Entscheidungsvorlage - E 18/0214/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Friedhofsgebühren der Stadt Aachen- Gebührenbedarfsberechnung 2020 -
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
26.11.2019
| |||
|
11.12.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
03.12.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
11.12.2019
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Beibehaltung der derzeit gültigen Friedhofsgebühren für das Jahr 2020 zu beschließen.
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Beibehaltung der derzeit gültigen Friedhofsgebühren für das Jahr 2020 zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Finanzausschusses und des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb die Beibehaltung der derzeit gültigen Friedhofsgebühren für das Jahr 2020.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Unter Berücksichtigung der derzeit bekannten Planzahlen ist auch für 2020 davon auszugehen, dass diese geeignet sind, mit dem aktuellen Gebührenniveau, die gebührenrelevanten Kosten weitestgehend zu decken.
Aus Sicht der Finanzsteuerung ist daher eine Gebührenerhöhung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2020 nicht erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
153,9 kB
|