Entscheidungsvorlage - AVV/0027/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
City-Tarif Simmerath (AVV)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
- Verfasst von:
- AVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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21.11.2019
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Wie auch bereits in anderen Kommunen im AVV (Aachen, Düren, Stolberg, Roetgen) zwischenzeitlich umgesetzt, hat der Gemeinderat Simmerath nunmehr ebenfalls in seiner Sitzung vom 24.09.2019 die Einführung eines Ortstarifes bei entsprechender Tarifauffüllung beschlossen. Die tarifliche Absenkung hat die Stärkung des ÖPNV und damit verbunden eine Reduzierung des Straßenverkehrs und folglich die Entlastung der Umwelt zum Ziel.
Der rabattierte Ortstarif soll innerhalb der Gemeinde Simmerath als Einzel- und 4Fahrten-Ticket angeboten werden. Die Preise des City-Tarifs Simmerath richten sich hierbei nach denen der anderen City-Tarife und sollen daher für eine Einzelfahrt 1,80 Euro (Regeltarif derzeitig 2,80 Euro) und für ein 4Fahrten-Ticket 1,70 Euro (Regeltarif derzeitig 2,60 Euro) betragen.
Die durch die Absenkung des Tarifes entstehenden Mindereinnahmen werden durch die Gemeinde Simmerath ersetzt und ergeben sich aus der Differenz des rabattierten Ortstarifes Simmerath und der Preisstufe 1 des AVV-Tarifs und werden von der ASEAG jährlich berechnet.
Es ist vorgesehen, dass der neue Ortstarif in Simmerath möglichst zum 01.01.2020 eingeführt wird.
Die Einführung neuer, regionaler Tarifprodukte steht vom Grundsatz her im direkten Spannungsverhältnis zur Forderung nach Tarifvereinfachung. Dennoch stellt der City-Tarif Simmerath tariflich betrachtet eine kurzfristig umsetzbare Maßnahme zur Stärkung des ÖPNV dar. Um dennoch der Forderung des Komplexitätsabbaus mittel- bis langfristig nachzukommen, wird von Seiten der Verbundgesellschaft mit Einführung des eTarifes im AVV die Überführung der City-Tarife verfolgt. Nähere Erläuterungen zum aktuellen Planungsstand zur Einführung des eTarifes im AVV sind der Vorlage zu „Sachstand „Digitale Projekte“ im AVV“ zu entnehmen.