Entscheidungsvorlage - FB 62/0053/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Brand, den umgebauten Marktplatz klarstellend dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen (Gemarkung Brand, Flur 7, Flurstück 959 tlw.).

 

Der Gemeingebrauch an der eigentlichen Platzfläche wird auf „Fußgängerzone“ beschränkt. Ansonsten wird der Gemeingebrauch nicht beschränkt.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der komplett umgestaltete Marktplatz in Brand (Gemarkung Brand, Flur 7, Flurstück 959 tlw.) ist endgültig hergestellt. Es sind somit die Voraussetzungen zur Widmung der Verkehrsfläche erfüllt.

 

Der umgebaute Marktplatz ist daher klarstellend dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4.2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) – Gemeindestraße/Anliegerstraßen u.a. - zu widmen. Der Gemeingebrauch an der eigentlichen Platzfläche wird auf „Fußgängerzone“ beschränkt. Ansonsten wird der Gemeingebrauch nicht beschränkt.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

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0

Abschreibungen

0

0

0

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0

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Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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