Entscheidungsvorlage - FB 45/0691/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Schulausschuss:

Der Schulausschuss beschließt, die äußere energetische Sanierung des Inda-Gymnasiums zwar vollumfänglich, allerdings schrittweise umzusetzen (in der Folge „Aufschub-Variante“ genannt) und die für das Auslagern von Klassen benötigten Ersatzklassenräume in Modulbauweise anzukaufen.

Die in dem Rahmen der Aufschub-Variante derzeit haushalterisch noch nicht umsetzbaren Sanierungsarbeiten sollen - möglichst unmittelbar im  Anschluss an die erste Maßnahmephase -  umgesetzt werden. Es sind Haushaltsmittel anzumelden die es ermöglichen, ein der Zeitplanung entsprechendes Umsetzen sicherzustellen.

 

Beschlussvorschlag Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Beschluss des Schulausschusses zustimmend zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Ausgangssituation

Das 1973 erbaute Hauptgebäude des Inda-Gymnasiums bedarf nach der baufachlichen Einschätzung des Gebäudemanagements (E 26) einer energetischen Hüllsanierung  in folgendem Umfang:

- Sanieren sämtlicher Dachflächen und Dachränder

- Sanieren sämtlicher Fenster- und Außentüranlagen inklusive Sonnenschutz

- Sanieren der Fassadenflächen, teilweise einschließlich Schadstoffsanierung

- kontrolliertes Be- und Entlüften sämtlicher Klassen- und größerer Gemeinschaftsräume durch das

Einbauen dezentraler Lüftungsgeräte

- Dämmen sämtlicher Bauteile, Fenster, Türen, Dächer, Fassaden gemäß den Anforderungen des

Aachener Standards, um energetische Verluste zu vermeiden.

 

Entsprechend des Ratsbeschlusses vom 07.03.2018 sollen die Mittel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG), Kapitel 2, prioritär für die baulich zwingend notwendigen Hüllsanierungen, u.a. an dem Inda-Gymnasium, verwendet werden.

Baubeginn ist spätestens Sommer 2020. Die vollständige Abnahme ist bis 31.12.2022 erforderlich.

In der entsprechenden Vorlage wurde bereits darauf hingewiesen, dass bei der Aufnahme von Maßnahmen in Förderprogramme generell die für ein Verifizieren der Kosten erforderliche Planungstiefe nicht vorliegt. In der Kostenermittlungsstufe „Kostenrahmen“ (= Leistungsphase 0“, Teile 1) lässt sich ohne jegliche Planungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bereits eine Kostensicherheit von etwa 60 %, rein auf der Basis von Kostenkennwerten, standardmäßig herleiten.

Die Verwaltung wurde durch den Ratsbeschluss beauftragt, jeweils „die vertiefte Planung schnellstmöglich zu beginnen, um neben der zeitnahen Umsetzung auch eine frühzeitige Klärung der finanziellen Anforderungen absehen zu können.“

Mit Vorlage der Kostenberechnungen ist diese Klärung eingetreten.

 

2. Vorgehen der Verwaltung

Nach Abschluss der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 der HOAI) stellte das Architekturbüro pbs-Architekten mehrere Vorschläge mit unterschiedlichen Sanierungsumfängen vor. Die Vorschläge sind mit der Schulleitung erörtert worden. Die finanziellen Möglichkeiten sind anhand der verfügbaren Förder- und städtischen Haushaltsmittel abgewogen worden. Abschließend entschied der Verwaltungsvorstand in seiner Sitzung am 05.11.2019, dass die fünf Gebäudeteile (G1, G2, G3, S, V) der Gesamtimmobilie vollumfänglich saniert werden sollen.

 

3. Unterrichtsorganisation während der Bauzeit

Damit ein kontinuierlicher Bauablauf gewährleistet werden kann, müssen zwingend Klassenräume ausgelagert werden. Hierzu wird hauptsächlich der Bauteil S, in dem sich ausschließlich Kursräume

befinden, genutzt werden. Zusätzlich werden acht Container, voraussichtlich auf dem Tartanplatz des Schulgeländes, aufgestellt und der Schule zu deren Verfügung gestellt. Inwieweit diese Anzahl ausreichend sein wird, ist abschließend mit der Schule abzustimmen; ausschlaggebend dafür wird die Anzahl der Bauabschnitte, in die die Gesamtmaßnahme unterteilt werden wird, sein.

Unabhängig von dem Auslagern der Klassen kann das Umsetzen der Bauarbeiten aufgrund enormer Lärmbelästigungen im Wesentlichen ausschließlich in den Ferien erfolgen. Um diese Zeiten, insbe-sondere die Sommerferien, effektiv nutzen zu können, sind schulorganisatorische Maßnahmen, durch die der Zeitraum für das Durchführen der Baumaßnahmen verlängert werden kann, anzustreben.

 

4. Risiken

Die energetische Hüllsanierung ist eine sehr komplexe Maßnahme, die gerade in der Abwicklungsphase ungewöhnlichen Risiken ausgesetzt ist. Die Baudurchführung ist nahezu ausschließlich in den Ferienzeiten möglich, muss aber entsprechend des Förderzeitraums zum 31.12.2022 fertiggestellt sein. Störungen jedweder Art (Wetter, Insolvenzen von beauftragten Firmen, mangelhafte Vorleistungen u.ä.) wirken sich deshalb unmittelbar auf die Maßnahme aus.

 

Die eingeschränkten Bauzeit-Fenster erfordern, dass sämtliche Beteiligten  gut zusammenarbeiten. Da die verschiedensten Gewerke zeitlich voneinander abhängig sind, ist eine tagesscharfe, konkrete Abwicklungsplanung unabdingbar.

Sämtliche Beteiligten sind sich dessen bewusst und haben eine enge Kommunikation miteinander vereinbart. Dies ist zwingend notwendig, um einerseits den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten und andererseits überhaupt die Baumaßnahme mit sämtlichen Einschränkungen (Lärm, Staub, Einschränkungen von Nutzungsbereichen, …) umsetzen zu können.

 

Trotz aller Risikovorsorge sind Störungen nicht vollständig auszuschließen. Umso wichtiger sind daher die zeitlichen „Randbereiche“ vor und nach den Ferien, um beispielsweise das Zeitfenster für die Sanierungsarbeiten an den großen Dachflächen zu erweitern. Bereits jetzt steht fest, dass dieser Bauabschnitt nicht ausschließlich in den Ferien durchgeführt werden kann. 

 

5. Finanzieren der Maßnahme

Ausgehend von der vorangegangenen Machbarkeitsstudie wurde zunächst ein Kostenrahmen in Höhe von 5,95 Mio € ermittelt. Nach Abschluss der Leistungsphase 3 beläuft sich die Kostenberechnung für den endgültigen Sanierungsentwurf (siehe Anlage 1)  in vollem Umfang auf 8.859.000 €.

 

 

Es verbleibt eine Kostenunsicherheit von etwa 20%.

Die Planung und Leitung der Gebäudetechnik wird seitens des Gebäudemanagements der Stadt Aachen in Eigenleistung erbracht. Bei der Kostenberechnung wurde zudem der angepasste Baupreisindex von 6 % für die Jahre 2019-2022 berücksichtigt.

 

Aufgrund der Tatsache, dass die etatisierten Haushaltsmittel nicht auskömmlich sind, ist die aus der Anlage 2 ersichtliche, sog. „Aufschub-Variante“, entwickelt worden. Dabei wird der Gebäudeteil „S“ zu einem späteren Zeitpunkt, folglich nach dem 31.12.2022, saniert.

Die Kostenberechnung für diese Variante beläuft sich nach aktuellem Stand auf 6.690.000,00 €. Zu beachten ist, dass es bei einem späteren Ausführen absehbar zu Preiserhöhungen kommen wird.

In der Anlage 3 werden die beiden hier skizzierten Varianten, der besseren Übersicht halber, noch einmal mit Zahlen hinterlegt dargestellt.        

 

Ein erster Kostenrahmen für die Ersatzklassenräume beläuft sich nach Aussage des E 26 auf rund 400.000,00 € für ein zweieinhalbjähriges Anmieten bzw. auf etwa 520.000,00 € für den Kauf von acht Containern. Nicht berücksichtigt ist ein eventuelles Anmieten eines Grundstückes für das Aufstellen der Container; die Zahlen basieren auf der Voraussetzung, dass das Auslagern auf einem städtischen bzw. dem Schulgrundstück erfolgen kann.

Zusammengefasst ergibt sich ein Finanzierungsbedarf in Höhe von insgesamt 7.210.000,00 €.

 

Aufgrund der Tatsache, dass im Anschluss an die Hüllsanierung des Inda-Gymnasiums möglicherweise ein neuerlicher Container-Bedarf (z.B. für notwendige Klassen-Auslagerungen im Zuge der Erweiterungen bzw. Umbauten von Gymnasien durch die Rückkehr zu G 9) entstehen wird, empfiehlt die Verwaltung, die für das Auslagern benötigten Container anzukaufen.

 

Derzeit stehen Haushaltsmittel aus einem Förderprogramm (KInvFG, Kap.2) inkl. Eigenanteil der Stadt Aachen in Höhe von 6.000.000,00 €  sowie 747.000,00 € aus dem „Schulreparaturprogramm“ zur Verfügung.

Die darüber hinaus in der Aufschub-Variante benötigten Finanzmittel in Höhe von 463.000,00 €, die durch den Kauf der Ersatzklassenräume in Modulbauweise erforderlich werden, werden in dem Rahmen der Haushaltsberatungen zusätzlich in den Haushalt 2020 ff. eingestellt.

Würde die Voll-Variante ausgeführt, wären als fehlende Mittel 2.633.000,00 € in den Haushalt einzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

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0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Haushaltsmittel stehen für die Hüllsanierung an dem Inda-Gymnasium bei PSP 5-030302-900-00100-991-1 „KomInvFöG II - Maßnahmen“ in Höhe von 6.000.000,00 € einschließlich des städtischen Eigenanteils zur Verfügung.

 

Weitere Haushaltsmittel in Höhe von 747.000,00 € (davon 690.000,00 € Deckungslücke für das Sanieren) werden anteilig aus dem „Schulreparaturprogramm“ (SRP) für das Jahr 2020 (Gesamthöhe 2.600.000,00 €) generiert.

 

Die darüber hinaus benötigten Restmittel in Höhe von 463.000,00 € (520.000,00 € abzgl. dem Anteiö in Höhe von 57.000,00 € aus dem SRP), die durch den Kauf der Auslagerungs-Modulräume erforderlich werden, müssen in dem Rahmen der Haushaltsberatungen zusätzlich in den Haushalt eingestellt werden.

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Anlagen

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