Entscheidungsvorlage - FB 20/0233/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Rat entsendet in Nachfolge für Herrn Wingenfeld Frau Beigeordnete Burgdorff als stellvertretendes Mitglied für Herrn Oberbürgermeister Philipp

-          in die Verbandsversammlung des Zweckverband Rheinland (NVR),

-          in den Betriebsausschuss des NVR und

-          den Vergabeausschuss des NVR.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Entsprechend § 2 seiner Satzung bilden der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (ZV VRS) und der Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (ZV AVV) (Trägerzweckverbände) zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung im Kooperationsraum Rheinland einen Zweckverband nach § 5 des ÖPNVG NRW und nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG).

 

Aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder der Verbandsversammlung entsendet der Zweckverband AVV gem. § 6 Abs. 2 Nr. 4 Satzung des ZV AVV i.V.m. § 5 der Satzung des ZV NVR Vertreter in die Verbandsversammlung des Dachverbandes NVR.

 

Gemäß § 5 Abs. 2 der NVR-Satzung hat jedes Verbandsmitglied eines Trägerzweckverbandes je angefangene 100.000 Einwohner einen Vertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zu entsenden.

 

Damit stehen der Stadt - gemessen an der Einwohnerzahl - drei der Mandate sowie deren Stellvertreter zu. Die vom ZV AVV in die Verbandsversammlung des NV NVR entsandten Mitglieder müssen ordentliche Mitglieder der Verbandsversammlung des AVV sein. Die entsandten Stellvertreter können sowohl ordentliche, als auch stellvertretende Mitglieder der Verbandsversammlung des ZV AVV sein.

 

Als Vertreterin für Herrn Oberbürgermeister Philipp in die Verbandsversammlung sowie die o.a. Ausschüsse der Verbandsversammlung (§ 7 der Satzung) wird Frau Beigeordnete Burgdorff bestimmt.

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der entsprechenden Umsetzung.

 

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