Kenntnisnahme - FB 61/1308/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Rahmenplanung für die Ortsmitte Walheims -Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim vom 25.08.2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/500
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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30.10.2019
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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14.11.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim vom 25.08.2019 gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit dem Antrag vom 25.08.2019 stellt die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/ Walheim vielfältigen planungspolitischen Handlungsbedarf in der Ortsmitte Walheim dar.
Der Antrag hat zum Ziel, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Rahmenplans für die Ortsmitte Walheim, insbesondere den Bereich der Schleidener Straße (Antrag s. Anlage 1) zu beauftragen, der in ein Integriertes Handlungskonzept münden soll, um mögliche Städtebaufördermittel beim Land NRW einzuwerben zu können.
Die Zuständigkeit für Rahmenpläne als informelle städtebauliche Pläne mit bezirklicher Bedeutung liegt bei den Bezirksvertretungen. Der Antrag umfasst allerdings über den Rahmenplan hinaus auch die Zielsetzung der Beantragung von Städtebaufördermitteln. Städtebauförderung als Angelegenheiten der Stadtentwicklung liegt in der Zuständigkeit des Planungsausschusses. Daher wird der Bericht der Verwaltung auch dem Planungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Die Entscheidung über künftige Rahmenplanungen im Stadtgebiet mit der Perspektive der Erarbeitung von Integrierten Stadtentwicklungskonzepten (ISEK) als Grundlage zur Beantragung von Städtebaufördermitteln bedarf einer gesamtstädtischen Priorisierung. Es gibt aktuell – über Walheim hinaus – auch für andere Bereiche im Stadtgebiet Anfragen/Anträge zur Erstellung von ISEKs mit dem Ziel, Städtebaufördermittel einzuwerben. Zurzeit zeichnet sich ab, dass es in anderen Stadtteilen größere Handlungsbedarfe gibt.
Die Erarbeitung einer Rahmenplanung für die Ortsmitte Walheim (oder Betreuung einer externen Erarbeitung) kann derzeit personell nicht geleistet werden.
Bezogen auf die Zielsetzung des Antrages, Städtebaufördermittel für die Ortsmitte Walheim einwerben zu können, ist fraglich, ob sich ein ISEK Walheim im Rahmen des finanziellen Korridors der Städtebauförderung in den nächsten Jahren in der Gesamtschau darstellen ließe.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | ||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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207,9 kB
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