Entscheidungsvorlage - FB 20/0232/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung in die Verbandsversammlung des Aachener Verkehrsverbundes AVV und in den Aufsichtsrat der AVV GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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06.11.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat entsendet als Nachfolgerin für Herrn Wingenfeld Frau Beigeordnete Burgdorff
- als stellvertretendes Mitglied für Herrn Oberbürgermeister Philipp in die Verbandsversammlung des Zweckverband AVV gem. § 113 GO NRW i.V.m. § 5 Abs. 1 und 2 der Satzung für den Zweckverband Aachener Verkehrsverbund und
- als Aufsichtsratsmitglied in den Aufsichtsrat der AVV GmbH gem. § 113 GO NRW i.V.m. § 21 Abs. 1 und 2 des Gesellschaftsvertrags der Aachener Verkehrsverbund GmbH.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Stadt Aachen entsendet gem. § 5 Abs. 2 der Zweckverbandssatzung AVV fünf Vertreter (darunter der Oberbürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter oder einen von diesem benannten Vertreter) in die Verbandsversammlung.
Für den Fall der Verhinderung ist jeweils ein Stellvertreter zu wählen. Gem. § 5 Abs. 1
Zweckverbandssatzung müssen die in die Verbandsversammlung zu entsendenden Mitglieder der
Vertreterkörperschaft angehören (Ratsmitglieder) oder es muss sich um Dienstkräfte des Verbandsmitgliedes handeln. Bis zuletzt war Herr Beigeordneter Wingenfeld stellvertretendes Mitglied der Verbandsversammlung für Herrn Oberbürgermeister Philipp, für ihn wird künftig Frau Beigeordnete Burgdorff entsandt.
Zur Zeit besteht der Aufsichtsrat der AVV GmbH gem. § 21 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages aus 16 stimmberechtigten Mitgliedern und deren Stellvertretern.
Gem. § 21 Abs. 1 S.2 bestellt der AVV Zweckverband für die Stadt Aachen als Verbandsmitglied des AVV drei stimmberechtigte Mitglieder für den Aufsichtsrat der AVV GmbH und auf Wunsch ein weiteres stimmberechtigtes Mitglied, das nicht der Verwaltung oder der Vertretungskörperschaft der Stadt Aachen angehört und über besondere Fachkunde auf dem Gebiet des ÖPNV verfügt. Dies sind für die Stadt Aachen bislang der Vorstand der ASEAG, Herr Carmincke, und Herr Hansen als sein Stellvertreter.
Gem. § 113 Abs. 2 GO NRW muss im Aufsichtsrat der OBM (oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter) vertreten sein. Für Herrn Oberbürgermeister Philipp war bis zuletzt Herr Beigeordneter Wingenfeld Mitglied des Aufsichtsrats der AVV GmbH, für ihn wird künftig Frau Beigeordnete Burgdorff entsandt. Stellvertretendes Aufsichtsratsmitglied für Frau Burgdorff ist weiterhin Herr Müller (FB 61).
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der entsprechenden Umsetzung.