Kenntnisnahme - BA 4/0181/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Sachstandsbericht zur Planung und Umsetzung des 2. Bauabschnittes der Schleidener Straße in Walheim (zwischen Montebourgstraße und Prämienstraße)

Anfrage der CDU-BF vom 18.09.2019

 

Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen teilt dazu mit:

 

Die Umsetzung des 2. Bauabschnitts in der Schleidener Straße wurde von der Verwaltung zunächst für das Jahr 2021 eingeplant. Aufgrund von Vorgaben der Kämmerei mussten allerdings Projekte in die Folgejahre verschoben werden, was unter anderem dazu führte, dass nun auch der 2. BA Schleidener Straße erst im Jahr 2022 finanziert werden kann. Diese Verschiebung ist in der Zwischenzeit auch mit dem Fördermittelgeber abgestimmt.

Bisher liegt für den Umbau im 2. BA der Planungsbeschluss vor und ein Baubeschluss für den Finanzierungsantrag. Die Straße liegt auf den Hauptverkehrsstraßennetz, für das auch die Forderungen des Radentscheids gelten sollen. Je nachdem wie sich die Politik zur konkreten Umsetzung des Radentscheids positioniert, ist es möglich, dass wir den bisher geplanten Querschnitt vor einem Ausführungsbeschluss Radentscheid-konform umplanen. Da der Umbau aber erst im Jahr 2022 passieren kann, wird diese Umplanung nicht vor dem Jahr 2021 ausgeführt.

 

Aufgrund der Begründung für die Anfrage wurde der aktuelle Zustand vor Ort erneut in Augenschein genommen. Basierend auf diesen Erkenntnissen vor Ort werden in Abstimmung mit dem Aachener Stadtbetrieb an einigen Stellen Ausbesserungen im Asphalt vorgenommen. In Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde wurden auch missverständliche Radwegebeschilderungen aufgehoben. Mit diesen Maßnahmen sollte die Straße im betroffenen Abschnitt wieder den Nutzungsansprüchen genügen. Bis zum eigentlichen Umbau werden sicher erneute Reparaturmaßnahmen durch den Aachener Stadtbetrieb erforderlich werden. Mängel im Zustand der Straße und den Gehwegen werden in der Regel im Rahmen der Straßenbegehung aufgedeckt und anschließend beseitigt. Sollten den Mitgliedern der Bezirksvertretung aber dennoch Mängel auffallen, deren Beseitigung für notwendig gehalten wird, bittet die Fachverwaltung um entsprechende Mitteilung.


 

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Anlagen

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