Entscheidungsvorlage - FB 36/0003/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und Bezirksvertretung Kornelimünster-Walheim genehmigt der Umweltausschuss die vorstehende Planung und stimmt den erforderlichen Fremdaufträgen zu.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Forstwirtschaftspläne 2005 für die Forsten der Stadt Aachen

 

a) Holzeinschlag

 

 

Holzartengruppen

 

Ei

Bu/ALh   

ALN

Ki/Lä

Fi/Dou

Summe

Hiebssatz Forsteinr. 2003

809

3.407

470

1.041

8.738

14.465

abgeglichener Hiebssatz 04

 

 

 

 

 

 

Planung 2005

680

1.915

215

975

7.630

11.415

                                                        

 

Anfang diesen Jahres sind die Unterlagen der neuen Forsteinrichtung für die Forsten der Stadt Aachen fertig gestellt worden. Diese Planungsunterlagen gelten für den Zeitraum vom 1.10.2003 bis 30.09.2013. Der jährliche Hiebssatz für die Forsten der Stadt Aachen hat sich für diesen Zeitraum um 1.923 fm erhöht auf insgesamt 14.465 fm (s. vorstehende Tabelle). Da der bisherige Hiebssatz deutlich unter dem laufenden Zuwachs lag, ist die Nachhaltigkeit auch bei dem erhöhten Hiebssatz gesichert.

 

In der obigen Tabelle konnte noch kein abgeglichener Hiebssatz eingetragen werden, da für das Forstwirtschaftsjahr 2004 noch kein endgültiges, überprüftes Einschlagsergebnis vorliegt.

 

Der Hauungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2005 nutzt zunächst die Erhöhung des Hiebssatzes nicht aus. Dies ist primär bedingt durch das nach wie vor bestehende Problem der Splitterhaltigkeit der Bestände im Stadtwald. Splitterhaltiges Laubholz ist im Grunde nur noch als Energieholz zu entsprechend niedrigen Preisen abzusetzen und auch bei der Fichte wird der Verkauf von splitterhaltigem Holz immer schwieriger. Sollten sich im Laufe des Jahres Möglichkeiten für einen zusätzlichen Verkauf von Buche und Fichte zu akzeptablen Preisen ergeben (bei der Fichte ziehen die Preise z.Zt. leicht an), könnten im Rahmen der Differenz zwischen der derzeitigen Planung und dem Hiebssatz der Forsteinrichtung weitere Einschläge erfolgen.

 

Für die derzeit geplanten Maßnahmen wird mit Einnahmen in Höhe von 350.000,00 Euro gerechnet.

 

 

b) Kultur- und Wegebauplan

 

Wie im Vorjahr soll der Schwerpunkt der Anpflanzungen auch im Forstwirtschaftsjahr 2005 im Stadtwald liegen. Um auch dort die Umwandlung von großflächigen Nadelholz-Reinbeständen in Laub/Nadelholz-Mischbestände fortzuführen, ist der Voranbau von 12.800 Rotbuchen und 2.000 Traubeneichen unter vorher aufgelichteten, stark splitterhaltigen Kiefernalthölzern geplant. Für Nachbesserungen ist  lediglich die Pflanzung von 500 Rotbuchen vorgesehen.

 

Die geplanten Maßnahmen zur Kultur- und Jungwuchspflege beziehen sich auf das Freischneiden der Anpflanzungen von verdämmendem Adlerfarn und Brombeere, sowie den Aushieb von Birken in Fichten-Naturverjüngungen und Läuterungen (Mischwuchsregulierungen) in jungen Laubholzbeständen. Insgesamt werden solche Maßnahmen auf 27,5 ha erforderlich sein, wobei der Farn in der Regel zweimal geschnitten werden muss.

 

Im Kapitel “Waldschutz” ist im Revier Münsterwald auf 11,5 ha Sommer- und Winterverbissschutz an jungen Laubhölzern vorgesehen. Diese Maßnahmen sind nur im Münsterwald erforderlich wegen des bekannten und dort immer noch bestehenden Problems der stark  überhöhten Wildbestände. Im Stadtwald sind folglich keine Waldschutzmaßnahmen erforderlich, vielmehr sollen dort im Revier Grüne Eiche zwei der letzten, alten Kulturzäune abgebaut werden.

 

Das Kap. “Wege, Entwässerung, Erholungseinrichtungen” beinhaltet ausschließlich Unterhaltungsarbeiten. Besonders wichtig ist dabei die regelmäßige Pflege der Wege, da es sich bei dem dichten Wegenetz in den städt. Forsten ganz überwiegend um sand/wassergebundene Wege handelt. Diese Wege müssen laufend nachprofiliert werden, damit die Niederschläge abfließen können. Andernfalls würde die Wegeoberfläche aufweichen und sich als Folge Schlaglöcher bilden, die dann sehr aufwendige Reparaturarbeiten erforderlich machen würden.

 

 

c) Fremdaufträge

 

· Das in Eigenregie aufgearbeitete Holz muss durch Unternehmer bis an die LKW-fähigen Wege gerückt werden, dadurch werden Kosten in Höhe von ca. 50.000,00 Euro entstehen.

 

· Die Kosten für den Ankauf der Pflanzen werden ca. 7.250,00 Euro betragen, das Material für den      Verbissschutz wird mit 1.100,00 Euro veranschlagt.

 

· Für das zur Unterhaltung der Wege und Erholungseinrichtungen erforderliche Material wird mit Kosten in Höhe von ca. 3.750,00 Euro gerechnet.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen werden im UA 1.85500 des Haushaltsplanes dargestellt. Es sind maßnahmen-bezogene Einnahmen in Höhe von 350.000,00 Euro zu erwarten.

 

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