerne eindrucksvoll bestätigt. Eine grundhafte Erneuerung ist daher zur Vermeidung weiterer teurere Unterhaltungsmaßnahmen unumgänglich. Die Frage der Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz kann nicht auf städtischer Ebene, weder durch die Verwaltung noch durch die Kommunalpolitik, sondern nur auf der nordrhein-westfälischen Landesebene gelöst bzw. verändert werden, da es sich um ein Landesgesetz handelt.

 

Planerisch war die Erhaltung einer möglichst großen Anzahl von Parkplätzen der wichtigste Aspekt. Die Begrünung spielte in den Beiträgen der Bürger nur eine untergeordnete Rolle. Daher wird nach der Auswertung der Ergebnisse der Bürgerinfo die Variante 1 - Ausbau der beiden Straßen als verkehrsberuhigter Bereich - weiter verfolgt. Diese Variante ist in Asphaltbauweise die günstigste und gleichzeitig die, die am meisten Parkplätze ermöglicht.

 

Entsprechend der Ergebnisse der Bürgerinfo wurde der Lageplan (vgl. Anlage 6 und 7) so gestaltet, dass die maximal mögliche Anzahl von Parkplätzen eingeplant wird. Nach Prüfung der Schleppkurven für Entsorgungs- und Rettungsfahrzeuge, könnte daher im Lageplan mit 6 Bäumen (vgl. Anlage 6) gegenüber der im Vorfeld geschätzten Anzahl von 48 Parkplätzen ein weiterer Parkplatz eingeplant werden. Die maximal mögliche Anzahl an Parkplätzen kann durch den kompletten Verzicht auf Bäume im Straßenraum erreicht werden (vgl. Anlage 7). Dann würden nach der Erneuerung der Straßen 55 Parkplätze zur Verfügung stehen.

 

Ein Verzicht auf die Anlage von Bäumen wirkt sich allerdings nachteilig auf das Stadtklima aus. Auch wenn es in diesem Bereich viele Gärten gibt und Brand nicht im klimatisch besonders belasteten Bereich liegt, ist zur Verbesserung des Kleinklimas und Reduktion des Aufheizens der befestigten Flächen die Anpflanzung von Bäumen, wie in der Variante 1 a, zu empfehlen. Die Empfehlung ist im Kontext der aktuellen Klimanotstandsdebatte zu betrachten.

 

In Anlage 8 zeigen zwei Bilder Beispiele von verkehrsberuhigten Bereichen. Zum einen ist ein Ausbau in Betonpflaster und zum anderen ein Ausbau in Asphalt dargestellt.

 

6. Kosten

 

Für die Variante 1, Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich in Asphalt, belaufen sich die Baukosten nach dem derzeitigen Stand der Planung auf 900.500 €.

 

Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Mittel wurden mit der Haushaltsanmeldung 2020 für die Aufnahme in die sog. § 13 Liste angemeldet. Die Voraussetzung für eine unmittelbare Haushaltsanmeldung sind noch nicht gegeben. Sollte die Planungstiefe bis zur Haushaltsaufstellung erreicht werden, erfolgt die Entscheidung über die Aufnahme in den Haushalt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen einschließlich der damit verbundenen Fachausschussberatungen.

 

7. Fazit und Empfehlung

 

Im Ergebnis der Abwägung wird empfohlen die vorgeschlagene Variante 1 - Verkehrsberuhigter Bereich - weiter zu verfolgen. Um die Kosten möglichst gering zu halten und aus Klimaschutzgründen wird empfohlen die Straßen im Asphalt und mit Bäumen (Variante 1a) auszubauen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.*

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

* Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Mittel wurden mit der Haushaltsanmeldung 2020 für die Aufnahme in die sog. § 13 Liste angemeldet. Die Voraussetzung für eine unmittelbare Haushaltsanmeldung sind noch nicht gegeben. Sollte die Planungstiefe bis zur Haushaltsaufstellung erreicht werden, erfolgt die Entscheidung über die Aufnahme in den Haushalt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen einschließlich der damit verbundenen Fachausschussberatungen.

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