Entscheidungsvorlage - FB 02/0180/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Haushaltsentwurf des Zweckverbandes Region Aachen zustimmend zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt, die Erwartung an die von der Stadt Aachen entsandten Mitglieder in der Verbandsversammlung auszusprechen,  dem Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 in der Verbandsversammlung am 29.11.2019 zuzustimmen mit der ausdrücklichen Maßgabe, dass sich eventuell – auch unterjährig im Folgejahr - ergebende finanzielle Mehrbedarfe vom Zweckverband grundsätzlich durch Einsparungen an anderer Stelle gedeckt werden und nicht durch nachträgliche Erhöhung der heute beschlossenen Verbandsumlage.

 

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Haushaltsentwurf des Zweckverbandes Region Aachen zustimmend zur Kenntnis. Er erwartet von den von der Stadt Aachen entsandten Mitgliedern der Zweckverbandsversammlung, dem Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 in der Verbandsversammlung am 29.11.2019 zuzustimmen mit der ausdrücklichen Maßgabe, dass  sich eventuell – auch unterjährig im Folgejahr - ergebende finanzielle Mehrbedarfe vom Zweckverband grundsätzlich durch Einsparungen an anderer Stelle gedeckt werden und nicht durch nachträgliche Erhöhung der heute beschlossenen Verbandsumlage.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Der Haushaltsentwurf des Zweckverbandes Region Aachen für das Jahr 2020 wurde am 27.09.2019 in die Zweckverbandsversammlung eingebracht. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung (Entwurf ist als Anlage 1 beigefügt) ist für die Zweckverbandsversammlung am 29.11.2019 vorgesehen.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 weist in der Planung ein Volumen des Ergebnishaushaltes von insgesamt 3.623.686 Euro aus. Gegenüber dem (unterjährig aktualisierten) Vorjahr 2019 ist dieses Volumen nahezu unverändert geblieben (Reduzierung um rd. 25,3 T€ in 2020 gegenüber 2019).

Auch die von den Mitgliedskörperschaften für das Jahr 2020 zu zahlende Zweckverbandsumlage ist mit insgesamt 1.527.096 Euro gegenüber der (aktualisierten) Haushaltssatzung 2019 kaum verändert (Reduzierung um rd. 17,9 T€ in 2020 gegenüber 2019).

Die anteilige Zweckverbandsumlage für die Stadt Aachen ist für das Jahr 2020 in Höhe von 296.707 Euro ermittelt – und damit gegenüber der zuletzt für das Jahr 2019 festgesetzten Umlage um rd. 2,9 T€ reduziert. Im städtischen Haushalt werden hierfür entsprechende Mittel eingeplant.

Die geplante Stabilisierung bzw. leichte Reduzierung des Finanzbedarfs des Zweckverbandes für 2020 ist allerdings mit erkennbar großen Planungsrisiken behaftet.

Die Beteiligungsverwaltung der Städteregion Aachen hat hierzu einen umfangreichen Katalog an Klärungsbedarfen in einer fachlichen Stellungnahme erarbeitet, der sich die Verwaltung nach eigener Prüfung in weiten Teilen anschließt. Eine von der Geschäftsführung des Zweckverbandes hierzu erbetene Aufklärung liegt noch nicht vor. Gegebenenfalls kann hierzu in der Sitzung des Finanzausschusses bzw. des Rates berichtet werden.

In dem zum Beschluss vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung geben zunächst verschiedene Positionen Anlass zu der Sorge, dass der Haushalt möglicherweise nicht auskömmlich geplant sein könnte. Beispielhaft seien hierzu genannt

  • Fehlen von nicht zahlungswirksamen Positionen (z.B. Abschreibungen)
  • Aufwachsende Liquiditätsprobleme als Folge zeitlich verzögerter Fördermittelzuflüsse (bei möglicherweise bereits in den Vorjahren ausgeschöpfter Kreditermächtigung)
  • Mögliche Auswirkungen bestehender Stellenvakanzen auf die tatsächlichen Personalkosten im Haushaltsjahr 2020

Sollten sich in der Folgezeit, insbesondere bei der Haushaltsausführung im Folgejahr, finanzielle Mehrbedarfe aus möglichen Planungsmängeln ergeben, wären entsprechende Nachschusspflichten der Mitgliedskörperschaften nicht hinnehmbar. Für diesen Fall ist der Zweckverband bereits jetzt anzuhalten, solche Mehrbedarfe durch Einsparungen an anderer Stelle in seinem Haushalt zu decken.

 

Weitere Klärungsbedarfe betreffen Personalaufwand, Stellenentwicklung aber auch die Fortschreibung der Verbandsumlage und der Zuschüsse von Dritten in der mittelfristigen Finanzplanung.

Bei den Personalaufwendungen (incl. Versorgungsbezügen) wird 2020 insgesamt eine Steigerung gegenüber 2019 in Höhe von rd. 253,4 T€ erwartet. Im Stellenbestand ist ab 2020 erneut eine Zunahme im Umfang von 1,35 VZÄ gegenüber dem Vorjahr festzustellen, die mit zusätzlich eingeplanten Stellen im Rahmen des Projektes „care & mobility innovation“ aus dem „regio.NRW-Call“ erläutert werden. Ab dem Jahr 2021 sieht der Haushalt dagegen eine kontinuierliche Senkung der Personalaufwendungen vor.

Dementgegen beinhaltet die Finanzplanung wiederum einen steigenden Finanzbedarf und plant einen Anstieg der Zweckverbandsumlage (Erhöhung um rd. 200 T€ in 2023 gegenüber 2020) aufgrund sinkender Tendenz der Zuschüsse von Dritten (Verringerung um rd. 600 T€ in 2023 gegenüber 2020).

Einen schrittweisen Anstieg der Verbandsumlage im Zeitraum  2021 – 2023 übernimmt die Verwaltung aber nicht (stadtanteilig) in die städtische Haushaltsplanung. Vielmehr empfiehlt die Verwaltung, die Zweckverbandsumlage nach dem aktuellen Planungsstand für das Jahr 2020 auch zukünftig beizubehalten, um damit Planungssicherheit für die Mitgliedskörperschaften zu gewährleisten. Hierfür wären in den Folgejahren entsprechende Anpassungen in der Haushaltsplanung des Zweckverbandes vorzunehmen. In diesem Zusammenhang ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass sich die Zweckverbandsumlage insgesamt seit dem Gründungsjahr 2013 – und entgegen der seinerzeit vereinbarten Gründungskautelen – bis heute um rd. 700 T€ (rd. 85%)  erhöht hat.

 

Aufgrund der Terminlage konnte der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft (AAWW), dessen nächste Sitzung am 27.11.2019 geplant ist, in die vorliegende Beratungsfolge nicht einbezogen werden. Gleichwohl wird der AAWW natürlich auch im Fortgang bisheriger Beratungen ergänzend in der nachfolgenden Sitzung detailliert informiert – soweit möglich auch unter Einbezug zwischenzeitlich ggfls.vorliegender Erläuterungen seitens des Zweckverbandes zu den Klärungsbedarfen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebener Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2020 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

4.800

4.800

14.400

14.400

0

0

Personal-/

Sachaufwand

-280.600

-280.600

-841.800

-889.800

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-275.800

-275.800

-827.400

-875.400

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

-48.000*

 

 

 

 

 

 

Die Mittel sind bereits im Haushaltsplanentwurf 2020 ff. enthalten.

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Anlagen

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