Kenntnisnahme - AVV/0033/WP17
Grunddaten
- Betreff:
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Verschiedenes (AVV)1. Förderung von Azubitickets nach dem AVV-Verbundtarif und dem NRW-Tarif durch den Zweckverband AVV2. Sachstand Regio-Tram (mündlich)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
- Verfasst von:
- AVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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21.11.2019
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Förderung von Azubitickets nach dem AVV-Verbundtarif und dem NRW-Tarif durch den Zweckverband AVV
Nachdem bereits zum 1. August 2018 ein AVV-weit gültiges Tarifangebot für Auszubildende eingeführt worden war, wurde zum 1. August dieses Jahres auch das landesseitig geforderte Ergänzungsangebot „NRWupgradeAzubi“ landesweit eingeführt, mit welchem der Geltungsbereich der jeweils regionalen Tarifangebote optional auf das gesamte Land NRW ausgedehnt werden kann.
Wie bereits in der Vorlage des regionalen AVV-Beirats vom 21.03.2019 zum Azubi-Ticket NRW dargelegt, beabsichtigt das Land NRW, die Umsetzung der vorgenannten Tarifangebote dauerhaft mit zusätzlichen Fördermitteln zu unterstützen. Der auf den Zweckverband AVV entfallende Anteil der landesseitig gewährten Fördermittel beträgt jährlich 300 Tsd. Euro, wobei für das Förderjahr 2019 ein Anteil von 123 Tsd. Euro vorgesehen ist. Der vorgenannte Betrag wird ab dem Jahr 2021 um 1,8 % jährlich dynamisiert. Zusätzlich werden ab dem Jahr 2022 für jedes im Vergleich zum Jahr 2020 mehr verkaufte Ticket „Azubi-ABO“ mit verbundweiter Gültigkeit 10 Euro je Ticket gewährt. Diese Zusatzförderung wird ab dem Jahr 2023 ebenfalls um jährlich 1,8 % dynamisiert.
Vor obigem Hintergrund hat das NRW-Verkehrsministerium zwischenzeitlich entsprechende Förderrichtlinien des Landes NRW erarbeitet, an deren Ausgestaltung auch Vertreter des AVV sowie der übrigen Kooperationsräume in NRW beteiligt waren. Die hieraus hervorgehenden „Richtlinien Azubiticket“ (Runderlass des Verkehrsministeriums für Verkehr NRW vom 16.07.2019) sind durch Bekanntmachung im Ministerialblatt vom 08.08.2019 bereits in Kraft getreten und stellen die Grundlage für eine entsprechende Förderrichtlinie des Zweckverband AVV dar.
Die Weiterleitung der landesseitig gewährten Fördermittel an die Verkehrsunternehmen bzw. erlösverantwortlichen Aufgabenträger im Gebiet des AVV soll seitens des Zweckverband AVV – vergleichbar mit dem AVV-Regelwerk zur Förderung der Mobil-Tickets – auf der Grundlage einer Allgemeinen Vorschrift i. S. v. Art. 3 Abs. 2 VO (EU) 1370/2007 erfolgen. Basierend auf den Förderrichtlinien des Landes NRW erarbeitet die Verbundgesellschaft daher – entsprechend der Beschlussfassung der Verbandsversammlung des Zweckverband AVV in ihrer Sitzung vom 27.03.2019 – mit juristischer Unterstützung aktuell eine entsprechende AVV-Förderrichtlinie, die der Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 27.11.2019 zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll.
Der „Förderrichtlinie des Zweckverbandes Aachener Verkehrsverbund zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Azubitickets im AVV“ werden folgende Rahmenbedingungen zugrunde liegen:
- Die Fördermittel können sowohl für die Förderung des verbundweit gültigen Azubitickets im Rahmen des AVV-Verbundtarifs als auch für die Anerkennung der Zusatztickets, mit denen der Geltungsbereich jeweils verbundweit gültiger Azubitickets fremder Verkehrsverbünde auf ganz NRW ausgedehnt wird, eingesetzt werden.
- Der bezugsberechtigte Personenkreis für die Azubitickets ist in den jeweils gültigen Tarifbestimmungen für den AVV-Verbundtarif bzw. den NRW-Tarif definiert und entspricht den „Richtlinien Azubiticket“ des Landes NRW. (Detaillierte Informationen hierzu sind der Vorlage zur Sitzung des regionalen AVV-Beirats am 21.03.2019 zu entnehmen.)
- Die auf den Zweckverband AVV entfallenden Fördermittel des Landes NRW werden diskriminierungsfrei jeweils allen im AVV-Gebiet tätigen Verkehrsunternehmen gewährt.
- Der Maßstab für die Verteilung der Fördermittel an die Verkehrsunternehmen sind die den Verkehrsunternehmen im Rahmen der AVV- bzw. NRW-Einnahmenaufteilung für Azubitickets zugeschiedenen Erträge aus der Anwendung der Azubiticket-Tarife. Die Einnahmenaufteilungsregularien je Ticketvariante wurden mit den Verkehrsunternehmen im AVV einvernehmlich abgestimmt.
- Den Verkehrsunternehmen werden auf Antrag 50 % der Pauschale zum 15.05. und 50 % zum 15.10. des jeweiligen Jahres als Vorauszahlungen auf der Grundlage einer Prognoserechnung zur Einnahmenaufteilung gewährt. Für das Jahr 2019 soll die Auszahlung der Vorauszahlung unmittelbar nach Bestandskraft des Vorauszahlungsbescheides in einer Summe erfolgen.