Entscheidungsvorlage - B 03/0151/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 22. Nachtrages zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Aachen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2020 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 22. Nachtrages zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Aachen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2020 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

Der Rat der Stadt beschließt den 22. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Entwässerungs­satzung der Stadt Aachen. Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2020 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Gebührenbedarfsberechnung 2020

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Erhöhung der Niederschlagswassergebühr um 0,06 € von 1,01 € auf 1,07 €.

 

Die zum 01.01.2020 vorgeschlagenen Gebührensätze sind kostendeckend.

 

Auf dieser Grundlage ist in der Kanalgebührensatzung der Gebührensatz in § 4 Abs. 6 zum 01.01.2020 wie folgt neu festzusetzen:

 

Zu § 4 (6) Die Niederschlagswassergebühr ist von € 1,01 auf € 1,07 zu erhöhen.

 

 

Gebührenhöhe

 

In der vorhergehenden Gebührenbedarfsberechnung 2019 wurde, aufgrund einer Verrechnung von Überschüssen aus Vorjahren, eine Senkung der Niederschlagswassergebühr um 0,04 € herbei geführt. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass im Folgejahr 2020 mit  einer Gebührenerhöhung von mindestens 9 Cent zu rechnen sei.

Erfreulicherweise zeigt sich der angekündigte Anstieg der Niederschlagswassergebühr weit weniger stark als erwartet.

 

Unter Berücksichtigung der Gesamtkosten in Höhe von 65.306.600,- € (siehe Anlage 2) ist eine Anpassung der Gebührentarife, wie vorstehend dargelegt, erforderlich.

 

Der Frischwasserverbrauch, als Kostenträger für die Schmutzwassergebühren, zeigt sich stabil bei ca. 14.450.000 m³ und somit nahezu unverändert.

Die versiegelten Flächen, als Kostenträger für die Niederschlagswassergebühren, werden aufgrund fortlaufender  Erschließungen weiterhin ansteigen (+ 250.000 m²). Insgesamt werden 2020 voraussichtlich 14.700.000 m² versiegelte Flächen veranlagt werden.

 

Die gebührenrelevanten Kosten der Rechnungsperiode werden in der Summe um 345.444,- € steigen. Dies entspricht einer Kostensteigerung von 0,53 %.

 

Durch einen positiven Betriebsabschluss im Jahr 2017 kann für das Gebührenjahr 2020 ein Betrag in Höhe von 700.000,- € aus dem Sonderposten Kanal aufgelöst werden, sodass die umzulegenden Kosten annähernd auf Vorjahresniveau gehalten werden können.

Betriebsführungsentgelt STAWAG

Das Betriebsführungsentgelt (BFE) wurde im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen wie nachfolgend erläutert angepasst:

Gemäß der  vertraglich vereinbarten Preisgleitklausel wird das BFE um 185.245,- € erhöht (+ 2,90%).

Die darin enthaltenen Positionen werden durch die Indices für Elektrischen Strom und Investitionsgüterproduzenten, sowie durch steigende Tarifabschlüsse beeinflusst.

Für die Reparatur von Kanälen mittels Inliner werden nach Auskunft der Regionetz für 2020 lediglich  24.000,- € erwartet. Der ganz überwiegende Teil der Kanalsanierungen erfordert Ersatzinvestitonen.

Wasserverbandsbeitrag

Der an den Wasserverband (WVER) zu zahlende Beitrag ergibt sich aus den wasserverbandsrechtlichen Vorschriften und den von der Verbandsversammlung beschlossenen Veranlagungsregeln.

Für 2020 beträgt der prognostizierte Beitrag für den Bereich Abwasserwesen ca. 26.602.000 € und sinkt somit um 248.000 € bzw. 0,92 %.

Kalkulatorische Kosten

Neben den notwendigen Investitionen zur Sanierung des Kanalnetzes und dem weiteren Ausbau des Kanalnetzes durch Erschließungen, ist der derzeit stark ansteigende Baupreisindex für Ortskanäle der Grund für die erhebliche Steigerung der Abschreibungen um 1.070.000 € auf insgesamt 14.620.000.

Im Vergleich zum III.Quartal 2018 (Index Ortskanäle = 112,8) ist der Index zum III. Quartal 2019 (Index Ortskanäle = 118,4) um 5,6 Prozentpunkte gestiegen und liegt damit erheblich über dem allgemeinen Verbraucherpreisindex (+ 1,4%)

Aufgrund des weiterhin sinkenden Zinssatzes und der Berechnungsmethode auf Basis eines nicht indizierten Restbuchwertes, werden die kalkulatorischen Zinsen um 15.000 € sinken, auf insgesamt 16.585.000 €.

Der kalkulatorische Zinssatz sinkt 2020 um 0,14 Prozentpunkte auf 5,53%.

 

Die Vergleichswerte aus dem Jahr 2019 sind der Kostenaufstellung zur Gebührenbedarfsberechnung 2020 gegenübergestellt, sodass die einzelnen Veränderungen der Positionen verdeutlicht werden.

Die Gebührensätze für Schmutzwasser und nicht behandlungsbedürftiges Abwasser erfordern erfreulicherweise keine Anpassung. Die Gebührensätze bleiben gleich bei 2,88 € pro m² Schmutzwasser und 1,72 € pro m² nicht behandlungsbedürftiges Abwasser

 

Textliche Anpassungen

 

Zu § 3 (4) Satz 1 Änderung der Bezeichnung „Stadtsteueramt“ in „Fachbereich Steuern und Kasse“

 

Zu § 4 (8) Satz 1 Änderung der Bezeichnung „Stadtsteueramt“ in „Fachbereich Steuern und Kasse“

 

Zu § 6 (3) Satz 2 Änderung der Bezeichnung „Stadtsteueramt“ in „Fachbereich Steuern und Kasse“


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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