Kenntnisnahme - FB 11/0369/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Einführung einer neuen städtischen Ausbildung als Notfallsanitäter*in zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Aktuell rekrutiert die Feuerwehr ihren Nachwuchs überwiegend aus der freien Wirtschaft. Gefunden werden müssen  interessierte Bewerber*innen mit einer für die Feuerwehr dienlichen abgeschlossenen Berufsausbildung (häufig aus dem Handwerk), die einen dreistufigen Auswahlprozess durchlaufen.

Bei Schüler*innen, die sich in der Berufsorientierung befinden,  kann die Feuerwehr derzeit nicht mit direkten Einstiegsmöglichkeiten werben. Ein Berufseinstieg bei der Feuerwehr als Brandmeisteranwärter*in erfordert zunächst eine abgeschlossene Berufsausbildung, welche bisher immer außerhalb der Feuerwehr absolviert wurde.

 

Für alle Brandmeisteranwärter*innen bis zum Einstellungsjahrgang 2014 erfolgte im Anschluss an die feuerwehrtechnische Grundausbildung die Ausbildung zum/r Rettungsassistenten/in, der bis dahin höchsten nichtärztlichen Qualifikation in der Notfallrettung. Diese Ausbildung umfasste eine mehrwöchige theoretische Ausbildung, ein Praktikum im Krankenhaus sowie einen hohen Anteil an praktischen Erfahrungsstunden auf Einsatzfahrzeugen des Rettungsdienstes. Die Brandmeister*innen des Einstellungsjahrgangs 2014 sind im Jahr 2017 abschließend zum/r Rettungsassistenten/in ausgebildet worden.

 

Infolge einer im Jahr 2014 erfolgten Gesetzesänderung wurde die Rettungsassistentenausbildung  durch eine nun dreijährige Berufsausbildung zum/r Notfallsanitäter/in ersetzt.

Der Bundesgesetzgeber hat den Beruf des Notfallsanitäters/der Notfallsanitäterin geschaffen und der Landesgesetzgeber darüber hinaus bestimmt, ab wann Einsatzfahrzeuge personell mit dieser hohen medizinischen Qualifikation besetzt werden müssen. Ab dem 01.01.2027 ist die Dienststelle verpflichtet, auf jedem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) und jedem Rettungswagen (RTW) eine/n Notfallsanitäter/in einzusetzen (§ 4 Abs. 7 RettG NRW). Die bisherige Qualifikation einer Rettungsassistentin bzw. eines Rettungsassistenten reicht ab diesem Zeitpunkt nicht mehr aus.

Aktuell müssen alle ab 2015 eingestellten Feuerwehrleute der Stadt Aachen die Ausbildung zum/r Notfallsanitäter/in im Nachgang zur Laufbahnausbildung im Vollzeitunterricht absolvieren. Diese Zusatzqualifizierung der Feuerwehrkräfte führt dazu, dass sich die Ausbildungsdauer (im Vergleich zur vorherigen Rettungsassistentenausbildung) insgesamt deutlich verlängert.

Die verlängerte Ausbildungszeit stellt die Dienststelle vor eine enorme Herausforderung, da die höheren Abwesenheitszeiten der in der Ausbildung befindlichen  Notfallsanitäter*innen von anderen Kolleg*innen kompensiert werden müssen. Zudem stehen die Brandmeister*innen der Einstellungsjahre ab 2015 erst deutlich später als ausgebildete Fahrzeugführer (erforderliche Qualifikation als Rettungsassistent*in oder Notfallsanitäter*in) für Rettungsdienstfahrzeuge zur Verfügung.

Angesichts der beschriebenen Situationen, ist es eine logische Schlussfolgerung, einen neuen Zugangsweg zur Berufsfeuerwehr über die Ausbildung zum/r Notfallsanitäter/in zu schaffen.

 

 

 

Dies würde folgende Vorteile mit sich bringen:

 

 Der Zugang über diese Ausbildung würde ganz neue Zielgruppen für den Feuerwehrberuf ansprechen und erschließen und damit die Rekrutierungsbasis erheblich erweitern. Insbesondere eröffnet das neue Berufsbild die Möglichkeit, interessierte Schulabsolvent*innen direkt „nach dem Schulabschluss abzuholen“; vergleichbar mit anderen Ausbildungsberufen im Verwaltungsbereich der Stadt Aachen oder bei der Polizei des Bundes und der Länder, wo junge Menschen während der Ausbildung in die Berufe und deren typischen Umgebungen  eingeführt werden, in denen sie dann später auch tätig werden sollen.

 Wer sich nicht primär für das Handwerk interessiert, aber Interesse am Berufsfeld der Feuerwehr hat, würde über diesen Ausbildungsweg im Gesundheitswesen einen geeigneten Zugang zur Berufsfeuerwehr finden.

 Der Frauenanteil der Feuerwehr könnte voraussichtlich erhöht werden, da die Ausbildung zur Notfallsanitäterin weitaus mehr Frauen anspricht, als dies bei den meisten handwerklichen Ausbildungen der Fall ist.

 Der direkte Einstieg über diese Ausbildungsform würde die Kosten für die Ausbildung zum/r Notfallsanitäter/in reduzieren, da diese in einem Ausbildungsverhältnis und nicht erst nach Abschluss der Laufbahnprüfung erfolgt.

 Die Ausbildungsdauer für den Feuerwehrberuf wird insgesamt verkürzt – d.h. in kürzerer Zeit wären mehr Feuerwehrleute voll ausgebildet und vollumfänglich einsatzfähig. Damit würde  außerdem der laufende Dienstbetrieb personell entlastet.

 Perspektivisch könnte auch das Profil des Feuerwehrberufs geschärft werden, indem verschiedene Schwerpunktprofile im Einsatzdienst gebildet werden. Wer sich stark mit medizinischen Tätigkeiten identifiziert und dafür primär ausgebildet wurde, könnte so ggf. häufiger in Rettungsdiensttätigkeiten eingesetzt werden als Kolleg*innen, deren Schwerpunktqualifikationen in anderen Bereichen liegen. Insgesamt würde die Berücksichtigung individueller Interessen und Fähigkeiten innerhalb der vielfältigen Aufgaben der Feuerwehr sicherlich die Attraktivität des Berufsbildes erhöhen. Trotzdem besäßen alle Mitarbeitenden der Berufsfeuerwehr eine unverzichtbare „Basis-Multifunktionalität“, die es ermöglicht, sowohl im Brandschutz-/Technischen Hilfeleistungsdienst als auch im Rettungsdienst eingesetzt zu werden. Damit besteht eine jederzeitige „taktische Reserve“ für alle Einsatzbereiche der Berufsfeuerwehr.

 

Mit dem Angebot von Ausbildungsmöglichkeiten für Schulabsolvent*innen zum/r Notfallsanitäter/in könnte direkt im Anschluss an die schulische Ausbildung Nachwuchs gewonnen und in den Feuerwehrbetrieb (durch theoretische und praktische Ausbildungsabschnitte) eingebunden werden. Die dreijährige Ausbildung ermöglicht es der Stadt Aachen, eine frühzeitige Personalentwicklung und Personalbindung durchzuführen. Die Ausbildung ist mit Kooperationspartner*innen an der eigenen Rettungsdienstschule der Stadt Aachen möglich.

Anschließend an die dreijährige Berufsausbildung zum/zur Notfallsanitäter/in soll, bei entsprechender Eignung, eine Übernahme als Brandmeisteranwärter*in ins Beamtenverhältnis auf Widerruf erfolgen. Verglichen mit der Notfallsanitäter*innenausbildung von bereits fertig ausgebildeten Brandmeistern*innen ist das im Bereich von Berufsausbildungen übliche Risiko der beruflichen Umorientierung höher einzuschätzen. Die Motivation zur anschließenden feuerwehrtechnischen Ausbildung soll daher bereits bei der Personalauswahl Berücksichtigung finden.

Um den Zugang über die Ausbildung zum/r Notfallsanitäter/in zu ermöglichen und auch zielführend für die Berufsfeuerwehr der Stadt Aachen zu vermarkten, ist es notwendig, den Ausbildungsberuf künftig in das Portfolio der städtischen Ausbildungsberufe aufzunehmen.

 

Diese Berufsausbildung ist sehr gefragt und ruft auch bei potentiellen Bewerber*innen ein hohes Interesse hervor. Es wird davon ausgegangen, dass einem entsprechenden Ausbildungsangebot eine hohe Bewerberzahl gegenübersteht.

 

Die Kapazitäten im praktischen Ausbildungsbetrieb auf den Feuer- und Rettungswachen ermöglichen derzeit die Ausbildung von bis zu 12 städtischen Notfallsanitäter*innen in einem Jahrgang.

 

Zur Optimierung der Personalgewinnungsmöglichkeiten, zur Steigerung der Attraktivität des Arbeitgebers Stadt Aachen und zum weiteren konsequenten Abbau des Personaldefizits bei der Feuerwehr Aachen ist deshalb die Einrichtung von 12 Ausbildungsstellen für die Berufsausbildung zum/r Notfallsanitäter/in  vorgesehen.

 

Die Kosten der Ausbildung sind gemäß §14 Abs. 3 RettG NRW als Kosten des Rettungsdienstes anzusetzen und werden somit über die Rettungsdienstgebühren refinanziert.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

(Entwurf 2020)

Fortgeschrie-bener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschrie-bener Ansatz 2021 ff.

Folge-

kosten

(alt)

Folge-

kosten

(neu)

Ertrag

0,00

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Personal-/

Sachaufwand

0,00

51.000,00 €

0,00 €

561.000,00 €

0,00 €

0,00 €

Abschreibungen

0,00

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Ergebnis

0,00

51.000,00

0,00 €

561.000,00 €

0,00 €

0,00 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-51.000,00 €

-561.000,00 €

 

 

keine Deckung vorhanden

keine Deckung vorhanden

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für 12 Ausbildungsplätze von Notfallsanitäter*innen.

In Anlehnung an die Kosten eines Arbeitsplatzes gemäß KGST Gutachten Stand 2018/2019 sind hierfür jährlich pro Stelle durchschnittlich 17.000 € anzusetzen. Da der Beginn der neuen Ausbildung zum 01.10.2020 erfolgen soll, fallen im Jahr 2020 dementsprechend die Personalkosten anteilig an.

Die anteiligen Kosten 2020 werden aus dem Personalkostenverbund getragen. Die Kosten ab 2021 ff. sind für den Haushalt 2020 entsprechend angemeldet worden.

      

nachrichtlich: Die Kosten der Ausbildung sind gemäß §14 (3) Rettungsgesetz NRW als Kosten des Rettungsdienstes anzusetzen und werden somit über die Rettungsdienstgebühren refinanziert.

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