Entscheidungsvorlage - FB 36/0003/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Forstwirtschaftspläne 2005 für die städtischen Forsten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
|
Entscheidung
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30.11.2004
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Forstwirtschaftspläne 2005 für die Forsten der
Stadt Aachen
a) Holzeinschlag
Holzartengruppen |
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|
Ei |
Bu/ALh |
ALN |
Ki/Lä |
Fi/Dou |
Summe |
Hiebssatz
Forsteinr. 2003 |
809 |
3.407 |
470 |
1.041 |
8.738 |
14.465 |
abgeglichener
Hiebssatz 04 |
|
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Planung 2005 |
680 |
1.915 |
215 |
975 |
7.630 |
11.415 |
Anfang diesen Jahres sind die Unterlagen der neuen
Forsteinrichtung für die Forsten der Stadt Aachen fertig gestellt worden. Diese
Planungsunterlagen gelten für den Zeitraum vom 1.10.2003 bis 30.09.2013. Der
jährliche Hiebssatz für die Forsten der Stadt Aachen hat sich für diesen
Zeitraum um 1.923 fm erhöht auf insgesamt 14.465 fm (s. vorstehende Tabelle).
Da der bisherige Hiebssatz deutlich unter dem laufenden Zuwachs lag, ist die
Nachhaltigkeit auch bei dem erhöhten Hiebssatz gesichert.
In der obigen Tabelle konnte noch kein
abgeglichener Hiebssatz eingetragen werden, da für das Forstwirtschaftsjahr
2004 noch kein endgültiges, überprüftes Einschlagsergebnis vorliegt.
Der Hauungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2005
nutzt zunächst die Erhöhung des Hiebssatzes nicht aus. Dies ist primär bedingt
durch das nach wie vor bestehende Problem der Splitterhaltigkeit der Bestände
im Stadtwald. Splitterhaltiges Laubholz ist im Grunde nur noch als Energieholz
zu entsprechend niedrigen Preisen abzusetzen und auch bei der Fichte wird der
Verkauf von splitterhaltigem Holz immer schwieriger.
Sollten sich im Laufe des Jahres Möglichkeiten für einen zusätzlichen Verkauf
von Buche und Fichte zu akzeptablen Preisen ergeben (bei der Fichte ziehen die
Preise z.Zt. leicht an), könnten im Rahmen der Differenz zwischen der
derzeitigen Planung und dem Hiebssatz der Forsteinrichtung weitere Einschläge
erfolgen.
Für die derzeit geplanten Maßnahmen wird mit
Einnahmen in Höhe von 350.000,00 Euro gerechnet.
b) Kultur- und Wegebauplan
Wie im Vorjahr soll der Schwerpunkt der
Anpflanzungen auch im Forstwirtschaftsjahr 2005 im Stadtwald liegen. Um auch
dort die Umwandlung von großflächigen Nadelholz-Reinbeständen in
Laub/Nadelholz-Mischbestände fortzuführen, ist der Voranbau von 12.800 Rotbuchen
und 2.000 Traubeneichen unter vorher aufgelichteten, stark splitterhaltigen
Kiefernalthölzern geplant. Für Nachbesserungen ist lediglich die Pflanzung von 500 Rotbuchen vorgesehen.
Die geplanten Maßnahmen zur Kultur- und
Jungwuchspflege beziehen sich auf das Freischneiden der Anpflanzungen von
verdämmendem Adlerfarn und Brombeere, sowie den Aushieb von Birken in
Fichten-Naturverjüngungen und Läuterungen (Mischwuchsregulierungen) in jungen
Laubholzbeständen. Insgesamt werden solche Maßnahmen auf 27,5 ha erforderlich
sein, wobei der Farn in der Regel zweimal geschnitten werden muss.
Im Kapitel “Waldschutz” ist im Revier Münsterwald
auf 11,5 ha Sommer- und Winterverbissschutz an jungen Laubhölzern vorgesehen.
Diese Maßnahmen sind nur im Münsterwald erforderlich wegen des bekannten und
dort immer noch bestehenden Problems der stark überhöhten Wildbestände. Im Stadtwald sind folglich keine
Waldschutzmaßnahmen erforderlich, vielmehr sollen dort im Revier Grüne Eiche
zwei der letzten, alten Kulturzäune abgebaut werden.
Das Kap. “Wege, Entwässerung,
Erholungseinrichtungen” beinhaltet ausschließlich Unterhaltungsarbeiten.
Besonders wichtig ist dabei die regelmäßige Pflege der Wege, da es sich bei dem
dichten Wegenetz in den städt. Forsten ganz überwiegend um sand/wassergebundene
Wege handelt. Diese Wege müssen laufend nachprofiliert werden, damit die
Niederschläge abfließen können. Andernfalls würde die Wegeoberfläche aufweichen
und sich als Folge Schlaglöcher bilden, die dann sehr aufwendige Reparaturarbeiten
erforderlich machen würden.
c) Fremdaufträge
· Das in Eigenregie aufgearbeitete Holz muss durch Unternehmer bis an die LKW-fähigen Wege gerückt werden, dadurch werden Kosten in Höhe von ca. 50.000,00 Euro entstehen.
· Die Kosten für den Ankauf
der Pflanzen werden ca. 7.250,00 Euro betragen, das Material für den Verbissschutz
wird mit 1.100,00 Euro veranschlagt.
· Für das zur Unterhaltung
der Wege und Erholungseinrichtungen erforderliche Material wird mit Kosten in
Höhe von ca. 3.750,00 Euro gerechnet.