Entscheidungsvorlage - FB 61/1190/WP17-1
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 989 - Trierer Straße/Schönforststraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte entlang der Trierer Straße zwischen Neuhausstraße und Madrider Ringhier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/010 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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11.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt den Bebauungsplan Nr. 989 - Trierer Straße/Schönforststraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte entlang der Trierer Straße zwischen Neuhausstraße und Madrider Ring gem. §10 Abs. 1 BauGB in der vorgelegten Fassung als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.01.2019 nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschlossen, zur Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten – insbesondere von Wettbüros und Spielhallen – einen Bebauungsplan für den Bereich Trierer Straße/ Schönforststraße aufzustellen.
Da das Verfahren auf Grundlage des § 9 (2b) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB als Vereinfachtes Verfahren durchgeführt wird, konnte auf eine frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ebenso verzichtet werden wie auf die Durchführung einer Umweltprüfung.
Am 06.06.2019 beschloss der Planungsausschuss die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr.989; die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatte am 09.05.2019 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB des Bebauungsplan Nr. 989 - Trierer Straße/Schönforststraße - fand in der Zeit vom 22.07.2019 bis einschließlich 23.08.2019 statt. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit bzw. Behörden eingegangen.
Aus diesem Grund ist weder in der Bezirksvertretung noch im Planungsausschuss eine erneute Beratung notwendig, beide Gremien wurden über das Ergebnis der Offenlage informiert.
Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan Nr. 989 – Trierer Straße/ Schönforststraße – in der vorgelegten Fassung als Satzung zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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643,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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424,6 kB
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