Entscheidungsvorlage - FB 45/0696/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderantrag für die städtische Kita Stettiner Str. 16 aus dem KiTa–Investitionsprogramm NRW 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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03.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss beauftragt die Verwaltung einen Förderantrag aus dem
Kita-Investitionsprogramm-NRW 2025 für die Maßnahme Neubau der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Stettiner Str. 16 auf Förderung von 34 neuen Plätzen und den Erhalt von 25 Plätzen zu stellen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Durch den Wegfall von Jugendamtbudgets im Rahmen des Kita-Investitionsprogramms NRW 2025 und der Einführung einer Ausbaugarantie werden gemäß des Beschlusses der KJA-Vorlage „Vorstellung des Kita-Investitionsprogramms NRW 2025“ vom 14.10.2019 Einzelfallentscheidungen über Maßnahmen mit dem Schwerpunkt zur Schaffung neuer Plätze dem Kinder- und Jugendausschuss vorgelegt.
2. Konkretes Projekt: Baumaßnahme Stettiner Straße – Neubau einer viergruppigen Kita
Gemäß des Beschlusses der Vorlage „Baumaßnahme im Rahmen des Betreuungsplatzausbaus: Stettiner Straße – Neubau einer viergruppigen Kita Entwurf, Kostenberechnung und Baubeschluss“ vom 05.12.2017 wird die von der Stadt Aachen betriebene eingruppige Kita in einem ehemaligen Schulpavillon in der Stettiner Straße abgerissen und die Errichtung eines vier- bis fünfgruppigen Ersatz-Neubaus an gleicher Stelle befürwortet. Durch diese Baumaßnahme werden 34 neue U6-Plätze geschaffen und 25 U6-Plätze erhalten. Die Stettiner Straße liegt im Sozialraum 6 (Forst/Driescher Hof). Für das Kita-Jahr 2017/2018 verzeichnet dieser Sozialraum eine Versorgungsquote von 109 % für Kinder über drei Jahren und von 34,7 % für Kinder unter drei Jahren. Während die Versorgungsquote im ü3-Bereich einen sehr guten Wert aufweist, wird vor dem Hintergrund einer Zielversorgungsquote von 50 % im U3-Bereich eine dringende Notwendigkeit zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren gesehen. Durch die Realisierung des beschlossenen Neubaus würde voraussichtlich eine Quote von
42,79 % im U3-Bereich und von 114,43 % im ü3-Bereich erreicht werden.
3. Fördermittel
Aus dem Kita-Investitionsprogramm NRW 2025 können für die genannte Neubaumaßnahme bis zu 90 % der individuellen Förderhöchstbeträge pro Platz, sowohl für die Schaffung neuer Plätze als auch für die Erhaltung bestehender Plätze als Fördermittel generiert werden. Demnach kann bei einer Neubaumaßnahme einschließlich Ersteinrichtung sowie der Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks zur Schaffung neuer U6-Plätze ein Höchstbetrag von 30.000 € pro Platz gefördert werden, für die Erhaltung bestehender U6-Plätze im Rahmen einer solchen Maßnahme 8.500 € pro Platz. Durch die Schaffung von 34 U6-Plätzen und Erhaltung von 25 U6-Plätzen, können in Summe demnach 1.109.250,00€ an Fördergeldern beantragt werden, um den städtischen Haushalt zu entlasten.
Die Zweckbindung für die Förderung von neuen Plätzen beträgt 20 Jahre ab dem Zeitpunkt der Einrichtung der Plätze.
Übersicht: Förderantrag:
| Summen pauschal | Plätze vorher | U3 | Ü3 | Plätze nachher | davon U3 | davon Ü3 | Betrag |
Förderung Neubau | 30.000 € | 0 | 0 | 0 | 34 | 20 | 14 | 1.020.000 € |
Förderung Erhalt | 8.500 € | 25 | 0 | 25 | 25 | 0 | 25 | 212.500 € |
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| Summe: | 1.232.500 € |
| Eigenanteil | Anzahl Plätze | Fördersumme | Eigenanteil Betrag |
Förderung Neubau | 10% | 34 | 1.020.000 € | 102.000 € |
Förderung Erhalt | 10% | 25 | 212.500 € | 21.250 € |
Sanierung | 30% | 0 | 0 € | 0 € |
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| Summe: | 123.250 € |
4. Beschlussvorschlag
Die Verwaltung empfiehlt den Kinder- und Jugendausschuss die Verwaltung zu beauftragen,
einen Antrag auf Förderung von 34 neuen Plätzen und einen auf Erhalt von 25 Plätzen zu stellen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||