Entscheidungsvorlage - FB 11/0361/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Veränderung des Stellenplans durch Einrichtung von drei Stellen im Fachbereich Umwelt in Folge des vom Rat der Stadt Aachen beschlossenen Klimanotstands
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- Herr Jens Tönnes
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Personal- und Verwaltungsausschuss
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
10.10.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
06.11.2019
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2019 durch die Einrichtung von drei Vollzeitstellen im Fachbereich Umwelt in Folge des vom Rat der Stadt beschlossenen Klimanotstands.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2019 durch die Einrichtung von drei Vollzeitstellen im Fachbereich Umwelt in Folge des vom Rat der Stadt beschlossenen Klimanotstands.
Marcel Philipp
Oberbürgermeister
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Rat der Stadt Aachen hat am 19. Juni 2019 eine Resolution verabschiedet und den Klimanotstand für die Stadt Aachen beschlossen. Er erklärt Klimaschutz und Anpassung an die Folgen des Klimawandels damit zu Aufgaben von höchster Priorität.
Mit welchen - über die bisherigen Aktivitäten hinausgehenden - Maßnahmen positive Auswirkungen auf das Klima erzielt werden können, hat die Verwaltung (Fachbereich Umwelt) mit ihrer Vorlage vom 15.08.2019 zum Klimanotstand in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 10.09.2019 und in einer weitergehenden Präsentation dargestellt.
Um die in der Vorlage genannten, zusätzlichen Maßnahmen initiieren und so die darin liegenden Potenziale realisieren sowie weitere Maßnahmen entwickeln zu können, bedarf es entsprechender personeller Ressourcen. Der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz folgend, werden daher drei Stellen im Fachbereich Umwelt eingerichtet (technische Sachbearbeitungen – „Klimaschutzmanager*in). Die Verortung erfolgt bei der unmittelbar der Fachbereichsleitung zugeordneten Koordinationsstelle „Nachhaltigkeit und Klimaschutz“.
Die Klimaschutzmanager*innen werden sich insbesondere mit den Aufgabenschwerpunkten
- Maßnahmen und Projekte zur Unterstützung und Motivation von Klimaschutz im gewerblichen und industriellen Bereich
- Maßnahmen zur Forcierung der Sanierung des Gebäudebestands im Wohn- und Gewerbesektor
- Maßnahmenbilanzierung bezüglich ihrer Klimaschutzwirkung sowie städtische Gesamtbilanzierung der Treibhausgasemissionen
- Kommunikation mit der Stadtgesellschaft, Informationsarbeit zwecks Motivation zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im privaten und im gewerblichen Bereich
- Maßnahmen und Informationen zur Anpassung an den Klimawandel
- Verwaltungsinterne Koordinierung und Unterstützung der Umsetzung von Maßnahmen aus dem städtischen Klimaschutzkonzept
- Projektkoordination und -management im Rahmen des „european energy award“ – Systems
- Integrierte Klimaschutzplanung
- Controlling, Wirksamkeitsanalyse von Maßnahmen
- Verwaltungsinterne Beratung zu Auswirkungen von Maßnahmen auf den Klimaschutz
befassen.
Aufgrund der gegebenen Dringlichkeit sollen die Stellen unterjährig im Stellenplan 2019 eingerichtet und die Stellenbesetzungsverfahren zeitnah eingeleitet werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
| JA | NEIN |
| |||||||
| x |
|
| |||||||
| ||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschrie-bener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschrie-bener Ansatz 2020 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | ||||
Ertrag | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | ||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 € | 0 € | 0 € | 786.600 € | 0 € | 0 € | ||||
Abschreibungen | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | ||||
Ergebnis | 0 € | 0 € | 0 € | 786.600 € | 0 € | 0 € | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechte-rung | 0 € | -786.600 € |
| |||||||
| Deckung nicht vorhanden
| |||||||||
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung von drei neuen Sachbearbeitungsstellen (technischer Dienst), ausgewiesen nach EG 12 TVöD. Gemäß KGSt-Materialien 2018/2019 sind hierfür jährlich 262.200 € (87.400 € pro Stelle) anzusetzen, zuzüglich Sach-, IT- und Gemeinkosten. Für das Jahr 2019 ist aufgrund des fortgeschrittenen Zeitpunkts nicht mehr mit Personalausgaben zu rechnen. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass in 2020 Personalkosten nur anteilig anfallen, weil die Stellen voraussichtlich erst nach dem 01.01.2020 sukzessive besetzt werden können.