Anhörung - FB 11/0368/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenplan 2020 und Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2020 (2. Lesung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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05.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss vorbehaltlich weiterer Beschlüsse dem Rat der Stadt, den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 auf der Grundlage des Stellenplanentwurfes 2020 (s. Anlage 1), ergänzt durch den Veränderungsnachweis vom 29.10.2019 (s. Anlage 3), zu beschließen.
Zudem nimmt der Personal- und Verwaltungsausschuss die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2020 zur Kenntnis.
Erläuterungen
Inhaltsverzeichnis
I. Veränderungen seit Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2020
I.1 Stelleneinrichtungen / Wegfall bzw. Verlängerung von kw-Vermerken
I.1.1 Gliederung nach Aufgabenbereichen und Aufgabenarten
I.1.2 Kosten und Refinanzierung
I.2 Stelleneinsparungen / Anbringung von kw-Vermerken
I.3 Stellenumwandlungen und -verlagerungen
I.4 Bewertungsänderungen
I.5 Gesamtbetrachtung ( 1. und 2. Lesung)
I.5.1 Stellen- und Kostenentwicklung einschließlich Refinanzierung
I.5.2 Saldierte Stellenplanbetrachtung
II. Personal- und Versorgungsaufwendungen 2020
II.1 Personalkostenverbund (Haushaltsplanentwurf 2020)
II.2 Personalkostenverbund (Fortschreibung Haushaltsplanentwurf 2020)
Erläuterungen
I. Veränderungen seit Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2020
Durch diverse Veränderungen wird sich die Zahl der Mehrstellen für den Stellenplan 2020 gegenüber dem eingebrachten Stellenplanentwurf 2020 um weitere 12,0 Mehrstellen erhöhen.
Die Veränderungen werden im Folgenden im Detail erläutert:
Seit der Aufstellung des Stellenplanentwurfes für das Haushaltsjahr 2020 im August 2019, der im Rahmen der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020 dem Rat am 09.10.2019 und im Nachgang am 10.10.2019 dem Personal- und Verwaltungsausschuss zur Beratung vorgelegt worden ist, haben sich weitere Änderungen ergeben, die zurückzuführen sind auf:
- Stelleneinrichtungen
- Stelleneinsparungen
- Stellenumwandlungen
- Bewertungsänderungen
Diese Änderungen sind in dem "Veränderungsnachweis zum Stellenplanentwurf 2020"
(Stand: 29.10.2019), der als Anlage 3 beigefügt ist, zusammengefasst.
Danach ergeben sich gegenüber dem Stellenplanentwurf 2020 saldiert insgesamt 12,0 Mehrstellen.
Bereich | Stelleneinrichtungen | Stelleneinsparungen | saldiert |
| 23,0 (davon 19,0 kw) | 9,0 (davon 6,0 kw) | + 14,0 |
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| 2,0 | - 2,0 |
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| 0,0 |
Summe | 23,0 | 11,0 | + 12,0 |
Mehrstellen (STPLE 2020 : STPL 2020) | 12,0 | 12,0 |
Anmerkung:
Die Aufhebung bzw. Verlängerung bestehender sowie die Anbringung neuer kw-Vermerke beinhaltet keine Veränderung des Stellensolls.
Nachstehend werden die Veränderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf 2020 dargestellt.
I.1 Stelleneinrichtungen / Wegfall bzw. Verlängerung von kw-Vermerken (Anlage 3 - VN Teil B. I.)
Nach der Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2020 sollen im Bereich der allgemeinen Verwaltung
(Abtlg. I) weitere 23,0 Stellen, eingerichtet werden. Hiervon hat der PVA in seiner Sitzung am 10.10.2019 folgende Stellen behandelt:
- 6,0 befristete Stellen für Digitalisierung und Prozessaufnahmen (verschiedene Fachbereiche) sowie
- 3,0 Stellen für die Koordinationsstelle Nachhaltigkeit und Klimaschutz (FB 36).
Darüber hinaus besteht in verschiedenen Fachbereichen ein Bedarf von 14,0 Stellen, die vom Verwaltungsvorstand in seiner Sitzung am 29.10.2019 anerkannt wurden. Bei 8,0 Stellen handelt es sich um Projektstellen, die nicht dem Personalkostenverbund zuzurechnen sind (sh. I. 1.2).
Ferner ist wegen des weiterhin festgestellten Bedarfs die Verlängerung der an 1,5 Stellen angebrachten kw-Vermerke erforderlich.
Die Begründungen sind im Einzelnen der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen.
I.1.1 Gliederung nach Aufgabenbereichen und Aufgabenarten
Zuordnung der neuen Stellen nach Aufgabenbereichen:
Zuordnung der neuen Stellen nach Aufgabenarten:
Bei den 18,5 Stellen für freiwillige Aufgaben handelt es sich um:
1,0 Stelle für Prozessaufnahmen zur Durchführung von Digitalisierungsprojekten, FB 11
0,5 Stelle für Assistenz Leitung Multiprojekt Digitale Akten, FB 11
3,0 Stellen für Klimaschutzmanager*in, FB 36
1,0 Stelle für das Landesprojekt „Gemeinsam klappt’s“, FB 56
1,0 Stelle für die Beratungsstelle „Wegweiser – gemeinsam gegen gewaltbereiten Salafismus“, FB 56
4,0 Stellen für befristete Projekte, FB 02
8,0 Stellen für Projekte „Digitale Modellregion“ (FB 01, FB 02, FB 11, B 17, FB 37, FB 45)
I.1.2 Kosten und Refinanzierung
Die in Ansatz gebrachten Kosten für die 23,0 Stellen und sonstigen Bedarfe, insbesondere für die Verlängerung von kw-Vermerken, belaufen sich auf insgesamt 1.796.800 € im Haushaltsjahr 2020. Hiervon beziehen sich 646.800 € auf Projektstellen, die über gesonderte 4-er PSP-Elemente im Haushalt abgewickelt werden und nicht dem PKV zuzurechnen sind. Von den Gesamtkosten entfallen somit 1.150.000 € auf Stellen, die aus dem Personalkostenverbund (PKV) finanziert werden. Unter Anrechnung von Stelleneinsparungen in Höhe von 452.200 € ergibt sich ein Mehrbedarf für den PKV in Höhe von 697.800 €. Von diesem Betrag sind bereits Mittel in Höhe von 262.200 € für die 3,0 Stellen „Klimaschutz“, FB 36, im Haushaltsplanentwurf 2020 berücksichtigt worden (sh. II.2).
Aufgrund von zu erwartenden Personalkostenerstattungen für den Zensus und Fördermitteln im Rahmen der Projekte „Digitale Modellregion“ in Höhe von insgesamt 417.700 € reduziert sich der ungedeckte Bedarf für den PKV von 697.800 € auf 280.100 €.
Der prozentuale Anteil für den ungedeckten Mittelbedarf der neuen Stellen für den PKV (280.100 €) beläuft sich im Verhältnis zu den insgesamt für den Haushalt 2020 angemeldeten fortgeschriebenen Personalaufwendungen 2020 in Höhe von 202.578.300 € auf 0,14 Prozent. Aufgrund der Ansatzkürzungen für die neu einzurichtenden Stellen wird eine einmalige Verbesserung im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 99.400 € erzielt. Ohne Ansatzkürzung würde der prozentuale Anteil 0,19 Prozent betragen und minimal über dem für 2021 ermittelten Wert in Höhe von 0,16 Prozent liegen.
Darstellung der finanziellen Auswirkungen aufgrund der 23,0 Stellen und sonstigen Bedarfe (1.796.800 €):
Zuordnung der Bedarfe nach dem Grad der Refinanzierung:
Aus dem Schaubild ist erkennbar, dass die überwiegende Zahl der Stellen refinanziert ist.
I.2 Stelleneinsparungen / Anbringung von kw-Vermerken (Anlage 3 - VN Teil B. II.)
Im gesamtstädtischen Bereich können weitere 11,0 Stellen eingespart werden, davon 9,0 in der Allgemeinen Verwaltung sowie 2,0 Stellen in der regio iT (Abtlg. II.). Dabei ist die Einsparung von 6,0 Stellen auf die Realisierung von kw-Vermerken zurückzuführen.
Die Begründungen sind im Einzelnen der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen.
I.3 Stellenumwandlungen und -verlagerungen (Anlage 3 - VN Teil B. III.)
Bei den Stellenumwandlungen handelt es sich um die Umwandlung von Beamten- in Planstellen für Tariflich Beschäftigte und umgekehrt sowie um die Umwandlung von Vollzeit- in jeweils zwei Teilzeitstellen und umgekehrt. Die Umwandlungen sind wegen Stellenwiederbesetzungen durchzuführen.
Die in der Anlage ausgewiesenen Stellenverlagerungen sind sowohl infolge der Neuzuordnung von Planstellen zu anderen Organisationseinheiten erforderlich als auch auf die Neuzuordnung von Planstellen bzw. -anteilen - aus haushaltsrechtlichen Gründen - zu anderen Produktbereichen zurückzuführen.
Gesamtstädtisch betrachtet verändern sowohl die Stellenumwandlungen als auch die Stellenverlagerungen das Stellensoll insgesamt nicht, sind also stellenplantechnisch neutral.
I.4 Bewertungsänderungen (Anlage 3 - VN Teil B. IV.)
Die in der Anlage aufgeführten Bewertungsänderungen sind auf Neubewertungen (aufgrund analytischer Dienstpostenbewertungen bzw. tariflicher Bewertungsprüfungen) sowie auf das Anbringen neuer bzw. die Realisierung oder den Wegfall bestehender ku-Vermerke zurückzuführen.
Bewertungsänderungen führen erst in Verbindung mit den sich hieraus ergebenden personellen Konsequenzen zu finanziellen Auswirkungen.
I.5 Gesamtbetrachtung (1. und 2. Lesung)
I.5.1 Stellen- und Kostenentwicklung einschließlich Refinanzierung
Im Rahmen der Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2020 wurden im Bereich der allgemeinen Verwaltung 61,0 Stelleneinrichtungen (PVA 10.10.2019, 1. Lesung) berücksichtigt. Mit Stand der Aufstellung des Stellenplanes 2020 kommen weitere 23,0 Stellen hinzu (sh. I.1). Gegenüber dem Stellenplan 2019 ergeben sich somit insgesamt 84,0 neue Stelleneinrichtungen.
Die Kosten für die insgesamt 84,0 neuen Stellen und sonstigen Bedarfe belaufen sich auf insgesamt 6.545.700 € im Haushaltsjahr 2020. Hiervon entfallen 2.476.700 € auf Projektstellen, die über gesonderte 4-er PSP-Elemente im Haushalt abgewickelt werden und nicht dem PKV zuzurechnen sind.
Von den Gesamtkosten entfallen somit 4.069.000 € auf Stellen, die aus dem Personalkostenverbund (PKV) finanziert werden. Unter Anrechnung von bereits eingeplanten Mitteln für vorhandenes Personal (=Deckung PKV), zu realisierenden Stelleneinsparungen und haushaltsneutralen Verlagerungen aus dem Sachkostenetat ergibt sich eine finanzielle Mehrbelastung für den PKV in Höhe von 2.379.000 € im Jahr 2020.
Dem ermittelten Mehraufwand für den PKV steht in einer Vielzahl von Fällen eine Refinanzierung aufgrund von Gebühreneinnahmen, Personalkostenerstattungen und Fördermitteln für die Projekte der „Digitalen Modellregion“ sowie Mehrerträgen in Höhe von 643.000 € gegenüber. Dementsprechend verringert sich der nicht gedeckte Betrag für den PKV von 2.379.000 € auf 1.736.000 €.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass der prozentuale Anteil für den ungedeckten Mittelbedarf der neuen Stellen für den PKV in Höhe von 1.736.000 € sich im Verhältnis zu den ursprünglich für den Haushalt 2020 angemeldeten fortgeschriebenen Personalaufwendungen 2020 (202.578.200 €) auf
0,86 Prozent beläuft. Aufgrund der eingerechneten Ansatzkürzungen 2020 ergibt sich eine einmalige Verbesserung in Höhe von insgesamt 836.400 €. Ohne Ansatzkürzungen würde der prozentuale Anteil 1,27 Prozent betragen und mit dem für 2021 ermittelten Wert in Höhe von 1,24 Prozent korrespondieren.
Darstellung der finanziellen Auswirkungen aufgrund der 84,0 Stellen und sonstigen Bedarfe (6.545.700 €):
I.5.2 Saldierte Stellenplanbetrachtung
Im Rahmen der saldierten Stellenplanbetrachtung ist festzuhalten, dass im Stellenplan 2020 - vorbehaltlich weiterer Beschlüsse - gegenüber dem Stellenplan 2019 gesamtstädtisch 60,5 Mehrstellen zu verzeichnen sind. Diese Stellenanzahl ergibt sich aus der saldierten Summe der Stelleneinrichtungen und Stelleneinsparungen der 1. und 2. Lesung (48,5 + 12,0) und setzt sich wie folgt zusammen:
| Stellenplan 2019 (Ausgangslage) | Stellenplanentwurf 2020 (1. Lesung - PVA 10.10.2019) | Stellenplan 2020 (2. Lesung - PVA 05.12.2019) |
|
Einrichtungen |
| 61,0 | 23,0 | 84,0 |
Einsparungen |
| - 12,0 | - 11,0 | - 23,0 |
Korrektur |
| - 0,5 |
| - 0,5 |
Summe |
| + 48,5 | + 12,0 | + 60,5 |
Gesamt | 3.358,5 | 3.407,0 | 3.419,0 |
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Unter Berücksichtigung der Änderungen zum Stellenplanentwurf 2020 lt. beigefügtem Veränderungsnachweis und vorbehaltlich weiterer Beschlüsse schließt der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 folgendermaßen ab:
Bereich |
| Beamte / Beamtinnen | Tariflich Beschäftigte | insgesamt |
|
I. Allgemeine Verwaltung | 1.083,0 | 2.272,0 | 3.355,0 |
| |
II. regio iT | 15,0 |
| 15,0 |
| |
III. Aachener Stadtbetrieb (E 18) | 14,0 | * | 14,0 |
| |
IV. Gebäudemanagement (E 26) | 13,5 | * | 13,5 |
| |
V. Volkshochschule (E 42) | 3,0 | * | 3,0 |
| |
VI. Stadttheater und Musikdirektion (E 46/47) | 4,5 | * | 4,5 |
| |
VII. Kulturbetrieb (E 49) | 13,0 | * | 13,0 |
| |
VIII. Eurogress – Aachen (E 88) | 1,0 | * | 1,0 |
| |
Summe | 1.147,0 | 2.272,0 | 3.419,0 |
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* Die Planstellen der Tariflich Beschäftigten werden in den Stellenübersichten der jeweiligen Wirtschaftspläne ausgewiesen.
II. Personal- und Versorgungsaufwendungen 2020
II.1 Personalkostenverbund (Haushaltsplanentwurf 2020)
In der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 10.10.2019 wurde im Rahmen der Stellenplanvorlage 2020 umfassend über die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2020 des Personalkostenverbundes berichtet.
Das Gesamtvolumen des Personalkostenverbundes, der zentral vom Fachbereich Personal und Organisation veranschlagt wird, beläuft sich im Haushaltsplanentwurf 2020 auf insgesamt
249.250.000 €. Hiervon entfallen 205.528.400 € auf Personalaufwendungen und 43.721.600 € auf Versorgungsaufwendungen. Die finanziellen Bedarfe für die im Rahmen der 1. Lesung zur Einrichtung vorgeschlagenen Stellen sind hierin berücksichtigt. Zusätzlich sind auch bereits die finanziellen Mittel für die der 2. Lesung zugeordneten 3,0 Stellen „Klimaschutz“, FB 36, im Haushaltsplanentwurf 2020 eingestellt worden.
Des Weiteren wurde die aufgrund der Besoldungserhöhung erforderliche Anpassung der Pensionszuführungen für Aktive auf Basis der neuen Heubeck Sterbetafeln 2018G in Höhe von 2,0 Mio. € in den Entwurfszahlen 2020 berücksichtigt.
Dies gilt auch für den ermittelten Mehrbedarf in Höhe von 715.000 € / Jahr zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes sowie die damit verbundene Anpassung der jährlichen Lohnkostenzuschüsse (Erträge). Bereits im Haushalt 2019 wurden 50 Planstellen für Langzeitarbeitslose nach dem Teilhabechancengesetz, ausgewiesen nach EG 2 TVöD und einem Beschäftigungsumfang von 30 Wochenstunden, eingerichtet. Laut Beschluss des Verwaltungsvorstandes vom 27.08.2019 sollen die Planstellen zukünftig auf Basis von EG 3 TVöD mit einem Beschäftigungsumfang von 39 Wochenstunden eingeplant werden. Diesem Mehraufwand stehen im Haushalt 2020 Erträge in gleicher Höhe gegenüber, die in den Folgejahren kontinuierlich bis auf 70 Prozent Förderung in 2023 abschmelzen. Es handelt sich hierbei um eine kalkulatorische Berechnung, die in Abhängigkeit von den tatsächlichen Stellenbesetzungen sowie den jeweiligen Eingruppierungen und Stundenumfängen durchaus variieren kann.
Für das Haushaltsjahr 2020 ist unter Berücksichtigung der vorausgegangenen Jahresabschlüsse ein Betrag in Höhe von 4,0 Mio. € bei den laufenden Personalaufwendungen für Beamte und Beschäftigte in Abzug gebracht worden. In den Folgejahren wird dieser Bewirtschaftungsminderaufwand schrittweise um jährlich 1,0 Mio. € abgeschmolzen. Insofern reduziert sich der Anpassungsbetrag im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung auf 1,0 Mio. € in 2023.
Die ertragswirksame Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen beläuft sich auf
18.080.400 €.
II.2 Personalkostenverbund (Fortschreibung Haushaltsplanentwurf 2020)
Von den aus den Stellenplanveränderungen für die 2. Lesung resultierenden finanziellen Bedarfen in Höhe von 697.800 € sind insgesamt 435.600 € (= Aufstockung PKV) für die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2020 angemeldet worden, weil der finanzielle Mittelbedarf für die 3,0 Stellen „Klimaschutz“ im FB 36 bereits vorsorglich im Haushaltsplanentwurf 2020 berücksichtigt wurde.
Die Versorgungsaufwendungen in Höhe von 43.721.600 € werden unverändert übernommen.
Unter Berücksichtigung der Anmeldung für die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2020 in Höhe von 435.600 € erhöhen sich die Personalaufwendungen auf insgesamt 205.964.000 € und der Personalkostenverbund insgesamt auf 249.685.600 €.
In diesen Zahlen sind die Personalaufwendungen der Konten 50190000 für sonstige Beschäftigte nicht enthalten. Diese werden nicht dem Personalkostenverbund zugerechnet. Es handelt sich hierbei überwiegend um drittmittelfinanziertes Personal im Rahmen von Projekten in der Größenordnung von rd. 8,41 Mio. € (Entwurfszahlen 2020).
Die im Haushaltsplanentwurf 2020 enthaltenen Personal- und Versorgungsaufwendungen des Personalkostenverbundes zuzüglich der finanziellen Veränderungen, die für die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2020 angemeldet und aufgenommen werden, sind Bestandteil der Haushaltsplanberatungen 2020.
Darüber hinaus können sich aufgrund weiterer Beschlüsse zu Stelleneinrichtungen in den politischen Gremien sowie sonstiger notwendiger Anpassungen bis zur Verabschiedung des Haushaltes 2020 zusätzliche finanzielle Mehrbedarfe ergeben, die naturgemäß in der Veränderungsnachweisung noch nicht berücksichtigt werden konnten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschrie-bener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschrie-bener Ansatz 2020 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | |
Auszahlungen | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | |
Ergebnis | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 € | 0 € |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschrie-bener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschrie-bener Ansatz 2020 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | |
Ertrag | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | |
Abschreibungen | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | |
Ergebnis | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 € | 0 € |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
nachrichtlich:
Soweit sich durch Stellenplanveränderungen, insbesondere Stelleneinrichtungen und -einsparungen, finanzielle Auswirkungen ergeben, sind diese für die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2020 angemeldet worden.
Die Beschlussfassung zu den finanziellen Auswirkungen des Stellenplans 2020 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Finanzausschuss und Rat der Stadt Aachen.
Anlagen
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