Kenntnisnahme - FB 37/0057/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Baumaßnahmen für den Bereich der Feuerwehr Aachen (Brandschutz, Abwehr von Großschadensereignissen und Rettungsdienst; Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Beteiligt:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- FB 37
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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05.11.2019
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Rat der Stadt Aachen hat in seinen Sitzungen am 16.05.2018 und 19.06.2019 den Brandschutzbedarfsplan (Vorlage FB37/0036/WP17) und den Rettungsdienstbedarfsplan 2019 (Vorlage FB37/0053/WP17) als Grundlage für die zukünftige Ausrichtung und zielgerichtete Entwicklung von Brandschutz, Hilfeleistung, Notfallrettung und Krankentransport beschlossen. In beiden durch externe Gutachterbüros erstellten Dokumenten sind bauliche Maßnahmen aufgeführt, deren Umsetzung zur langfristigen Sicherstellung der Leistungsfähigkeit von Feuerwehr und Rettungsdienst innerhalb der Stadt Aachen zwingend erforderlich sind. Im Rahmen der Beratungen in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Aachen am 10.09.2019 zur Vorlage „Standort der nach Brandschutzbedarfsplan erforderlichen weiteren Feuer- und Rettungswache im süd-westlichen Stadtgebiet“ (Vorlage FB37/0055/WP17) wurde die Verwaltung beauftragt, eine Übersicht über die notwendigen Investitionen zum derzeitigen Planungsstand der einzelnen Baumaßnahmen (inkl. Festlegung von Prioritäten).
In der als Anlage beigefügten tabellarischen Übersicht sind die Bauvorhaben aufgeführt, die in den Bereichen Berufsfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehr und Rettungsdienst als Ergebnis der Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplanung in der Stadt Aachen erforderlich werden. Weiterhin sind die in den Bedarfsplänen definierten Zeiträume für die Planungs- und Bauphase dargestellt. Für verschiedene Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen wurden von den Gutachtern keine konkreten Zeitansätze definiert. Die grau hinterlegten Zeitwerte beruhen auf einer Einschätzung der Verwaltung zum möglichen Projektverlauf.
Die Eintragungen zum geschätzten Kostenrahmen sind bei einem Großteil der Maßnahmen von hoher Varianz geprägt. Die Benennung eines belastbaren Kostenrahmens für Baumaßnahmen ist derzeit nur in den Fällen möglich, in denen schon konkrete Planungen durch den Eigenbetrieb Gebäudemanagement durchgeführt wurden (Nr. 1, 6, 7, 11 und 12; „grün“ hinterlegt). Die übrigen Zahlen sind grobe Schätzungen der Verwaltung auf Basis der bisherigen Grundlagenermittlung (Nr. 2, 3, 4, 13, 15, 17, 19 und 20; „gelb“ hinterlegt), von Erfahrungswerten ähnlicher Projekte im eigenen Zuständigkeitsbereich oder aus vergleichbaren Projekten in anderen Kommunen (Nr. 5, 8, 9, 10, 14, 16, 18, 21 und 22; „rot“ hinterlegt). Die aufgeführten Werte beinhalten keine Aufwendungen für einen möglichen Grundstückserwerb, keine Zuschläge für Änderungen des Baupreisindex (~ 6 % p.a.), keine Zuschläge für Varianz und Risiko (bis zu 40 %) und keine Aufwendungen für Betriebsausstattung oder nutzerspezifische Einrichtungen, sondern stellen lediglich eine konservative Schätzung der Aufwendungen für Planung und Ausführung der baulichen Anlagen zum aktuellen Planungs- und Erkenntnisstand dar.
Zu Nr. 1: Der Neubau eines Logistikgebäudes am Standort der Feuer- und Rettungswache 1 ist der letzte Bestandteil der Sanierung und Ertüchtigung. Der Abriss des bestehenden Werkstattgebäudes sowie die Planungsaufträge für den Neubau sind initiiert.
Zu Nr. 2: Zum Vorhaben „Sanierung Wache 2/Kornelimünster“ wurde im Auftrag des Eigenbetriebes Gebäudemanagement bereits im Jahr 2017 eine Machbarkeitsstudie mit Erstellung eines Kostenrahmens durchgeführt, die eine Sanierung und bauliche Ertüchtigung des bestehenden Objektes zum Gegenstand hatte. Eine für die Bauzeit erforderliche Interims-Wache ist nicht Gegenstand der Betrachtung und Kalkulation gewesen. Das Vorhaben zur Sanierung des Bestandes ist mit den Erkenntnissen der Bedarfspläne zur notwendigen Erweiterung der Feuer- und Rettungswache der Berufsfeuerwehr sowie des Löschzuges Kornelimünster der Freiwilligen Feuerwehr und unter den am derzeitigen Standort vorhandenen Randbedingungen (Lage inmitten von Wohnbebauung, fehlender Platz für Erweiterungen, etc.) erneut betrachtet worden. Die mögliche Wirtschaftlichkeit eines Ersatzneubaus der Feuer- und Rettungswache 2 im Bereich Kornelimünster, der das Feuerwehrgerätehaus für den Löschzug Kornelimünster beinhaltet, wird derzeit durch die Verwaltung geprüft und ist Gegenstand politischer Diskussion.
Zu Nr. 3: Das Vorhaben „Sanierung Wache 3/Nord“ wurde ebenfalls im Auftrag des Eigenbetriebes Gebäudemanagement im Jahr 2017 im Rahmen einer Machbarkeitsstudie bewertet. Die Kalkulation beinhaltet lediglich die Maßnahmen zur Sanierung und Ertüchtigung der bestehenden Gebäudestruktur und keine notwendigen Erweiterungen für Brandschutz und Rettungsdienst der Berufsfeuerwehr sowie der Feuerwehrschule und ggf. Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr.
Zu Nr. 4: Das Vorhaben „Neubau Wache 4 im süd-westlichen Stadtgebiet“ umfasst die Errichtung einer Feuer- und Rettungswache sowie Angliederung einer Einheit der Freiwilligen Feuerwehr. Die Standortsuche wurde in den Jahren 2018 und 2019 durch verschiedene Gutachten begleitet. Die Standortentscheidung ist derzeit Gegenstand der politischen Beratungen (Vorlage FB37/0055/WP17). Der aufgeführte geschätzte Kostenrahmen beinhaltet lediglich die Errichtung einer Feuer- und Rettungswache der Berufsfeuerwehr mit integriertem Standort für eine Einheit der Freiwilligen Feuerwehr nach derzeitigem Planungs- und Kenntnisstand. Aufwendungen für einen möglichen Grundstückserwerb sind nicht berücksichtigt.
Zu Nr. 5: Das Vorhaben „Neubau Logistik und Ausbildung“ ist nicht explizit in den Bedarfsplänen benannt. Inhaltlich wird unter diesem Projekt die Bündelung der dezentral (in verschiedenen Mietverhältnissen) angesiedelten Werkstätten, Logistikbereiche und Rettungsdienstschule mit den notwendigen Erweiterungen der Feuerwehrschule an einem Standort verstanden. Die mögliche Angliederung weiterer Funktionsbereiche und Einheiten, die derzeit ebenfalls dezentral in der Stadt untergebracht sind und deren Liegenschaften zukünftig saniert und erweitert werden müssen (z.B. Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr [u.a. CBRN und IuK] und Einsatzeinheiten der Hilfsorganisationen bzw. des Katastrophenschutzes), ist ebenfalls Gegenstand des Vorhabens. Die Standortsuche ist u.a. Arbeitsauftrag einer fachbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe innerhalb der Verwaltung.
Zu Nr. 6 und 7: Die Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Brand soll in zwei Bauabschnitten erfolgen. Neben den AdHoc-Maßnahmen (1. BA) zur Sicherstellung des Unfallschutzes sind weitere Maßnahmen nach der möglichen Übernahme einer angrenzenden Liegenschaft des Aachener Stadtbetriebes geplant (2. BA).
Zu Nr. 8 und 9: Maßnahmen zur Erweiterung und Ertüchtigung der Feuerwehrgerätehäuser der Löschzüge Eilendorf und Haaren der Freiwilligen Feuerwehr sind derzeit noch nicht Gegenstand konkreter Planungen, der angegebene Investitionsrahmen stellt eine konservative Schätzung anhand der im Brandschutzbedarfsplan beschriebenen Maßnahmen dar.
Zu Nr. 10: Die Maßnahmen zur Ertüchtigung des Standortes des Löschzuges Kornelimünster der Freiwilligen Feuerwehr sind in wesentlichen Teilen abhängig von der strategischen Entscheidung zum Vorgehen im Zusammenhang mit der Sanierung der Feuer- und Rettungswache 2 (Nr. 2). Eine sinnvolle Schätzung des erforderlichen Investitionsrahmens ist derzeit nicht möglich.
Zu Nr. 11 und 12: Die Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses des Löschzuges Laurensberg der Freiwilligen Feuerwehr soll in zwei Bauabschnitten erfolgen. Neben den AdHoc-Maßnahmen (1. BA), die im Rahmen von Umbaumaßnahmen im benachbarten Bezirksamt und durch betrieblich-organisatorische Abstimmungen mit dem angrenzenden Bauhof des Aachener Stadtbetriebes umgesetzt werden, sind weitere umfangreiche Maßnahmen nach einer möglichen Übernahme der Liegenschaft des Aachener Stadtbetriebes geplant (2. BA).
Zu Nr. 13: Der schlechte bauliche Zustand des Feuerwehrgerätehauses des Löschzuges Aachen-Mitte der Freiwilligen Feuerwehr und die gutachterlich empfohlene Standortverlagerung machen einen Neubau erforderlich. Die Grundstückssuche ist u.a. Arbeitsauftrag einer fachbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe innerhalb der Verwaltung. Der aufgeführte geschätzte Kostenrahmen beinhaltet lediglich die Errichtung eines Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr, das den aktuellen Erkenntnissen und Bedarfen entspricht. Aufwendungen für einen Grundstückserwerb sind nicht berücksichtigt. Abhängig vom verfügbaren Grundstück ist die Ansiedelung von weiteren Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr denkbar (z.B. Nr. 18), was operative und einsatztaktische Synergieeffekte entfalten und auch auf die notwenigen baulichen Investitionen positiven Einfluss haben kann.
Zu Nr. 14: Der aufgeführte geschätzte Kostenrahmen beinhaltet lediglich eine konservative Schätzung der Aufwendungen für die notwendigen Ertüchtigungen im derzeitigen Standort des Löschzuges, die zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes umgesetzt werden müssen. Die zukünftige Unterbringung des Löschzuges ist derzeit noch nicht hinreichend geklärt. Als Optionen sind eine Integration in den Neubau der Feuer- und Rettungswache 4 (Nr. 4) oder ein gesonderter Standort in dem im Brandschutzbedarfsplan benannten Bereich vorstellbar.
Zu Nr. 15: Der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses des Löschzuges Richterich der Freiwilligen Feuerwehr ist Gegenstand eines laufenden Bebauungsplanverfahrens. Der aufgeführte geschätzte Kostenrahmen beinhaltet lediglich die Errichtung eines Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr, das den aktuellen Erkenntnissen und Bedarfen entspricht. Aufwendungen für einen ggf. erforderlichen Grundstückserwerb sind nicht berücksichtigt. Abhängig von den verfügbaren Flächen ist die bauliche Integration einer Rettungswache (Nr. 19), die gemäß Rettungsdienstbedarfsplan im Stadtteil Richterich erforderlich ist, angedacht. Diese Option wirkt sich positiv auf die insgesamt notwendigen baulichen Investitionen aus und wird derzeit durch die Verwaltung geprüft.
Zu Nr. 16: Maßnahmen zur Erweiterung und Ertüchtigung des Feuerwehrgerätehauses des Löschzuges Verlautenheide der Freiwilligen Feuerwehr sind derzeit noch nicht Gegenstand konkreter Planungen, der angegebene Investitionsrahmen stellt lediglich eine konservative Schätzung anhand der im Brandschutzbedarfsplan beschriebenen Maßnahmen dar.
Zu Nr. 17: Der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses des Löschzuges Walheim der Freiwilligen Feuerwehr wird durch die schlechte bauliche Substanz des bestehenden Gebäudes sowie fehlende Erweiterungsmöglichkeiten am derzeitigen Standort erforderlich. Verschiedene Standorte waren bereits Gegenstand politischer Beratungen, derzeit wird durch die Verwaltung ein geeignetes Grundstück für einen Neubau gesucht. Parallel wird die Machbarkeit einer Neuerrichtung am bestehenden Standort geprüft. Der aufgeführte geschätzte Kostenrahmen beinhaltet lediglich die Errichtung eines Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr, das den aktuellen Erkenntnissen und Bedarfen entspricht. Aufwendungen für einen möglichen Grundstückserwerb sind nicht berücksichtigt.
Zu Nr. 18: Die CBRN-Einheit der Freiwilligen Feuerwehr ist derzeit in unzulänglichen Gebäuden auf dem Gelände der Feuer- und Rettungswache 3/Nord untergebracht. Die Angliederung dieser Einheit an einen Standort der Freiwilligen Feuerwehr im Stadtgebiet (z.B. Nr. 13) oder einen möglichen Logistik- und Ausbildungsstandort der Berufsfeuerwehr (Nr. 5) ist aus operativer Sicht gut möglich. Gleichermaßen sind die bauliche Ertüchtigung und umfangreiche Erweiterung der Unterkünfte am derzeitigen Standort oder ein singulärer Neubau ohne Anbindung an bestehende oder neu zu errichtende Standorte denkbar. Gleiches gilt für die IuK-Einheit der Freiwilligen Feuerwehr, die derzeit einsatztaktisch nachteilig dezentral an verschiedenen Standorten untergebracht ist. Aufgrund der Vielzahl an Optionen ist die Angabe eines geschätzten Kostenrahmens nicht möglich.
Zu Nr. 19: Im Stadtteil Richterich muss gemäß Rettungsdienstbedarfsplan eine neue Rettungswache errichtet werden. Der aufgeführte geschätzte Kostenrahmen beinhaltet lediglich die Errichtung einer Rettungswache, die den aktuellen Erkenntnissen und Bedarfen entspricht. Aufwendungen für einen möglichen Grundstückserwerb sind nicht berücksichtigt. Derzeit prüft die Verwaltung die Möglichkeit, die neu zu errichtende Rettungswache baulich in den Neubau des Feuerwehrgerätehauses (Nr. 15) zu integrieren, was sich positiv auf die insgesamt notwendigen baulichen Investitionen auswirken wird.
Zu Nr. 20: Die Errichtung einer neuen Rettungswache im Bereich Monschauer Straße im Ortsteil Oberforstbach wird gutachterlich im Rettungsdienstbedarfsplan gefordert. Als möglicher Standort kommt die städtische Liegenschaft der Einsatzeinheit des Katastrophenschutzes in Betracht. Die Integration in den Gebäudebestand ist aufgrund des schlechten Zustandes der bestehenden baulichen Anlagen nicht wirtschaftlich. Der aufgeführte geschätzte Kostenrahmen beinhaltet lediglich die Errichtung einer Rettungswache. Aufwendungen für einen dennoch erforderlichen Grundstückserwerb sind nicht berücksichtigt.
Zu Nr. 21: Eine Einsatzeinheit des Katastrophenschutzes ist in der städtischen Liegenschaft an der Monschauer Straße stationiert. Die bauliche Substanz der bestehenden Gebäude macht eine Sanierung erforderlich. Konkrete Planungen zum möglichen Vorgehen (Sanierung, Ersatzneubau, etc.) liegen derzeit nicht vor. Weiterhin besteht die Möglichkeit der Integration der Einsatzeinheit in einen Logistik- und Ausbildungsstandort der Berufsfeuerwehr (Nr. 5). Angaben zu einem geschätzten Kostenrahmen sind aus diesem Grund nicht möglich.
Zu Nr. 22: Zur bedarfsgerechten Sicherstellung von Brandschutz und Hilfeleistung in Teilen der Innenstadt, im südwestlichen Stadtgebiet und im Bereich Preuswald ist gemäß gutachterlicher Brandschutzbedarfsplanung ein weiterer Standort der Berufsfeuerwehr erforderlich (Nr. 4). Darüber hinaus ist zur Erreichung der gesetzlich festgeschriebenen Hilfsfristen im Rettungsdienst neben Neuerrichtungen von Rettungswachen (Nr. 19 und 20) auch die Verlagerung von Einsatzmitteln in den Rettungswachen-Einsatzbereich (RW-EB) West erforderlich. Vorbehaltlich der abschließenden Abstimmung mit Bezirksregierung und Innenministerium NRW über die rechtliche Notwendigkeit der Errichtung einer Interimswache bis zur baulichen Fertigstellung der 4. Feuer- und Rettungswache im süd-westlichen Stadtgebiet ist zur zeitnahen Sicherstellung dieser Ziele die Errichtung einer Interims-Feuer- und Rettungswache auf einer stadteigenen Fläche im Bereich Monschauer Straße/“Eismännchen“ geplant. Diese Interims-Wache wird nur temporär im Mietverhältnis errichtet und betrieben und kann nach Fertigstellung der Feuer- und Rettungswache 4 wieder entfallen. Derzeit erarbeitet die Verwaltung einen Lösungsvorschlag zur zeitnahen Umsetzung. Eine solide Kostenschätzung ist derzeit noch nicht möglich, anteilig können die konsumtiven Investitionen für das Mietverhältnis durch Gebühren für Leistungen im Rettungsdienst refinanziert werden. Über dieses Vorhaben wird in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 05.11.2019 mündlich berichtet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Kostenschätzungen sh. Anlage 1
Der Haushaltsplan 2019 sieht für Baumaßnahmen der Feuerwehr Aachen bislang lediglich Planungskosten (Gesellschafterdarlehen E 26) vor.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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159,2 kB
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