Entscheidungsvorlage - FB 37/0059/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen, Haushaltsjahr 2019; Produkt 021701, Notfallrettung: Ersatzbeschaffung eines Rettungswagens (RTW) nach Verkehrsunfall
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Verfasst von:
- FB 37/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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26.11.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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10.12.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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11.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz, seine Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 216.000 € zum Produkt 021701 – Notfallrettung – zur kurzfristigen Ersatzbeschaffung eines RTW für das verunfallte Fahrzeug AC-FW 277 zu erteilen.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 216.000 € zum Produkt 021701 – Notfallrettung – zur kurzfristigen Ersatzbeschaffung eines RTW für das verunfallte Fahrzeug AC-FW 277 zu erteilen.
Der Rat der Stadt Aachen erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 216.000 € zum Produkt 021701 – Notfallrettung – zur kurzfristigen Ersatzbeschaffung eines RTW für das verunfallte Fahrzeug AC-FW 277.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Am frühen Sonntagmorgen des 20.10.2019 verunfallte der Rettungswagen (RTW) AC-FW 277 (Baujahr 2016, Laufleistung: 133.000 km) im Kreuzungsbereich Schanz / Junkerstraße durch Zusammenstoß mit einem PKW. Der Rettungswagen kippte in Folge auf die Fahrerseite und kam im Bereich des Fußwegs zum Stillstand. Glücklicherweise wurde das Einsatzpersonal lediglich leicht verletzt. Ein/e Patient/in war zum Zeitpunkt des Unfalls nicht im Fahrzeug.
Sowohl durch die frontale Kollision als auch durch Umkippen und Einschlag in zwei Ampelmasten wurde das Fahrzeug allseits erheblich beschädigt und verformt. Auch die Telenotarzttechnik und das Navi können aufgrund des Unfalls nicht weiter genutzt werden. Ein unmittelbar am Folgetag eingeholtes Sachverständigengutachten ergab, dass für die Instandsetzung des Fahrzeugs Reparaturkosten von rund 106.000 € zu veranschlagen sind. Demgegenüber steht ein Wiederbeschaffungswert von rund 77.000 €. Eine wirtschaftliche Reparatur ist damit nicht möglich.
Bereits am 05. September wurde ein Rettungswagen der Feuerwehr bei einem Brandereignis völlig zerstört. Damit ist der Fuhrpark städtischer Rettungswagen um zwei Fahrzeuge dezimiert. Das Verfahren zur Ersatzbeschaffung des brandgeschädigten Fahrzeugs wurde bereits aufgenommen. Auch die Ersatzbeschaffung des Unfallfahrzeugs ist kurzfristig und dringend notwendig, um die Aufrechterhaltung rettungsdienstlicher Einsatzfunktionen gemäß Rettungsdienstbedarfsplan zu gewährleisten. Zur ersten Kompensation des Ausfalls wurde zudem bereits kurzfristig ein telenotarztfähiges Leihfahrzeug angemietet. Die Kosten dafür betragen 250 € täglich (netto).
Bei früheren Totalschäden wurde zunächst der Ankauf von Gebrauchtfahrzeugen geprüft. Im Ergebnis kommt eine Bedienung aus dem Markt nicht in Betracht. Die Träger des Rettungsdienstes fahren ihre Fahrzeuge – wie in Aachen – bis zum Ende der Nutzungsdauer bei rund 300.000 km. Danach sind RTW im Regelrettungsdienst verschlissen und aufgrund der Unzuverlässigkeit nicht mehr einsetzbar. Die am Markt erhältlichen Fahrzeuge sind meist stark unfallbeschädigt gewesen. Für den Rettungsdienst Aachen kommen diese Angebote aus Sicherheitsgründen nicht in Betracht.
Gemäß der letzten Ausschreibung betragen die Kosten für ein Ersatzfahrzeug 190.000 € (brutto). Hinzu kommen Kosten für die Bereitstellung der Telenotarzttechnik durch FB 37 sowie Kosten für die Bereitstellung der Navigationstechnik durch FB 37 in Höhe von insgesamt ca. 26.000 €. Somit ergeben sich Gesamtkosten i.H. von ca. 216.000 € (brutto).
Durch die planmäßige Beschaffung von RTW im Jahr 2019, stehen beim PSP-Element 5-021701-900-01100-900-1 (Beschaffung Rettungswagen) keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung. Die benötigten Haushaltsmittel werden durch Sperrung der nachfolgend aufgeführten PSP-Elemente bereitgestellt:
- 5-021701-900-00500-900-1 (Kostenart 78310000) / Beschaffungen Rettungsassistentenschule i.H. von 46.000 €
- 5-021701-900-01400-900-1 (Kostenart 78310000) / Beschaffung von beweglichen Vermögensgegenständen i.H. von 84.000 €
- 5-021702-900-00400-900-1 (Kostenart 78310000) / Beschaffung von beweglichen Vermögensgegenständen i.H. von 86.000 €.
Gem. § 83 Abs. 2 GO bedarf die Genehmigung der notwendigen überplanmäßigen Mittel i.H. von 216.000 € der vorherigen Zustimmung des Rates, da die Auszahlung erheblich ist.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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PSP-Element: 5-021701-900-01100-900-1 (Beschaffung Rettungswagen)
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2020 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
Auszahlungen | 395.000 | 611.000 | 2.210.000 | 2.210.000 | 0 | 0 | |||
Ergebnis | - 395.000 | - 611.000 | - 2.210.000 | - 2.210.000 | 0 | 0 | |||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | - 216.000 *1 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||||
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konsumtive Auswirkungen*2 | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2020 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
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Deckung durch Sperrung bei folgenden PSP-Elementen:
- 5-021701-900-00500-900-1 (Kostenart 78310000) / Beschaffungen Rettungsassistentenschule i.H. von 46.000 €
- 5-021701-900-01400-900-1 (Kostenart 78310000) / Beschaffung von beweglichen Vermögensgegenständen i.H. von. 84.000 €
- 5-021702-900-00400-900-1 (Kostenart 78310000) / Beschaffung von beweglichen Vermögensgegenständen i.H. von 86.000 €.
*2
Die zu erwartende Versicherungsleistung für den beschädigten RTW wird konsumtiv vereinnahmt. Die Erstattung durch die Versicherung erfolgt grundsätzlich ohne Mehrwertsteuer (MwSt).
Die Erstattung der MwSt erfolgt erst dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass ein Ersatzfahrzeug beschafft worden ist.
Durch die Erträge aus den Versicherungsleistungen werden die außerplanmäßigen Abschreibungsaufwendungen des RTW gedeckt.