Entscheidungsvorlage - FB 61/1313/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie stellt fest, dass aus bezirklicher Sicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann und empfiehlt dem Planungsausschuss, für die II. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 915 - Seffenter Weg / Melaten – die Einleitung des Änderungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stellt fest, dass auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann und beschließt für die II. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 915 - Seffenter Weg / Melaten – die Einleitung des Änderungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Der Bebauungsplan Nr. 915 wurde aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Teilbereich des Hochschulerweiterungsgebiets Campus Melaten zu schaffen. Er ist am 18.03.2010 durch Bekanntmachung in Kraft getreten. Am 21.11.2013 wurde die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 915 rechtskräftig. Der Gel­tungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 36,5 ha.

 

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplanes Nr. 915 galt die BauO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000. Die Bauordnung wurde am 01.01.2019 mit dem Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfahlen novelliert. In der Novellierung wurden die Regelungen zu den Abstandsflächen (§ 6 BauO NRW) geändert. In der alten BauO NRW konnten in Sondergebieten mit gewerblicher oder gewerbeähnlicher Nutzung dieselben Abstandsflächenregelungen wie in Gewerbe- und Industriegebieten zugelassen werden. Diese Sonderregelung ist in der neuen BauO NRW entfallen. Um weiterhin in den gewerblich genutzten Bereichen des Plangebiets geringere Abstandsflächentiefen zu ermöglichen, soll der Bebauungsplan Nr. 915 geändert werden.

 

Es sind keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt durch die geplante Änderung zu erwarten. Durch die Planänderung werden dieselben Abstandsflächentiefen ermöglicht, wie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplanes. Aus diesem Grund kann gemäß § 13 (3) BauGB von einer Umweltprüfung sowie von einem Umweltbericht abgesehen werden.

 

Die Grundzüge der Planung als auch öffentliche Belange werden durch die geplante Änderung nicht berührt. Daher soll der Bebauungsplan Nr. 915 – Seffenter Weg / Melaten - in einem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert werden.

 

Da sich die Änderung nur unwesentlich auf die betroffenen Bereiche auswirkt, kann von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.

 

Da durch die Änderung keine Belange öffentlicher Träger berührt werden, kann von einer Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB abgesehen werden.

 

Durch die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 915 entstehen der Stadt Aachen keine Kosten.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan Nr. 915 - Seffenter Weg / Melaten - vereinfacht zu ändern und die II. (vereinfachte) Änderung in der vorliegenden Fassung öffentlich auszulegen.

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Anlagen

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