Entscheidungsvorlage - B 03/0150/WP17-1
Grunddaten
- Betreff:
-
19. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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26.11.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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10.12.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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11.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 19. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.
Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2020 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 19. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.
Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2020 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt den 19. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.
Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2020 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Entleerung von Kleinkläranlagen erfolgt durch ein von der Regionetz GmbH beauftragtes Privatunternehmen. Kontrollfunktionen sowie administrative Arbeiten werden überwiegend durch die Regionetz GmbH wahrgenommen.
Die Gebührenveranlagung erfolgt durch den Fachbereich “Bauverwaltung, B 03/20“ in Zusammenarbeit mit der Regionetz GmbH.
Gebührenanpassung
Es ist eine Gebührenanpassung erforderlich.
Diese ist zurückzuführen auf steigende Personalkosten und dem Wegfall von Kleinkläranlagen. Nach aktuellem Stand gibt es in der Stadt Aachen noch 33 Kleineinleiter. Diese Zahl wird voraussichtlich weiter sinken. Dadurch wird zukünftig die abgefahrene Gesamtmenge Klärschlamms verringert.
Hinzukommt, dass vorhandene Kleinkläranlagen technisch auf den neuesten Stand gebracht wurden und hierdurch die Wartungs- und Entleerungsintervalle gestreckt werden.
Folgende Mengen wurden für die Ermittlung des jährlichen Gebührensatzes zugrunde gelegt:
Jahr Prognose tatsächliche Abfuhrmengen
2014 250 m³ 194,00 m³
2015 260 m³ 205,00 m³
2016 216 m³ 176,50 m³
2017 200 m³ 129,50 m³
2018 185 m³ 168,50 m³
2019 140 m³ 57,00 m³ (Stand zum 30.06.2019)
2020 140 m³
Der bisherige Gebührensatz betrug 104,54 € / m³. Aufgrund der neu durchgeführten Kalkulation für das Jahr 2020 ist ein Gebührensatz in Höhe von
169,47 €/m³
kostendeckend.
Auf Grundlage der Prognosewerte beträgt die durchschnittliche Abfuhrmenge Klärschlamm je Haushalt ca. 4 m³. Die durchschnittliche Abfuhrmenge je Haushalt entspricht somit einer jährlichen Gebühr von 677,88 €
(4 m³ x 169,47 €). Im Jahr 2019 ergäbe sich aus der Musterrechnung eine Gebührenlast je Haushalt von
418,16 €. Der Gebührensatz steigt somit im Vergleich zum Vorjahr um 62,12 %.
Die Gebührenbedarfsberechnung 2020 einschließlich Erläuterungen ist als Anlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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156 kB
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2
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(wie Dokument)
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131 kB
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3
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(wie Dokument)
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97,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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77,1 kB
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