Kenntnisnahme - A 37/0001/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Umweltausschuss nimmt die Entwurfsfassung des Rettungsdienstbedarfsplanes 2004 der Stadt Aachen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt diese Entwurfsfassung dem Beteiligungsverfahren zuzuleiten.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Nach 12(6) des Rettungsgesetzes NRW ist der Bedarfsplan kontinuierlich unter Beteiligung der Verbände zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle 4 Jahre, erstmals im Jahre 2000 zu ändern.

Der vorliegende Entwurf des Bedarfsplanes 2004 ist die 6. Neufassung der Organisationsbeschreibung des Rettungsdienstes der Stadt Aachen. Gegenüber der Fassung aus dem Jahre 2000 sind folgende wesentlichen Änderungen enthalten:

 

1. Die Dienstzeiten der Krankenwagenbesatzungen wird, wegen Rückgang des Transportaufkommens, um reduziert

2. Die planmäßige Vorhaltung eines 2. Notarztes in Wachbereitschaft wird aus organisatorischen Gründen von wöchentlich 40 Stunden auf 50 Stunden verlängert. Die entstehenden  Mehrkosten werden durch Reduzierung der einsatzfallbezogenen Vergütungen kompensiert.

3. Die Bewältigung von medizinischen Großschadenslagen in der Stadt Aachen wurde in der so genannten   Dienstanweisung MANV geregelt

4. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Regelrettungsdienst wurde für Vaals und Horbach mit der niederländischen Provinz Süd-Limburg vereinbart

5. Zur grenzüberschreitenden Nachbarschaftshilfe  in medizinischen Großschadenslagen in der Euregio Maas-Rhein wurde das EUMED-Konzept erstellt.

 

Das vom Gesetzgeber bewusst transparent gestaltete Genehmigungsverfahren des Rettungsdienstbedarfs-planes ist wie folgt vorgesehen:

 

1. Erstellung einer Entwurfsfassung für das Beteiligungsverfahren durch das Fachamt Feuerwehr

2. Vorlage der Entwurfsfassung zur Genehmigung durch den Fachausschuss

3. Zuleitung des Entwurfs zur Stellungnahme an die Hilfsorganisationen, sonstigen Anbietern von    rettungsdienstlichen Leistungen, den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der örtlichen Gesundheitskonferenz

4. Erörterung der Vorschläge mit den Verbänden der Krankenkassen und Berufsgenossenschaften

5. Erneute Vorlage der Entwurfsfassung nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens zur Zustimmung durch den Fachausschuss

6. Genehmigung des Rettungsdienstbedarfsplanes durch den Rat der Stadt

7. Ausschreibung der Beteiligungsleistungen für Notfallrettung, Notarztdienst und Krankentransport

8. Gebührenverhandlung mit den Verbänden der Krankenkassen mit der Zielsetzung der 100% Kostendeckung  

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

./.

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Anlagen

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