Entscheidungsvorlage - E 18/0212/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresabschluss 2018 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen:

 

Bilanzsumme       26.706.103,64 Euro

Jahresgewinn                                  212.047,60 Euro

 

Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen weiterhin, den Lagebericht festzustellen.

 

Der Betriebsausschuss entscheidet gemäß § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO NRW über die Entlastung der
Betriebsleitung.

Der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes beschließt, dem Kaufmännischen Betriebsleiter die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2018 zu erteilen sowie dem Operativen Betriebsleiter die Entlastung für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.08.2018, mit Ausnahme sämtlicher Geschäftsvorgänge der laufenden Ermittlungsverfahren betreffend des vormaligen Vorsitzenden des Dienststellenpersonalrates, zu erteilen.

 

Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der  Originalniederschrift beigefügt.

Nach Abstimmung mit dem Fachbereich Finanzsteuerung ist der Jahresgewinn von 212.047,60 Euro der allgemeinen Rücklage des Betriebes zuzuführen. Die Zuführung erfolgt vorbehaltlich einer Verrechnung mit den Gebührenhaushalten Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen nach Ermittlung der jeweiligen Wirtschaftsergebnisse.

 

  1. Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb
    den Jahresabschluss 2018 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen und den Jahresgewinn der allgemeinen Rücklage des Betriebes zuzuführen:

 

Bilanzsumme     26.706.103,64 Euro

Jahresgewinn         212.047,60 Euro

 

Weiterhin stellt der Rat der Stadt Aachen auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb den Lagebericht fest und beschließt die Entlastung des Betriebsausschusses (§ 96 GO NW i.V.m. § 4 EigVO NW) für das Wirtschaftsjahr 2018.

 

Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 4 der Betriebssatzung des Aachener Stadtbetriebes berät der Betriebsausschuss den von der Betriebsleitung zu erstellenden Jahresabschluss sowie den Lagebericht, bevor diese nach § 5 der Betriebssatzung dem Rat der Stadt Aachen zur Feststellung vorgelegt werden.

Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie Lagebericht.

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2018 weist zum 31.12.2018 aus:

 

Bilanzsumme     26.706.103,64 Euro

Jahresgewinn         212.047,60 Euro

 

Der Jahresgewinn ist der allgemeinen Rücklage des Betriebes zuzuführen. Nach Vorlage der Wirtschaftsergebnisse der Gebührenhaushalte Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen, kann eine Verrechnung des Jahresgewinns erfolgen, welche gesondert zu beschließen wäre.

 

Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung hat die PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Wirtschaftsprüfer wird in der Sitzung des Betriebsausschusses das Prüfungsergebnis mündlich erläutern.

 


 

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