Entscheidungsvorlage - FB 61/1137/WP17-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Entwurfsplanung für den Stadtteilplatz an der Lothringerstraße (zw. Alfons- und Friedrichstr.) zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt auf Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung dem Planungsausschuss die Gestaltung des Platzes entsprechend der Entwurfsplanung zu beschließen und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss den Planungsbeschluss für die über den Platzbereich hinausgehende Umgestaltung zu fassen. Darüber hinaus empfiehlt sie dem Planungsausschuss, die Verwaltung mit der Durchführung einer Bürgerinformation zu beauftragen. Die Ergebnisse sollen in einer Vorlage für einen Ausführungsbeschluss münden.

 

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt auf Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung für den Stadtteilplatz an der Lothringerstraße (zw. Alfons- und Friedrichstr.) dem Planungsausschuss die Gestaltung des Platzes entsprechend der Entwurfsplanung zu beschließen und fasst für die über den Platzbereich hinausgehende Umgestaltung den Planungsbeschluss. Darüber hinaus empfiehlt er dem Planungsausschuss, die Verwaltung mit der Durchführung einer Bürgerinformation zu beauftragen. Die Ergebnisse sollen in einer Vorlage für einen Ausführungsbeschluss münden.

 

Der Planungsausschuss beschließt auf Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung für den Stadtteilplatz an der Lothringerstraße (zw. Alfons- und Friedrichstr.) die Gestaltung des Platzes entsprechend der Entwurfs­planung. Darüber hinaus beauftragt er die Verwaltung mit der Durchführung einer Bürgerinformation. Die Ergebnisse sollen in einer Vorlage für einen Ausführungsbeschluss münden.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Die Beratungsvorlage zum Stadtteilplatz an der Lothringerstraße (zw. Alfons- und Friedrichstr.) (Vorlage-Nr. FB 61/1137/WP17) sieht eine Anhörung/Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte, Anhörung/Empfehlung durch den Planungsausschuss und Entscheidung durch den Mobilitätsausschuss vor.

Im Rahmen der bisherigen Beratungsfolge gab es Nachfragen zur Zuordnung der Beratungs- und Entscheidungskompetenz.

 

Die Kostenschätzung für die Maßnahme liegt bei 940.000 €. Damit überschreiten die Kosten den Rahmen einer rein bezirklichen Angelegenheit, d.h. die Entscheidungskompetenz liegt nicht bei der Bezirksvertretung Aachen-Mitte. Da die Verkehrsführung geändert wird, bestehende Verkehrsflächen überplant werden und erst dadurch Teilbereiche des Platzes zum Aufenthalt entstehen können, sah die Beratungsvorlage zum Stadtteilplatz an der Lothringerstraße eine alleinige Entscheidungskompetenz beim Mobilitätsausschuss vor. Der Planungsausschuss hatte demnach nur empfehlende Kompetenz.

 

Aufgrund der zur Beratungs- und Entscheidungskompetenz in der bisherigen Beratungsfolge wurde die Zuständigkeit verwaltungsintern erneut geprüft.

Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung über die Gestaltung des Platzes als Maßnahme der Gestaltung des öffentlichen Raumes von überbezirklicher Bedeutung (gem. § 8 (2) m) ZustO der Stadt Aachen) beim Planungsausschuss liegt. Die Entscheidung für die über den Platzbereich hinausgehende Gestaltung liegt weiterhin beim Mobilitätsausschuss (gem. § 10 (2) d) ZustO der Stadt Aachen).

 

Entsprechend dieser veränderten Entscheidungskompetenz wird die weitere Beratungsfolge angepasst.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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