Entscheidungsvorlage - FB 61/1259/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 895 - Strüverweg / Stockheider Mühle -hier: Aufhebungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
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25.09.2019
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04.12.2019
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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19.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 895 – Strüverweg / Stockheider Mühle - im Bereich Strüverweg, Wildbach und Stockheider Mühle im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 895 – Strüverweg / Stockheider Mühle - im Bereich Strüverweg, Wildbach und Stockheider Mühle im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)
Am 08.08.2007 wurde in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg und am 16.08.2007 im Planungsausschuss die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 895 – Strüverweg / Stockheider Mühle beraten und vom Planungsausschuss beschlossen.
Zusätzlich wurde die Offenlage der Änderung Nr. 103 des Flächennutzungsplanes 1980 und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 895 - Strüverweg / Stockheider Mühle – beschlossen.
Da ein konkretes Bauvorhaben durch die damaligen Alteigentümer und den Verein Aachener Tuchwerk vorlag, wurde ein vorhabenbezogenes Bauleitplanverfahren mit einem Durchführungsvertrag vorgesehen. Die Art der baulichen Nutzung sollte objektspezifisch festgesetzt werden.
Ziel der Planung war zum damaligen Zeitpunkt eine Nutzung für die seit dem 13.11.2006 denkmalgeschützten Gebäude zu ermöglichen, die der kulturhistorischen Bedeutung und den denkmalpflegerischen Anforderungen der Anlage entspricht. Die bestehenden Industriegebäude der ehemaligen Tuchfabrik Becker sollten als Textilmuseum mit integriertem Gastronomiebetrieb, einer kleinen Verkaufseinheit und Bildungseinrichtungen umgebaut werden. Die Gebäude der ehemaligen Appretur, parallel zum Wildbach, sollten für Wohnzwecke umgenutzt werden.
Am 05.12.2007 hat die Bezirksvertretung und am 06.12.2007 der Planungsausschluss den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Der Rat hat jedoch den Satzungsbeschluss nicht gefasst, weil der Durchführungsvertrag von den Vorhabenträgern nicht unterzeichnet werden konnte.
Mit dem Erwerb der Liegenschaften durch die Stiftung Magarete Lorenz im Jahre 2012 wird die ursprünglich geplante Wohnnutzung nicht mehr weiterverfolgt. Der Tuchwerk Aachen e.V. konnte daraufhin inklusive einem Großteil seiner Objekte in die ehemalige Industrieanlage am Strüverweg umziehen und sichert damit den Bestand der Industriegebäude. Sukzessive werden die Räume mit weiteren Akteuren hergerichtet und im Sinne einer Belebung der Aachener Tuchmachergeschichte bespielt.
2014 wurden zusätzlich temporäre Nutzungsänderungsanträge für das Theater „K“ gestellt, die bauordnungsrechtlich zugelassen werden konnten, da die Vorstellungen immer nur zeitlich begrenzt von Mai bis Oktober des jeweiligen Jahres stattfanden.
Bei allen erforderlichen Bauanträgen des Tuchwerk Aachen e.V. wird für die planungsrechtliche Beurteilung kein Bebauungsplan mehr benötigt. Insbesondere die Wohnnutzung, die der Bebauungsplan Nr. 895 – Strüverweg / Stockheider Mühle – hätte festsetzen sollen, wird sowohl von den Nutzern - Tuchwerk Aachen e.V. - als auch von der Eigentümerin – Stiftung Magarete Lorenz - nicht mehr weiterverfolgt. Durch eine Beurteilung gemäß § 35 BauGB kann einerseits die Nutzung der denkmalgeschützten Anlage hinreichend sichergestellt und auch nach aktuellen Anforderungen des Tuchwerkes entwickelt werden. Gleichzeitig bestimmt der § 35 BauGB die Grenzen und Verträglichkeit einer Bebauung im Außenbereich.
Aufgrund des in der Zwischenzeit geänderten Planungsziels entfällt die Änderungsnotwendigkeit des Flächennutzungsplans 1980.
- Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 895 – Strüverweg / Stockheider Mühle – aufzuheben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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1.008 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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