Kenntnisnahme - E 46/47/0116/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule nimmt den geprüften Jahresabschluss 2017/2018 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen per 31.07.2018 einschließlich des Lageberichts zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, gem. §§ 4 und 26 Abs. 3 EigVO NRW

-       den Jahresabschluss 2017/2018 per 31.07.2018 festzustellen,

-       den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017/2018 zur Kenntnis zu nehmen

-       und die Verrechnung des Jahresfehlbetrags von 395.521,99 Euro über das Eigenkapital – Rücklagekapital gem. § 16 Nr. 6 der Betriebssatzung zu beschließen.

Weiterhin beschließt der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule die Entlastung der Betriebsleitung von Stadttheater und Musikdirektion Aachen für das Wirtschaftsjahr 2017/2018 gem. § 5 Abs. 5 EigVO NRW.

Darüber hinaus beantragt der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule seine Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2017/2018 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen durch den Rat der Stadt gem. § 4 EigVO NRW.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Nach § 16 Nr. 5 der Betriebssatzung für Stadttheater und Musikdirektion Aachen ist der jeweilige Jahresabschluss von der Betriebsleitung nach den Vorschriften der §§ 21 ff. der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) aufzustellen und nach Prüfung dem Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule vorzulegen, der ihn mit dem Beratungsergebnis an den Rat der Stadt zur Feststellung weiterleitet.

Dem Rat der Stadt obliegt gem. §§ 4 und 26 Abs. 3 EigVO NRW die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Kenntnisnahme des geprüften Lageberichts sowie der Beschluss über den Umgang mit dem Jahresergebnis.

Der Jahresabschluss 2017/2018 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen per 31.07.2018 einschließlich des Lageberichts wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft VBR – Dr. Paffen, Schreiber und Partner mbH, Aachen mit Zustimmung der Gemeindeprüfanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) geprüft. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 395.521,99 Euro, der gem. § 16 Nr. 6 der Betriebssatzung über das Eigenkapital – Rücklagekapital zu verrechnen ist.

Den Mitgliedern des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule, der zuständigen Dezernentin, sowie der Stadtkämmerin wurde der Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft VBR vorab als gedruckte Ausfertigung zugesandt. Die Mitglieder des Rates der Stadt Aachen werden in Absprache mit dem Fachbereich Verwaltungsleitung aus Gründen der Zeit- und Kostenersparnis gebeten, bei Bedarf über das Ratsinformationssystem „ALLRIS“ Einsicht in den Prüfbericht zu nehmen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe Beschluss

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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