Entscheidungsvorlage - FB 20/0230/WP17
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl von städtischen Vertretern in Gesellschaften, Verbänden und sonstigen Organisationen; hier: Aufsichtsrat der Aachener Straßenbahn- und Energieversorgungs-Aktiengesellschaft (ASEAG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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06.11.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 113 Absatz 2 Satz 2 GO NRW i.V.m. den Regelungen im Gesellschaftsvertrag der E.V.A. und in der Satzung der ASEAG beschließt der Rat der Stadt Aachen
1.) die Abberufung von Herrn Beigeordneten Professor Dr. Sicking von seinem Aufsichtsratsmandat der ASEAG durch die E.V.A. GmbH zum 31.12.2019 und
2.) die Entsendung von Frau Beigeordnete Burgdorff als Nachfolgerin von Herrn Professor Dr. Sicking als ordentliches Mitglied in den Aufsichtsrat der ASEAG zum 01.01.2020.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Nach § 113 Absatz 2 Satz 2 GO NRW i.V.m. den entsprechenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag der E.V.A. und der Satzung der ASEAG wird der Oberbürgermeister oder ein von ihm benannter Vertreter direkt von der E.V.A. in den Aufsichtsrat der ASEAG entsandt.
Die Beigeordnete Frau Burgdorff soll Herrn Prof. Dr. Sicking i.S.v. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW als ordentliches Aufsichtsratsmitglied der ASEAG ablösen.
Die E.V.A. wird demgemäß aufgefordert, Herrn Prof. Dr. Sicking zum 31.12.2019 abzuberufen und als seine Nachfolgerin Frau Beigeordnete Burgdorff gem. § 12 Abs. 3 Ziff. 5 des Gesellschaftsvertrags zum 01.01.2020 als ordentliches Mitglied in den Aufsichtsrat der ASEAG zu entsenden.