Entscheidungsvorlage - FB 36/0409/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Luftreinhalteplan AachenBerücksichtigung der Grenzwerte der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bezüglich der Feinstaubkonzentrationen in AachenRatsantrag Nr. 486/17 des Ratsherrn Allemand, UWG, vom 02.05.2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- 36/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Entscheidung
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05.11.2019
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Luftreinhalteplan Aachen
„Berücksichtigung der Grenzwerte der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bezüglich der Feinstaubkonzentrationen in Aachen“;
Ratsantrag Nr. 486/17 des Ratsherrn Allemand, UWG, vom 02.05.2019
Vorbemerkungen:
Feinstaub, hier die Partikelfraktionen PM10 und PM 2,5, gehört nachweislich zu den Luftschadstoffen mit einem großen Gefahrenpotential für die menschliche Gesundheit. Daher wurde auf der gesetzgeberischen Seite schon vor Jahrzehnten eine Reglementierung von Staub- und Feinstaubkonzentrationen in der Außenluft auf den Weg gebracht, die sich in Deutschland mit dem Inkrafttreten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Jahr 1974 niederschlug. Mit der europaweit gültigen EU-Luftqualitäts-richtlinie aus 1996 wurden konkrete Grenzwerte für Feinstaub, hier auch für die Partikelfraktionen PM10 und PM 2,5 festgelegt. Diese Grenzwerte gelten als Werte zur Gefahrenabwehr und sind streng einzuhalten. Unterschieden wird in der Richtlinie zwischen dem Langzeitgrenzwert für den Zeitraum eines Kalenderjahres (Jahresmittelgrenzwert, 40 µg/m³) und dem Kurzzeitgrenzwert (Überschreitungshäufigkeit des Tagesmittels von 50 µg/m³).
Dagegen sind die im Ratsantrag angeführten Feinstaubwerte der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Richtwerte zu verstehen, die keine Gesetzeskraft besitzen. Sie sind insoweit eher als Zielwerte oder Empfehlungswerte zu betrachten.
Entwicklung von PM 10 in Aachen:
Die PM10-Belastungen sinken konstant an den beiden Landesmessstationen Wilhelmstraße und Burtscheid und bewegen sich heute auf einem vergleichbar niedrigen Niveau. Seit 2014 werden beide EU-Feinstaubgrenzwerte deutlich eingehalten (Jahresmittelgrenzwert und zulässige jährliche Überschreitungstage). Weiterhin wird auch der WHO Jahresmittelwert für PM 10 (20 µg/m³) an der Messstation Burtscheid seit Jahren eingehalten (2018: 16 µg/m³); an der Wilhelmstr. gelang dies erstmalig in 2018 (20 µg/m³). Diese sehr positiven Entwicklungen sind u.a. auf die vielfältigen Maßnahmen der Aachener Luftreinhaltepläne zurückzuführen.
Entwicklung von PM 2,5 in Aachen:
Auch der EU-Jahresmittelgrenzwert für PM 2,5 von 25 µg/m³ wird an der Landesluftmessstation im südlichen Kurgebiet Burtscheid deutlich eingehalten. Das Jahresmittel lag 2018 bei 11 µg/m³. Nach erstmaliger Einhaltung der WHO Richtwert (10 µg/m³ als Jahresmittelwert) in den Jahren 2016 und 2017 wurde der Zielwert in 2018 knapp verfehlt.
Bewertung des Ratsantrages:
Das über Jahre die Luftreinhaltung in Aachen dominierende Feinstaubproblem ist weitgehend gelöst. Im Fokus stehen heute die Minderung der Stickstoffdioxidbelastungen (NO2) und die nachhaltige Senkung der klimabedeutsamen Emissionen (CO2).
Die im Ratsantrag vorgeschlagene, verbindliche Aufnahme der WHO-Richtwerte für PM 2,5 und PM 10 in den Luftreinhalteplan liegt nicht in der Zuständigkeit der Stadt. Luftreinhaltepläne sind durch die Bundesländer, für die Stadt Aachen durch die Bezirksregierung Köln aufzustellen. Die beantragte Selbstverpflichtung zur Einhaltung der WHO Grenzwerte für Feinstaub wird verwaltungsseitig nicht unterstützt, u.a. da die Werte sich bereits auf niedrigem Niveau bewegen.
Die Verwaltung erwartet durch die aktuelle 3. Fortschreibung des LRP Aachen nicht nur eine Senkung der NO2-Belastungen, sondern als Synergieeffekt auch eine gewisse Reduzierung der Feinstaubemissionen.
Hinzuweisen ist abschließend auf aktuelle Planungen der EU, die bereits seit 1996 geltenden Feinstaubgrenzwerte für PM10 und PM 2,5 aufgrund aktueller gesundheitlicher Wirkungserkenntnisse merklich zu senken.
Fazit:
Der EU-Grenzwert für PM 10 (Jahresmittelwert) wird seit Jahren deutlich unterschritten; die WHO-Empfehlung wurde 2018 erstmals auch an der Wilhelmstr. eingehalten.
Die PM 2,5 Belastung ist in Burtscheid konstant gesunken und verharrt auf niedrigem Niveau; der EU-Grenzwert für PM 2,5 (Jahresmittelwert) wird deutlich unterschritten; der Zielwert der WHO-Empfehlung wird hier knapp erreicht.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Keine finanziellen Auswirkungen