Entscheidungsvorlage - FB 45/0693/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, ausschließlich der Personalaufwendungen, die Teilergebnispläne der Produkte 050203 sowie 060101, 060201 und 060301 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2020 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2023 inklusive der Veränderungsnachweisung, sowie den in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen, und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt darüber hinaus die Produktblätter.

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt abschließend, die im Teilfinanzplan 2020 veranschlagten Investitionen inklusive der Verpflichtungsermächtigungen, sowie die mittelfristige investive Finanzplanung bis 2023 inklusive der Veränderungsnachweisung und den beschlossenen Einzelveränderungen.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Haushaltsplanentwurf 2020, einschließlich des Finanzplanes bis 2023, wurde am 09.10.2019 in den Rat eingebracht. Die den Jugendbereich betreffenden Beratungsunterlagen sind beigefügt.

 

Seitens des Kinder- und Jugendausschusses sind die Produkte

050203  Unterhaltsvorschuss

060101  Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

060201  Förderung von Kinder- und Jugendarbeit

060301  Hilfe für junge Menschen und ihre Familien

zu beraten.

 

Die Bezirksvertretungen befassen sich mit dem Haushaltsentwurf 2020 zwischen dem 27.11. und dem 04.12.2019. Die Jugendhilfe betreffenden Beschlüsse werden, soweit gefasst, nachgereicht.

 

Die Veränderungsnachweisungen zur Ergebnis- und Investitionsplanung werden ebenfalls nachgereicht.

 

Ferner sind beigefügt: Eine Auflistung der inzwischen eingegangenen Anträge freier Träger, welche die haushälterischen Auswirkungen und Einschätzung der Verwaltung aus fachlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht beinhaltet, sowie die jeweiligen Anträge der freien Träger selbst.

Losgelöst hiervon haben die fachliche und die betriebswirtschaftliche Prüfung der Anträge folgende Ergebnisse hervorgebracht:
 

  1.                 Fachliche Einschätzung

Aus fachlicher Sicht können alle Anträge nachvollzogen werden. Im Einzelnen wird fachlich wie folgt bewertet:

 

DKSB Aachen – Abenteuerspielplatz Kirschbäumchen, Pauschalzuschuss (lfd. Nr. 1)

Der Abenteuerspielplatz ist als kontinuierliches und niedrigschwelliges Betreuungsangebot für die Kinder des Viertels, aber auch als Kooperationspartner für Schulen, OGS-Gruppen und für die Ferienspiele, unverzichtbar. Eine Reduzierung des bisherigen Angebotes sollte in jedem Fall vermieden werden. Es wird in diesem Zusammenhang auch auf die Vorstellung des Abenteuerspielplatzes in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 17.09.2019 verwiesen.

Die Bezuschussung wird inhaltlich befürwortet.

 

DKSB Aachen – Abenteuerspielplatz Kirschbäumchen, Zuschusserhöhung (lfd. Nr. 2)

Der Abenteuerspielplatz ist eine besondere Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Zukünftige Erhöhungen der Zuschüsse werden im Zusammenhang mit der Entwicklung von Standards für die offene Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Aachen thematisiert. Dem Antrag kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gefolgt werden.

 

Antrag des Freizeit- und Erholungsverein Walheim e.V. (lfd. Nr. 3)

Das Freizeitgelände in Walheim hält eine große Angebotspalette für Familien aus dem gesamten Stadtgebiet vor. Zentrum des privaten Geländes ist ein großer Spielplatz, bei dem der Verein die Sicherheitsvorschriften des TÜVs für öffentliche Spielplätze einzuhalten bemüht ist.

Um den Verein dauerhaft in die Lage zu versetzen, die Sicherheit auf dem Gelände TÜV-konform zu gewährleisten, wird aus fachlicher Sicht zur Erhaltung des Angebotes eine Erhöhung befürwortet.

 

Antrag des SKF für den Pflegekinderdienst (lfd. Nr. 4)

Der Pflegekinderdienst des SKF stellt eine wichtige Institution der Kinder- und Jugendarbeit in Aachen dar, eine Einschränkung des Angebotes sollte deshalb unbedingt vermieden werden.

 

Antrag des SKF für den Nachbarschafts- und Jugendtreff (lfd. Nr. 5)

Der SKF bietet entsprechend der vorliegenden Leistungsvereinbarung den Nachbarschafts- und Jugendtreff in der Robert-Koch-Straße an. Hier sind u.a. Sozialberatung, Schuldnerberatung, verschiedene Bildungsangebote und Kinder– und Jugendarbeit angesiedelt. Der Nachbarschafts- und Jugendtreff stellt mit seinem niedrigschwelligen Unterstützungsangebot eine wichtige soziale Anlaufstelle im prekären Wohngebiet dar und hat besonders für die Familien und Kinder der Übergangsheime bei ihren Integrationsbemühungen eine wichtige Bedeutung. Eine Einschränkung des Angebotes sollte vermieden werden.

 

Arbeiterwohlfahrt – Bezirkssozialarbeit (lfd. Nr. 6)

Im Rahmen der bestehenden Leistungsvereinbarung bietet die Arbeiterwohlfahrt Beratung und Unterstützung in erzieherischen Fragen für Familien an. Das Angebot sollte aufrechterhalten werden und wird fachlich befürwortet.

 

SKM – Bezirkssozialarbeit (lfd. Nr. 7)

Im Rahmen der bestehenden Leistungsvereinbarung bietet der SKM niederschwellige Beratung und Unterstützung in erzieherischen Fragen für Familien an. Das Angebot sollte aufrechterhalten werden und wird fachlich befürwortet.

 

Diakonisches Werk – Bezirkssozialarbeit (lfd. Nr. 8)

Im Rahmen der bestehenden Leistungsvereinbarung bietet das Diakonische Werk niederschwellige Beratung und Unterstützung in erzieherischen Fragen für Familien an.

In diesem Zusammenhang ist die Anpassung des Leistungszuschusses nachvollziehbar und zur Aufrechterhaltung des bestehenden Angebotes geboten und wird aus fachlicher Sicht von hier aus befürwortet.

 

Antrag des SKF für den Bereich Vormundschaften (lfd. Nr. 9)

Da das Angebot unverzichtbar ist, wird der Antrag aus fachlich-inhaltlicher Sicht befürwortet.

 

Caritas – Familienberatungsstelle (lfd. Nr. 10)

Die Familienberatungsstelle der Caritas bietet in der Stadt Aachen ein notwendiges Beratungs- und Unterstützungsangebote für Familien, Kinder und Jugendliche.

Gerade im Bereich der Prävention und niederschwelligen Unterstützung hat sie eine besondere Bedeutung als Anlaufstelle für den oben genannten Personenkreis.

 

Der Antrag wird fachlich-inhaltlich befürwortet.

 

Diakonisches Werk - evangelische Erziehungsberatungsstelle (lfd. Nr. 11)

Die Erziehungsberatungsstelle des Diakonischen Werkes bietet in der Stadt Aachen umfängliche Beratungs- und Unterstützungsangebote für Familien, Kinder und Jugendliche an.

Neben der Beratung in erzieherischen Fragen werden insbesondere Familien und ihren Kindern in Trennungssituationen umfängliche Unterstützungsangebote zur Verfügung gestellt.

Gerade im Bereich der Prävention und niederschwelligen Begleitung hat sie eine besondere Bedeutung als Anlaufstelle für den oben genannten Personenkreis. Der Antrag wird daher befürwortet.

 

DKSB Aachen – Erziehungsberatungsstelle, Zuschusserhöhung (lfd. Nr. 12)

Der Betrieb dieser Einrichtung stellt ein wichtiges und unverzichtbares Angebot in der Beratungs- und Unterstützungsarbeit mit Kindern, Jugendlichen und deren Familien dar. Vor diesem Hintergrund wird der Erhöhungsantrag befürwortet.

 

DKSB Aachen – Erziehungsberatungsstelle, zusätzliche Pädagogenstelle (lfd. Nr. 13)

Seit mehr als zehn Jahren arbeitet der Kinderschutzbund Aachen im Rahmen seines Projektes AKisiA gezielt mit Kindern und Jugendlichen von psychisch erkrankten Eltern. Es handelt sich dabei u. a. um ein präventives Angebot, das die Risiken für eine gesunde Entwicklung von Kindern psychisch erkrankter Eltern minimieren soll und somit die Resilienzentwicklung dieser Kinder und Jugendlichen fördert. Die im Laufe der Jahre stetige Zunahme der Inanspruchnahme dieser Hilfen spricht für einen entsprechenden Bedarf. Die Arbeit hat sich in der Vergangenheit bewährt, so dass das Projekt AKisia Teil der Erziehungsberatungsstelle wurde.

Um das Angebot dauerhaft und unabhängig von evtl. möglichen Projektfördermitteln aufrechterhalten zu können, bedarf es der dauerhaften Sicherung durch die entsprechende Zuschussgewährung für die Kosten der entsprechenden sozialpädagogischen Fachkraft.

Aus der Sicht der Fachabteilung wird diese Arbeit als präventives Angebot an der Schnittstelle zur Thematik psychische Gesundheit befürwortet.

 

Verband allein erziehender Mütter und Väter Ortsverband Aachen e. V. (lfd. Nr. 14-16)

Nach Einschätzung der Fachverwaltung kann das derzeitige Aufgabenspektrum bzw. die Erledigung dieser Aufgaben in dem u. a. im KJA beschriebenen Umfang vom Träger nur durch eine Aufstockung der derzeitigen Fachkraftstelle sowie durch Unterstützung durch eine Verwaltungskraft im Umfang einer halben Stelle gewährleistet werden.

 

DKSB Aachen - Müttercafe Aachen-Ost (lfd. Nr. 17)

Bei dem Angebot handelt sich um eine wichtige Anlaufstelle im Aachener Osten, dessen Bestand als Angebot gewährleistet bleiben sollte.

 

 

 

Frühe Hilfen des Kinderschutzbundes Aachen (lfd. Nr. 18)

Seit dem Jahr 2008 bietet der Kinderschutzbund im Programm „Frühe Hilfen“ ein niederschwelliges Beratungsangebot für Eltern und Familien vor Geburt und in den ersten Lebensjahren ihres Kindes an.

Die Frühen Hilfen bilden einen der zentralen Bestandteile der Präventionsangebote in der Stadt Aachen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen deutlich, dass dieses Präventionsangebot wirkt und von Eltern aller Bildungsschichten zunehmend angenommen wird. Eine Einschränkung des Angebotes sollte vermieden werden.

 

SKF – „Guter Start ins Leben“ (lfd. Nr. 19)

Das Angebot wird als fachlich dringend erforderlich angesehen und eine Einschränkung sollte vermieden werden.

 

SKM und SKF für die Fachstelle Familienpatenschaften (lfd. Nr. 20)

Bei der gemeinsam betriebenen Fachstelle Familienpatenschaften des SKM Aachen und des SKF handelt es sich um ein wichtiges Angebot für die Stadt Aachen. Der Antrag wird daher fachlich befürwortet.

 

Antrag des KingzCorner e.V. für die offene Jugendarbeit (lfd. Nr. 22)

Der KingzCorner e.V. betreibt in der Königstraße 46 eine offene Jugendkultureinrichtung. Diese bietet für interessierte Jugendliche und Heranwachsende aus verschiedenen Kulturen eine Plattform für musikalische und andere künstlerische Aktivitäten und einen interkulturellen Austausch. Der Verein legt bei seiner Arbeit mit den jungen Menschen großen Wert auf den qualifizierten Umgang mit den neuen Medien. Als offene Jugendkultureinrichtung stellt sie, vor dem Hintergrund ihrer Nutzergruppen, eine unverzichtbare Ergänzung zu den bestehenden Angeboten dar.

Der KingzCorner erhielt bereits 2019 einen einmaligen städt. Zuschuss zu seinen Betriebskosten. Ein Fortbestand dieser Jugendkultureinrichtung ist ohne erneuten Zuschuss nicht gewährleistet. Eine weitere Bezuschussung wird dringend befürwortet.

 

SKM „Aachener Hände – Patenschaften für junge Geflüchtete“ (lfd. Nr. 23)

Das Projekt „Aachener Hände“ des SKM Aachen hat sich als ein wichtiges, effektives und unverzichtbares Angebot zur Integration junger Geflüchteter Menschen bewährt. Die Projekt- und Ehrenamtsbegleitung im Umfang von 15 Wochenstunden ist notwendig und angemessen. Vor diesem Hintergrund wird die entsprechende Förderung des Projektes mit seinem gesamtstädtischen Nutzen befürwortet.

 

Jugend- und Begegnungshaus Brander Feld „Das Netz“ (lfd. Nr. 24)

Der Antrag jub - Das Netz hat die Verwaltung erst im Rahmen der Vorlagenerstellung erreicht, sodass dieser in der Auflistung der Anträge freier Träger unten angestellt wurde.

Mit der Weiterbeschäftigung dieser Mitarbeiterin kann der Verein der Forderung nach einer paritätischen Besetzung der Jugendeinrichtung nachkommen. Die Jugendeinrichtung liegt im Brander Feld und damit in einem expandierenden Wohngebiet. Circa 250 Besuche von Kindern und Jugendlichen finden pro Woche statt. Bei dieser Anzahl an Besuchern ist die Einrichtung mit nur einer Fachkraft nicht zu betreiben. Der Verein ist nicht mehr in der Lage aus eigenen Mitteln die Unterstützungskraft zu finanzieren. Aus diesen Gründen ist eine Bezuschussung im beantragten Umfang zu befürworten

 

  1.                 Betriebswirtschaftliche Prüfung

 

Aufgrund der Geringfügigkeit der Preissteigerung im Sachkostenbereich auf Basis des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes (Durchschnitt 2012-2018: 1,24 %) wurde in der betriebswirtschaftlichen Prüfung die prozentuale Abweichung der Tarifentwicklung TVöD zur Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse nach Leistungsvereinbarung (2012-2019) zugrunde gelegt, auch vor dem Hintergrund, dass in den gezahlten Betriebskostenzuschüssen bereits Sachkostenanteile enthalten sind.

Nach dieser Berechnungsgrundlage konnten bis auf folgende Anträge alle nachvollzogen werden:

 

Anteilige Nachvollziehbarkeit

  • Nr. 3: Freizeit- und Erholungsverein Walheim - Freizeitgelände
  • Nr. 5: DKSB – Projekt Robert-Koch-Straße (Pauschale Erhöhung des Zuschusses)
  • Nr. 9: SKF: Vormundschaften
  • Nr. 18: DKSB – Frühe Hilfen
  • Nr. 19: SKF – Guter Start ins Leben

 

Nicht nachvollziehbar

Die Anträge des DKSB für die pauschale Erhöhung des Zuschusses für den Abenteuerspielplatz „Kirschbäumchen“ (Nr. 2), des VAMV für die Erhöhung des Sachkostenzuschusses (Nr. 16), sowie des DKSB für das Müttercafé (Nr. 17) können betriebswirtschaftlich nicht nachvollzogen werden.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebener Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2020 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

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0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebener Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2020 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus den Beschlüssen des Kinder- und Jugendausschusses.

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Anlagen

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