Kenntnisnahme - E 26/0172/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Revitalisierung Neues Kurhaus,hier: Bestätigung der Kosten durch Vorlage Kostenberechnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- E 26
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Kenntnisnahme
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06.11.2019
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Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Sitzung am 10.07.2019 wurden dem Rat die erarbeiteten Lösungsansätze bezüglich der künftigen Nutzung des Neuen Kurhauses zur Entscheidung vorgelegt (Vorlage E26/0161/WP17).
In der Sitzung wurden dem Rat neben den planerischen Ansätzen auch die durch das Büro H+P ermittelten Kosten vorgestellt. Es handelte sich zu diesem Zeitpunkt um eine „vertiefte Kostenschätzung“ (Vorplanung und Teile der Entwurfsplanung lagen vor). Die Kosten für die planerischen Ansätze einer externen Büronutzung im 1. Obergeschoss wurden parallel in einer verminderten Planungstiefe ermittelt.
Der Rat hat mehrheitlich die Umsetzung der „Variante B“ beschlossen.
Neben der planerischen Betrachtung der Räumlichkeiten zur Revitalisierung des Neuen Kurhauses wurden zwischenzeitlich brandschutztechnische Konzepte weiterentwickelt, vertiefte Abstimmungen mit der Bauaufsichtsbehörde haben stattgefunden, denkmalpflegerische Ansätze bei der anstehenden Umsetzung der Baumaßnahme wurden erarbeitet. Die Vertiefung der Planung führte parallel auch zu einer weiteren Stabilisierung der voraussichtlichen Kosten.
Am 14.10.19 legte der Generalplaner die Kostenberechnung vor. Damit ist die Entwurfsplanung (Lph 3 HOAI) abgeschlossen und die Kosten sind damit in Gänze verifiziert.
E 26 hat diese abermals einer Prüfung unterzogen.
Der Rat soll nunmehr über das Ergebnis des Abschlusses der Entwurfsplanung und Kostenberechnung informiert werden:
Im Ergebnis gab es keine Überraschungen!
Die Kosten haben sich nun verfestigt und können in der Höhe von rd. 50,0 Mio. EUR als „bestätigt“ bewertet werden.
Aufgrund der noch fehlenden Erkenntnisse aus den noch nicht erstellten Genehmigungs- und Ausführungsplanungen muss dennoch weiterhin mit einer (verminderten) Kostenunsicherheit von etwa 10% gerechnet werden.