Entscheidungsvorlage - E 18/0200/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Abfallwirtschaftskonzept 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
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Anhörung/Empfehlung
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03.12.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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11.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen das Abfallwirtschaftskonzept des ZEW zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb das Abfallwirtschaftskonzept des ZEW.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Sachverhalt:
Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Landesabfallgesetz (LabfG NW) haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ein kommunales Abfallwirtschaftskonzept (AWK) aufzustellen. Mit der Übertragung der Entsorgungsaufgabe von Kreis Aachen, Kreis Düren und Stadt Aachen auf den ZEW ist auch die Pflicht zur Erstellung und Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes auf den ZEW übergegangen. Der ZEW hat nach § 6 Abs. 1 LAbfG NW ein Abfallwirtschaftskonzept im Benehmen mit den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten zu erarbeiten. Dieses Konzept enthält die erforderlichen Festlegungen für die Maßnahmen der Städte und Gemeinden im Verbandsgebiet. Vor Erlass des Abfallwirtschaftskonzeptes sind die Städte und Gemeinden im Verbandsgebiet zu hören. Das Ergebnis der Prüfung vorgebrachter Bedenken und Anregungen ist den Gemeinden mitzuteilen.
Grundsätzlich ist das Abfallwirtschaftskonzept in einem Abstand von fünf Jahren fortzuschreiben. Das Abfallwirtschaftskonzept für den ZEW aus dem Jahr 2008 wurde in 2013 für den Teilbereich Altkleider fortgeschrieben. Nachdem nunmehr wesentliche Entscheidungen, wie zum Weiterbetrieb der Müllverbrennungsanlage Weisweiler, oder dem Neubau einer Grünabfallkompostierungsanlage getroffen wurden, ist eine Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes des ZEW im Jahr 2020 angebracht.
Anforderungen an ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK)
Das AWK soll eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abfallentsorgung geben, hier insbesondere
• Art, Menge und Verbleib der Abfälle
• Getroffene und geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung, insbesondere flächendeckende Angebote zur getrennten Erfassung und Verwertung von biogenen Abfällen
• Begründung ausgeschlossener Abfälle
• Nachweis einer 10-jährigen Entsorgungssicherheit
Aufbau und Gliederung des AWK
Das AWK ist wie folgt gegliedert:
- Planungsraum (Siedlungsstruktur, Bevölkerungsentwicklung)
- Rechtliche Grundlagen
- Abfallvermeidung, Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit
- Wertstoff- und Abfallmengenentwicklung
- Entsorgungs-, Verwertungs- und Vorbehandlungsanlagen
- Ziele und Maßnahmen
- Nachweis der Entsorgungssicherheit
Eckpunkte des Abfallwirtschaftskonzeptes
Abfallvermeidung, Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit
Ist-Situation
- Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz besteht für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eine Abfallberatungspflicht. Dieser Pflicht kommt der Aachener Stadtbetrieb mit entsprechenden personellen Ressourcen nach. Dabei ist die Öffentlichkeitsarbeit auf zwei wesentliche Ziele ausgerichtet:
Vermittlung von Verhaltensweisen, um Abfall gar nicht erst entstehen zu lassen
Grundlegende Informationen zur richtigen Entsorgung von nicht vermeidbaren Abfällen
- Hierzu bedient sich die Abfallberatung zielgruppenorientiert verschiedenen Informationskanäle:
Abfallberatung (telefonisch, Informationsveranstaltungen)
Internetpräsenz/Abfall-App
Veranstaltungen (Euregio Wirtschaftsschau)
Abfallpädagogik (Hofführungen für Kindergärten der Stadt Aachen)
Printmedien mit Abfallvermeidungstipps und den richtigen Entsorgungswegen
Planung
- Weiterführung der bestehenden Abfallberatung sowie bedarfsorientierte Intensivierung der Abfallberatung zu aktuellen Themen.
Wertstoff- und Abfallmengenentwicklung
Ist-Situation
- Prinzipiell sind Erzeuger und Besitzer von Abfällen aus privaten Haushalten verpflichtet, Abfälle in den durch die Städte zur Verfügung gestellten Behältnissen getrennt zu sammeln und überlassungspflichtig an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu übergeben.
- Eine Ausnahme von der Überlassungspflicht gilt für Bio- und Grünabfälle, für die eine Verwertung auf dem genutzten Grundstück möglich ist (Eigenkompostierung).
- Im Jahr 2018 wurden insgesamt 361.251 Tonnen Haushaltsabfälle im ZEW-Gebiet gesammelt. Hiervon wurden 63 % der Abfälle einer Verwertung zugeführt. Bis zum Jahr 2020 strebt das Land Nordrhein-Westfalen eine Recyclingquote von 65 % an.
- Zur Ermittlung der Recyclingquote wird aktuell EU-weit eine Berechnungsmethodik entwickelt, die zu einer Reduzierung des rechnerisch ermittelten stofflich verwerteten Anteils führen wird.
Planung
- Zur Abfallmengenprognose für die Jahre 2025 und 2030 wurden die aktuellen spezifischen Mengen weiterentwickelt und die Entwicklung der Einwohnerzahlen einberechnet. Hieraus ergibt sich für die Zukunft, ähnlich wie in den letzten Jahren, keine signifikant veränderte Abfallmenge.
Entsorgungs-, Verwertungs- und Vorbehandlungsanlagen
Ist-Situation
- Die im ZEW-Gebiet anfallenden und eingesammelten Abfälle werden dem ZEW angedient. In der Abfallsatzung des ZEW ist geregelt, an welcher Anlage die einzelnen Abfallfraktionen aus den 25 Verbandsgemeinden anzuliefern sind.
- Die MVA Weisweiler, die Rostaschenaufbereitungsanlage Neu-Lohn, die Kompostierungs- und Vergärungsanlage Würselen, die Kompostierungsanlagen Warden und Aachen-Brand, die Entsorgungszentren Warden und Horm sowie die Recyclinghöfe und Entsorgungszentren im ZEW-Gebiet gewährleisten die Behandlung und die Lagerung/den Umschlag aller an den ZEW überlassenen Siedlungsabfälle.
Planung
- Errichtung einer Ersatzanlage für die Rostascheaufbereitungsanlage am Standort Neu-Lohn mit einer erhöhten Wertstoffausschleusung .
- Stabilisierung eines gut erreichbaren Netzes von Wertstoffhöfen.
Ziele und Maßnahmen
- Der Abschluss der Verträge zum Weiterbetrieb der MVA Weisweiler und der Ausbau der Behandlungskapazitäten für Grünabfälle am Standort Warden im Jahr 2017 gewährleisten eine ortsnahe Entsorgung der mengenmäßig bedeutsamsten Abfallströme durch eigene Anlagen des ZEW.
- Wesentliche zukünftige Projekte sind die Ausgestaltung der abfallwirtschaftlichen Folgenutzung eines Teils des Areals der Deponie am Standort Warden und die Rekultivierung der übrigen Fläche sowie Maßnahmen zur Qualitätssteigerung der Bioabfälle.
- Es wird angestrebt die Sperrgutsammlung derart zu gestalten, dass die Möglichkeiten zur Wieder- und Weiterverwendung genutzt werden können.
- Ein weiteres Ziel soll eine möglichst getrennte Erfassung und Verwertung der Bio- und Grünabfälle sein. Hierbei ist insbesondere bei der Bioabfallsammlung auf eine hohe Qualität mit geringen Fremdstoffanteilen hinzuwirken.
- Es erfolgt eine Umstrukturierung bei der Erfassung von Dispersionsfarben von einem Hol- in ein Bringsystem. Die Abgabe ist auf dem Recyclinghof Eilendorf sowie allen Entsorgungszentren möglich. Ab 2020 werden die Dispersionsfarben nicht mehr während der Schadstoffsammlung mitgenommen.
- Bereits zum Jahr 2019 wurde die Anzahl der Sammeltouren der mobilen Schadstoffsammlung von sechs Terminen je Standort auf zwei Termine je Standort reduziert. Die Anzahl der Standorte wurde dabei beibehalten.
Auswirkungen für die Stadt Aachen durch das AWK
Die im vorliegenden Entwurf des AWK für das Gebiet des Zweckverbands Entsorgungsregion West enthaltenen Planungen sehen in den überwiegenden Aufgabenbereichen keine Änderungen zum derzeitigen Zustand vor. Somit besteht auch für die Stadt Aachen kein Änderungsbedarf bezüglich Ihrer abfallwirtschaftlichen Aufgaben.
Auf drei Punkte ist jedoch besonders hinzuweisen:
- Erhöhter Fremdstoffanteil bei der Bioabfallsammlung
Der aktuell hohe Fremdstoffanteil in der Biotonne wirkt sich negativ auf die Kompostqualität aus. Vor diesem Hintergrund werden die Verbandsmitglieder aufgefordert, bei der Bioabfallsammlung auf eine hohe Qualität mit geringen Fremdstoffanteilen hinzuwirken.
Hier behält sich der ZEW vor, zu stark verunreinigte Bioabfallanlieferungen an der Vergärungsanlage in Würselen kostenpflichtig als Restabfall in der MVA zu entsorgen.
Um einer zusätzlichen Belastung des Gebührenhaushalts durch verunreinigte Bioabfälle entgegenzuwirken und eine hohe Qualität des angelieferten Bioabfalls zu garantieren, werden bei festgestellten Fehlbefüllungen im Bioabfall im Rahmen der Abfallsammlung, Haushalte angeschrieben und auf den Missstand aufmerksam gemacht. Hilft dies nicht, kann nach der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aachen der Bioabfallbehälter zeitweise eingezogen und das eingezogene Volumen als Restabfall gebührenpflichtig angeordnet werden. Weiterhin führt der Aachener Stadtbetrieb intensive Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Bioabfall durch.
- Einstellung der Sammlung von Dispersionsfarben bei der Schadstoffsammlung
Zum 01.01.2020 wird die Sammlung von Dispersionsfarben bei der mobilen Schadstoffsammlung eingestellt. Auf Wunsch der Kommunen kann die Sammlung der Dispersionsfarben kostenpflichtig weiterhin im Rahmen der Schadstoffsammlung durchgeführt werden. Von diesem Angebot sieht der Aachener Stadtbetrieb jedoch ab. Dies bedeutet, dass die Dispersionsfarben in der Stadt Aachen zum Recyclinghof Eilendorf gebracht werden können. Weiterhin kann bereits eingetrocknete lösemittelfreie Farbe auch als Restabfall und der Farbeimer über den Gelben Sack entsorgt werden.
- Erfassung und Verwertung von Sperrgut
Es wird angestrebt die Erfassung von Sperrgut so zu gestalten, dass die Möglichkeiten zur Wieder- und Weiterverwendung genutzt werden können. In diesem Zusammenhang werden mögliche Optionen zu prüfen und die Bürgerinnen und Bürger entsprechend zu informieren sein.