Entscheidungsvorlage - FB 20/0231/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl von städtischen Vertretern in Gesellschaften, Verbänden und sonstigen Organisationen; hier: Neubesetzung im Aufsichtsrat der Energie- und Verkehrsgesellschaft Aachen GmbH (E.V.A.) gem. § 113 GO NRW in Verbindung mit § 8 des Gesellschaftsvertrags (GV) der E.V.A.
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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06.11.2019
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 8 Abs. 1 des GV der E.V.A. besteht der Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern. Satzungsgemäß entsendet die Stadt Aachen 2 Personen direkt in den Aufsichtsrat, 7 Aufsichtsratsmitglieder werden gem. § 8 Abs. 3 S. 4 durch die E.V.A. –Gesellschafterversammlung direkt gewählt.
Herr Claßen hat sein Aufsichtsratsmandat am 01.09.2019 beendet, als Nachfolger bis zur Neubesetzung nach der nächsten Kommunalwahl wird Ratsherr Rolf Kitt benannt.